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Erfolgreiche Vorbereitungen für die EU-Luftqualitätsrichtlinie
[...] Vorbereitungen für die EU-Luftqualitätsrichtlinie Die EU hat Ende 2024 die EU-Luftqualitätsrichtlinie novelliert. Dadurch sollen neue wissenschaftliche Erkenntnisse zur gesundheitlichen Belastung sowie Erfahrungen der EU-Mitgliedstaaten bei der Durchführung der bisher geltenden EU-Richtlinien berücksichtigt werden. Bis Ende 2026 muss Deutschland sie in nationales Recht umgesetzt haben. Strengere Grenz- und Zielwerte für bestimmte Luftschadstoffe gelten dann ab 2030. Das wirkt sich auch auf NRW aus. Das LANUK erhält eine Supersite-Messstation, baut sein Luftqualitätsmessnetz aus und unterstützt Kommunen und Bezirksregierungen, sich auf die neuen Anforderungen aus Brüssel vorzubereiten. Es wird ein äußerlich eher unscheinbarer Messcontainer sein, der Ende 2026 auf dem LANUK-Gelände in Essen stehen wird, doch er wird Außergewöhnliches können: die Supersite-Messstation. Nur elf von diesen neuen Messstationstypen wird es bundesweit geben: drei im ländlichen Bereich, acht im städtischen Bereich. Eine davon steht in Essen und eine weitere in Hamburg, die gemeinsam von NRW, Hamburg und Schleswig-Holstein betrieben wird. An den Supersites werden damit in allen EU-Mitgliedstaaten zukünftig verpflichtend Feinstaub (PM2.5 und PM10), Stickstoff- und Schwefeldioxid, Ozon, die chemische Zusammensetzung von PM2.5, Kohlenmonoxid, Ruß, Benzol, ultrafeine Partikel, aber auch Schwermetalle und diverse polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in PM10 sowie im Staubniederschlag gemessen. „NRW ist darauf gut vorbereitet. Bei der Erfassung von neu in die Richtlinie aufgenommenen Luftschadstoffen wie Ruß oder ultrafeine Partikel hat das LANUK in den vergangenen fünf Jahren bereits Messerfahrung gesammelt“, sagt Dr. Steffen Freitag, Leiter des Fachbereichs „Automatisierte Luftqualitätsuntersuchungen“. Zu den Umweltindikatoren Stickstoffdioxidkonzentration Ozonkonzentration Feinstaubkonzentration Die neue Richtlinie empfiehlt zudem, weitere Luftschadstoffe an den Supersites zu erfassen. Dazu zählen etwa das oxidative Potenzial von Partikeln, Levoglucosan, Ammoniak, gasförmiges Quecksilber, partikel- und gasförmiges zweiwertiges Quecksilber, Salpetersäure oder Methan als Ozonvorläuferstoff. Auch einige dieser empfohlenen Parameter wie etwa Levoglucosan und Ammoniak wird das LANUK zukünftig an der Supersite messen. „Alles, was unser Messnetz kann, setzen wir an dieser Station um. Die meisten Parameter messen wir bereits routinemäßig, einige werden wir ergänzen“, bilanziert Dr. Jutta Geiger, Leiterin des Fachbereichs „Nationales Referenzlabor (EU), Luftqualitätsuntersuchungen“. So läuft am LANUK bereits ein Projekt zu Ozonvorläuferstoffen. „Wir werden dann prüfen, ob und welche dieser Stoffe weiter gemessen werden sollen“, sagt sie. Einfließen sollen die Erkenntnisse auch in die Arbeit einer Länderarbeitsgruppe, die sich zu den Maßnahmen und Messmethoden der Supersites austauscht. Das LANUK als nationales Referenzlabor übernimmt die Aufgabe, das Wissen auf die europäische Ebene zu bringen. „Für die neuen Schadstoffe gibt es noch keine EU-Referenzverfahren. Hier ist es sinnvoll, sich abzustimmen, mit welcher Methode diese Stoffe künftig gemessen werden sollen“, sagt Jutta Geiger. Erweiterung des Messnetzes Das LANUK testet verschiedene Methoden, wie die neuen Schadstoffe gemessen werden können. Foto: Oberhäuser Erweitert werden muss infolge der neuen EU-Richtlinie auch das derzeit aus 52 Dauer-Messstationen und rund 100 weiteren Messstellen an Belastungsschwerpunkten der Industrie und an Straßen bestehende Luftqualitätsmessnetz. Im Zuge einer neuen Gebietseinteilung, die sich an den Verwaltungsgrenzen der Bezirksregierungen orientiert, werden im Jahr 2026 acht neue Messcontainer in NRW aufgebaut. Durch das Zusammenwirken von Messung und Modellierung können dann Aussagen zur Belastung in NRW gemacht werden. Softwaretool zur Abschätzung von Luftschadstoffen Durch die neue Richtlinie steigt auch die Bedeutung der Modellierung, mit der die Verteilung der Luftschadstoffe in Städten eingeschätzt werden kann. So müssen jene Kommunen und kreisfreien Städte verpflichtend bis 2028 Luftqualitätsfahrpläne aufstellen, die die neuen Grenzwerte für Stickstoff- und Schwefeldioxid sowie Feinstaub PM10 und PM2,5 im Jahr 2026 überschreiten – und Maßnahmen erstellen, wie die Grenzwerte ab 2030 eingehalten werden können. Damit die Kommunen die verkehrsbedingten Luftschadstoffimmissionen in Innenstädten abschätzen können, hat der Fachbereich „Modellierung, Daten und Berichte zur Luftqualität“ zusammen mit dem NRW-Umweltministerium ein Luftschadstoff-Screening zur Verfügung gestellt. „Straßen und insbesondere Straßenschluchten sind das Hauptproblemfeld für die Stickstoffdioxidbelastung in den kreisfreien Städten und Kommunen. Das Screening soll helfen einzuschätzen, ob und wo genau eine potenzielle Überschreitung der Grenzwerte vorliegt“, sagt Fachbereichsleiterin Dr. Sabine Wurzler. Mithilfe des Luftschadstoff-Screenings können Kommunen und Städte einschätzen, in welchen Straßenabschnitten eine Überschreitung der Grenzwerte droht. Karte: Land NRW 2025/Geobasis NRW: Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) Das Modell berechnet die durch Kraftfahrzeuge erzeugten Emissionen und modelliert die Ausbreitung von Luftschadstoffimmissionen im Straßenraum. Konkret können Kommunen und kreisfreie Städte so die Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub in einer Straßenschlucht mit relativ geringem Aufwand abschätzen, die Luftqualität an Belastungsschwerpunkten des Verkehrs beurteilen und die Auswirkungen etwa von Baumaßnahmen auf die Luftqualität abschätzen. In Schulungen und Informationsveranstaltungen unterstützte das LANUK gemeinsam mit dem NRW-Umweltministerium und den Bezirksregierungen die Kommunen, das Luftschadstoff-Screening einzusetzen. Die Angebote des LANUK kamen bei den Kommunen gut an. Titelbild: Oberhäuser 25 Jahre Akkreditierung im nationalen Referenzlabor zur Luftqualität Seit rund 40 Jahren finden Ringversuche beim LANUK in Essen statt. Foto: Oberhäuser Im November 2025 feierte der Fachbereich „Nationales Referenzlabor (EU), Luftqualitätsuntersuchungen“ 25 Jahre Akkreditierung. Im November 2000 wurde der Fachbereich für die anorganischen Gase und Partikelmessungen durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) erstmals nach DIN EN 17025 akkreditiert. 25 Jahre, fünf erfolgreiche Reakkreditierungen sowie zehn Fach- und Systemaudits später ist der Fachbereich für alle Schadstoffe, für die nationale Grenz- und Zielwerte festgelegt sind, durch die DAkkS akkreditiert. „Qualitätssicherung hatte in der Luftqualitätsüberwachung in NRW schon immer eine große Bedeutung, schließlich wurde am Standort in Essen bereits in den 1980er-Jahren mit der Durchführung von Ringversuchen für die Ländermessnetze und für die damals noch existierenden kommunalen Netze begonnen“, sagt Dr. Jutta Geiger. vorheriger Artikel nächster Artikel zum [...]
[...] neu ausgestattet Wenn bei Bränden gefährliche Stoffe in die Luft gelangen und Behälter mit unbekannten, eventuell schädlichen Stoffen gefunden werden, dann rückt in NRW der Sondereinsatz des LANUK an. Im Jahr 2025 war das so oft der Fall wie nie zuvor. Mit zwei neuen Einsatzwagen ist der Sondereinsatz für weitere Einsätze bestens gerüstet. Im Jahr 2025 wurden die fünf Mitarbeitenden aus dem Kernteam des Sondereinsatzes und die 20 Freiwilligen aus verschiedenen Bereichen des LANUK zu 79 Einsätzen gerufen – 30 Prozent mehr als im Jahr zuvor. 41 dieser Einsätze waren Asbest-Untersuchungen. Ein möglicher Grund: „Die Feuerwehren sind durch Schulungen deutlich sensibler beim Thema Asbest geworden“, sagt Dr. Adrian Lux, Leiter des Sondereinsatzes. „Sie ziehen uns häufiger bei Bränden mit Asbestverdacht hinzu, da wir vor Ort Asbest nachweisen können.“ Bei Brand-Einsätzen wurden Wischproben genommen und im LANUK-Labor in Essen auf Dioxine und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) untersucht. Außerdem wurden in Bottrop und in Oberhausen in zwei Fällen größere Mengen von Ammoniak freigesetzt. Der Sondereinsatz war dort und konnte durch Begleitmessungen sicherstellen, dass keine Gefahr für die Nachbarschaft bestand. Sandra Knust untersucht direkt vor Ort die Proben mit dem Rasterelektronenmikroskop. Foto: Oberhäuser Bei mehr als zehn Einsätzen auf dem Gebiet der Umweltkriminalität unterstützte der Sondereinsatz die Polizei und Staatsanwaltschaft – eine deutliche Zunahme im Vergleich zu früher infolge der Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität (ZeUK) in NRW. Dabei handelte es sich vor allem um das gesetzeswidrige Ablagern von Bodenmaterial und Abfällen in der Umwelt sowie Drogenlabore und das Entsorgen von Abfallresten aus der Drogenproduktion. Wie in den Jahren zuvor hat der Sondereinsatz auch wieder zahlreiche Schulungen bei der Feuerwehr, beim BEW Bildungszentrum für die Ver- und Entsorgungswirtschaft gGmbH und anderen Landesbehörden wie etwa dem Landeskriminalamt durchgeführt. Ereignisse, bei denen der Sondereinsatz 2025 angefordert wurde. In 41 Fällen ging es um Asbest, elf Einsätze erfolgten wegen des Verdachts auf Umweltkriminalität. Neuer Labor-LKW im Einsatz Im Oktober 2025 wurde ein weiteres Sondereinsatz-Fahrzeug offiziell in Dienst gestellt. Neu ist der große Umweltmesswagen, der seinen ersten Einsatz am 11. Oktober 2025 in Dörentrup beim Brand eines Recyclingunternehmens hatte. Der Labor-LKW fährt zum Beispiel zu Asbestverdachtsfällen und Bränden und hat viel Messtechnik an Bord, etwa ein Rasterelektronenmikroskop mit angeschlossener Röntgenmikrosonde (REM-EDX) und ein gekoppeltes Gaschromatograph-Massenspektrometer, um unter anderem Asbestfasern nachzuweisen sowie unbekannte Stoffe zu untersuchen und zu identifizieren. Zudem ermöglicht er mit verschiedenen Messgeräten eine kontinuierliche Überwachung der Luftschadstoffe und unterstützt das Einsatzteam, Großbrände zu bewerten. Neu ist ein Sicherheitsarbeitsplatz, mit dem das Team unter hohem Schutz in einer Glove-Box unbekannte Stoffe untersuchen kann. Eine kabelgebundene Kite-Drohne, die auf dem LKW-Dach montiert ist, sorgt zudem für aktuelle Lagebilder. Sarah Delovec, Stephan Gebhardt, Sandra Knust, Dr. Adrian Lux, Anika Stermann, Andre Zinnschlag und Dennis Serges (v. l.) besprechen den Einsatz. Foto: Oberhäuser Neu designt wurde im Jahr 2025 das auf einem Mercedes Sprinter basierende Probenahme- und Führungsfahrzeug, das bereits seit 2024 unterwegs ist. Einsatzleitung und erster technischer Dienst kommen so, falls notwendig auch mit Blaulicht, schnell zum Einsatzort. Ausgestattet ist das Fahrzeug mit mobiler Messtechnik und einem kompletten Satz Probenahmeausrüstung, sodass am Schadensort erste Proben gesichert werden können. Um die neuen Fahrzeuge und die sensible Messtechnik vor niedrigen Wintertemperaturen und Schnee zu schützen, sind sie seit Dezember 2025 provisorisch in einer neuen Halle in Essen untergebracht. Der Bau samt Umkleide- und Sanitärbereich wurde im September begonnen. Im ersten Halbjahr 2026 soll der Bau vollendet werden. Titelbild: Oberhäuser vorheriger Artikel nächster Artikel zum [...]
[...] von Luftverunreinigungen Luftschadstoffe, die aus unterschiedlichen Quellen, wie z. B. der Industrie oder dem Verkehr, emittiert werden, gelangen über Transmission zu Menschen, Tieren und Pflanzen. Dort können sie Wirkungen entfalten. Sie können auch einen Einfluss auf Materialien haben und das Klima beeinflussen. Die Wirkungen von Luftverunreinigungen auf den Menschen über die Nahrung werden über verschiedene Bioindikationsverfahren mit Pflanzen ermittelt. Eintrag von Luftschadstoffen Ansicht auf Duisburg Schwelgern vom Rhein aus, Bild: LANUV In Nordrhein-Westfalen werden die Einträge verschiedener Luftschadstoffe in Pflanzen ermittelt. Dazu zählen beispielsweise Schwermetalle und organische Verbindungen wie Dioxine und Furane, PAK oder PCB. Seit einigen Jahren werden auch Einträge von Pflanzenschutzmitteln in verschiedene Medien untersucht. Schwermetalle Schwermetalle, wie z. B. Blei, Cadmium, Kupfer oder Nickel, sind natürliche Bestandteile der Erdkruste und werden durch Aktivitäten des Menschen in die Umwelt eingetragen. So werden Metalle insbesondere bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe sowie bei ihrer Herstellung (Verhüttung) und Verarbeitung in großen Mengen freigesetzt. Weitere wichtige Emissionsquellen sind Müllverbrennungsanlagen, die Zementindustrie, die Glasindustrie und der Kraftfahrzeugverkehr. Metalle sind in der Umwelt langlebig und werden ständig weiter verbreitet. Sie wirken in bestimmten Konzentrationen toxisch (= giftig) und können die Bodenfunktionen und die Qualität der darauf wachsenden Pflanzen beeinträchtigen. So können sie sich auch in Nahrungs- und Futterpflanzen anreichern und gelangen damit in die Nahrung des Menschen. In NRW werden die Gehalte von Metallen in Nahrungs-und Futterpflanzen regelmäßig ermittelt. Die Abbildung zeigt die Abnahme der Blei-Gehalte in Graskulturen an Hintergrundstandorten und im Duisburger Hafen von 1987 bis heute. Organische Schadstoffe Aufgrund ihrer Langlebigkeit, Giftigkeit und ihrer weltweiten Verbreitung werden auch die Wirkungen von persistenten organischen Schadstoffen („Persistent Organic Pollutants“ = POPs) untersucht. POPs sind chemische Verbindungen, die in der Umwelt nur langsam abgebaut werden. Besondere Umweltrelevanz ergibt sich daraus, dass sie nach ihrer Freisetzung in der Umwelt verbleiben und sich in der Nahrungskette anreichern. Damit können sie ihre schädigende Wirkung auf Ökosysteme und Mensch langfristig entfalten. Einige POPs weisen eine hohe Toxizität (=Giftigkeit) auf. Da sie auch weiträumig transportiert werden, können sie selbst in entlegenen Gebieten zu einer Belastung führen. Zu den POPs gehören Chemikalien, die zum Zwecke einer bestimmten Anwendung hergestellt wurden (z. B. PCB) aber auch solche, die unbeabsichtigt bei Verbrennungs- oder anderen thermischen Prozessen entstehen (z. B. Dioxine und Furane). Mit Hilfe von Bioindikatoren können Immissionen von organischen Schadstoffen erfasst werden. In der Abbildung sieht man die PCB-Gehalte in Grünkohl- und Graskulturen in der Nähe des Dortmunder Hafens, die 2016 eine deutliche Belastung angezeigt haben und zu weiteren Maßnahmen führten. Seit 2010 waren deshalb die Gehalte wieder deutlich geringer. Pflanzenschutzmittel Bulk-Sammler zur Ermittlung von Pflanzenschutzmitteln in der trockenen und nassen Deposition am Standort in Essen, Bild: LANUV Pflanzenschutzmittel werden in der Landwirtschaft eingesetzt, um Nahrungs- und Futterpflanzen vor Schädlingen, wie z. B. Insekten oder Pilzen (Insektizide, Fungizide), zu schützen bzw. um unerwünschte Beikräuter am Wachstum zu hindern (Herbizide). Pflanzenschutzmittel können auch abseits der eigentlichen Anwendungen in verschiedenen Medien nachgewiesen werden. So findet man viele Wirkstoffe in Gewässern, weil sie beispielsweise mit dem Regen von den behandelten Flächen ausgewaschen werden. Einige Wirkstoffe können auch über die Luft verbreitet werden. Diese werden dann z. B. mit dem Regen ausgewaschen und landen auf Pflanzen oder im Boden. Diese Einträge werden in NRW mithilfe von Bulk-Sammlern zum Auffangen der nassen und trockenen Deposition erfasst. Darüberhinaus werden auch Untersuchungen mit Pflanzen durchgeführt. Bioindikation Bioindikatoren sind Organismen oder Organismengemeinschaften, die auf Schadstoffbelastungen mit Veränderungen ihrer Lebensfunktion reagieren (=Reaktionsindikatoren) bzw. den Schadstoff akkumulieren (= Akkumulationsindikatoren). In der Vergangenheit wurden in NRW Flechten als Reaktionsindikatoren eingesetzt. Heute kommen in der Regel nur noch Akkumulationsindikatoren, wie z. B. die Graskultur und Grünkohl, zum Einsatz. Diese werden meist aktiv an Belastungsstandorten exponiert. Bei Schadensfällen werden Nahrungspflanzen passiv beprobt, wie z. B. beim Löwenzahnscreening. Biomonitoring-Verfahren Methodenkonzept Biomonitoring Der Arbeitskreis Bioindikation/ Wirkungsermittlung hat ein Methodenkonzept entwickelt, in dem alle derzeit von den Bundesländern angewandten Methoden in Kurzportraits dargestellt werden. Graskultur Anzucht der Graskulturen in Tontöpfen, Bild: LANUV Das Verfahren der standardisierten Graskultur wird im Rahmen des Wirkungsdauermessprogrammes zwischen Mai und September nach der Richtlinie VDI 3957 Blatt 2 durchgeführt. Als Akzeptorpflanze wird die Grasart Lolium multiflorum ( ssp. italicum ) verwendet, die gut luftverunreinigende Stoffe anreichern kann. Das Gras verbleibt jeweils vier Wochen an einem Standort und wird anschließend auf Schwermetalle und an acht Messstationen zusätzlich auf organische Schadstoffe untersucht. Grünkohlexposition Das Verfahren der Grünkohlexposition wird nach der Richtlinie VDI 3957 Blatt 4 zwischen Mitte August bis Mitte November im Rahmen des Wirkungsdauermessprogramms eingesetzt. Dabei werden Grünkohlpflanzen in Pflanzcontainern exponiert. Grünkohl vermag aufgrund der Oberflächenstruktur der Blätter und der wachshaltigen Kutikula in besonderem Maße lipophile (=fettlösliche), organische Verbindungen zu binden. Nach der Ernte wird der Grünkohl gewaschen und küchenfertig aufbereitet. Die Proben werden auf Schwermetalle und organische Schadstoffe untersucht. Das Grünkohlexpositionsverfahren wird auch bei Untersuchungen an verschiedenen Belastungsschwerpunkten eingesetzt. Dabei ist es wichtig, dass es sich bei Grünkohl um eine Nahrungspflanze handelt. So kann über den Schadstoffgehalt im Grünkohl die Gefährdung für die Bürgerinnen und Bürger direkt berechnet und ggfls. eine Verzehrempfehlung ausgesprochen werden. Löwenzahnscreening Das Löwenzahnscreening ist eine standardisierte Methode (Richtlinie VDI 3957 Blatt 7), um z. B. bei Störfällen in Industriebetrieben oder Bränden zeitnah eine Aussage über die Reichweite der Belastung und eine gesundheitliche Einschätzung von Nahrungspflanzen vorzunehmen. Dabei werden vor Ort wachsende Löwenzahnpflanzen beprobt, die potentiell Schadstoffen ausgesetzt waren. Löwenzahn wächst nahezu überall und kann zu jeder Jahreszeit beprobt werden. Die ermittelten Gehalte können mit Hintergrundwerten für NRW verglichen werden. Wirkungsdauermessprogramm Graskulturen werden auf 1,50 m Höhe vier Wochen lang am Standort Essen exponiert, Bild: LANUV Das Wirkungsdauermessprogramm (WDMP) wurde 1995 im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes NRW zur Langzeitbeobachtung immissionsbedingter Wirkungen vom Landesumweltamt NRW konzipiert und umgesetzt. Teilweise konnte auch auf ältere Daten früherer Messprogramme zurückgegriffen werden, so dass mittlerweile für einige Schwermetall-Immissionen Zeitreihen über einen Zeitraum von über 25 Jahren vorliegen. Die Langzeitbeobachtung immissionsbedingter Wirkungen dient zum einen der Ermittlung von Hintergrunddaten für die unterschiedlich belasteten Räume in NRW und deren Charakterisierung. Daraus können Zeitreihen erstellt, Trends ermittelt und Basisdaten für die Umweltberichterstattung sowie Referenzwerte für Gutachten abgeleitet werden. Zum anderen ist das Ziel aber auch die Überwachung von (potentiellen) Emittenten und die Erfolgskontrolle emissions- und immissionsmindernder Maßnahmen. Darüber hinaus dient das WDMP der Qualitätssicherung von Bioindikationsverfahren. Mess- und Monitoring-Programme https://umweltindikatoren.nrw.de/ Immissionsbedingte Hintergrundbelastung von Pflanzen in NRW - Schwermetalle und organische Verbindungen Neue Bioindikationsverfahren zum anlagenbezogenen Monitoring Aktuelle Messungen Messstelle mit verschiedenen pflanzlichen Bioindikatoren am Standort Essen, Bild: LANUV Momentan erfolgen an 14 Messstationen Eintrags- und Depositionsmessungen, Staubniederschlagsmessungen und die Exposition von standardisierter Graskultur und Grünkohl. Neben der Untersuchung der Pflanzen und des Staubniederschlags auf Schwermetalle, werden seit 1998 (Grünkohl) bzw. 2003 (Gras) auch verschiedene, humantoxikologisch relevante, organische Komponenten bestimmt. Diese persistenten organischen Schadstoffe (Persistent organic pollutants = POPs) sind polychlorierte Biphenyle (PCB), dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle (dl-PCB), polychlorierte Dibenzodioxine/ - Furane sowie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe und deren Leitkomponente Benzo-(a)-Pyren (BaP). Dabei dienen die Messstationen an den Waldstandorten im Eggegebirge (Velmerstot), im Rothaargebirge (Hilchenbach), im Bergischen Land (Osenberg) und in der Eifel (Simmerath), die Standorte im landwirtschaftlichen Bereich in Bocholt und in Gütersloh sowie die städtischen Standorte in Köln, Langenfeld, Essen, Dortmund und Duisburg-Walsum der Erfassung der Hintergrundbelastung in NRW. Die Messstation im Duisburger Hafen dient der Überwachung eines stark industriell geprägten Bereiches; die Messstation auf einer Verkehrsinsel in Düsseldorf -Mörsenbroich dient der Erfassung eines stark verkehrsbelasteten Standortes. Die Messstation in Bottrop ist ebenfalls durch eine Quelle beeinflusst, da sie sich in unmittelbarer Nähe zu einer Kokerei befindet. Sonderuntersuchungsprogramme Aus Industriebetrieben können z. B. bei Störfällen Schadstoffe in die Umwelt gelangen. Diese können sich auch in Nahrungspflanzen anreichern. Deshalb werden in diesen Fällen Nahrungspflanzen im betroffenen Gebiet untersucht. Hierbei sind insbesondere Pflanzen interessant, deren Blätter verzehrt werden, wie etwa Grünkohl, Mangold, Spinat und Salat. Die beaufschlagten Pflanzen werden dann im Umkreis des Industriebetriebes z. B. aus betroffenen Gärten geerntet, küchenfertig aufbereitet und auf Schadstoffe untersucht. Sonderuntersuchungsprogramme Klimawirkungen In NRW werden in zwei phänologischen Gärten die Wirkungen des Wetters, der Witterung und des Klimas auf die Entwicklungsphasen der Pflanzen untersucht. Es wird beispielsweise erfasst, wann der Blühbeginn erfolgt oder Früchte reif sind. Die Phänologie ist ein besonders sensitiver Indikator für den Klimawandel, weil anders als bei rein chemisch-physikalischen Messungen alle Einwirkungsfaktoren integrativ erfasst werden. Phänologie zum Anfassen Klimaatlas NRW Fachbereich 31 Immissionswirkungen Fachbereich31(at)lanuk.nrw.de Mehr zum Thema Reportage Jahresbericht 2024: Vom Kleingarten in den Landtag – mit Grünkohl die Luftqualität überwachen Mess- und Monitoringprogramme Sonderuntersuchungsprogramme Phänologie zum Anfassen Gesundheitliche Wirkungen Publikationen LANUK-Fachbericht 165 LANUV-Fachbericht 61 LANUV-Fachbericht 114 Significant release of unintentionally produced non-Aroclor polychlorinated biphenyl (PCB) congeners PCB 47, PCB 51 and PCB 68 from a silicone rubber production site in North Rhine-Westphalia, Germany Contamination of food crops by unintentionally released PCB 47, PCB 51 and PCB 68 in the vicinity of silicone production sites and their relevance for human health assessment Polychlorinated biphenyls in the surrounding of an e-waste recycling facility in North-Rhine Westphalia: Levels in plants and dusts, spatial distribution, homologue pattern and source identification using the combination of plants and wind direction [...]
[...] In Nordrhein-Westfalen hat das LANUK den gesetzlichen Auftrag, die Luftqualität zu überwachen. Es betreibt hierzu ein landesweites Messnetz. Ergänzende Messungen sowie Modellierungen der Luftqualität vervollständigen das Bild. Das Messnetz Warum messen wir wo? Das Messnetz Das LANUK betreibt ein landesweites Messnetz zur Überwachung der Luftqualität in NRW. Für die großräumige Beurteilung kombiniert es Messungen mit Modellsimulationen. An lokalen Belastungsschwerpunkten erfolgen zusätzliche Messungen, um die potenziell höchsten Belastungen zu erfassen, denen die Bevölkerung ausgesetzt ist. Die Standorte neuer Messungen in NRW werden im Rahmen der jährlichen Messplanung festgelegt. Dazu können Kommunen und Bezirksregierungen Messanträge stellen; das LANUK schlägt zusätzlich relevante Messorte anhand eigener Auswertungen vor. Dabei berücksichtigt es die lokale Luftschadstoffbelastung in Kombination mit der Einwohnerzahl. Das Umweltministerium entscheidet abschließend, wo neue Messungen durchgeführt werden. Der genaue Messort wird bei einer Vorortbesichtigung gemeinsam mit der Kommune und der zuständigen Bezirksregierung festgelegt. Basismessnetz Basismessnetz, unterschieden nach den Hauptbelastungsquellen Hintergrund, Industrie und Verkehr. Stand 2022. Abbildung: LANUK Das LANUK betreibt ein Basismessnetz und Sondermessstationen. Das Basismessnetz dient dazu, die gesetzlichen Anforderungen an die Überwachung der Luftqualität zu erfüllen und langfristige Entwicklungen zu beobachten. Deshalb unterliegt es möglichst wenigen Veränderungen. Messungen der großräumigen Luftschadstoffbelastung (Hintergrund), verkehrsnahe Messungen sowie Messungen an Stationen in der Nähe von Industriebetrieben bilden das Basismessnetz. Aktuell besteht es aus 52 Messstationen, mit einem Schwerpunkt im dicht besiedelten Rhein-Ruhr-Gebiet. Sondermessnetz mit den Stationstypen Industrie und Verkehr. Stand 2022. Abbildung: LANUK Sondermessnetz Sondermessstationen an Belastungsschwerpunkten der Industrie und des Verkehrs ergänzen das Basismessnetz. Dabei misst das LANUK beispielsweise an zusätzlichen verkehrsnahen Standorten die Stickstoffdioxid-Belastung. So kann es für deutlich mehr verkehrsreiche Straßen gesicherte Aussagen über die Luftschadstoffbelastung treffen. Darüber hinaus betreibt das LANUK ein Messnetz zur Erfassung hochtoxischer Stoffe wie Dioxine, Furane und PCB in der Außenluft (Stand 2021: 8 Messstationen) und im Staubniederschlag (15 Messstationen). Im Umfeld von Industrieanlagen misst das LANUK an insgesamt etwa 100 Stellen den Staubniederschlag und seine metallischen Inhaltsstoffe. Die Ergebnisse werden nach der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft bewertet. Ausbreitungsrechnung zur Vorhersage der Luftqualität Flächendeckende Beurteilung und Vorhersage der Luftqualität Beispielhafte Darstellung der Luftqualität in NRW aus dem Modell EURAD-IM, Abbildung: LANUK Zur flächendeckenden Beurteilung der Luftqualität sowie zur Vorhersage der Luftqualität werden Modellsimulationen verwendet. Hierbei handelt es sich um Computermodelle, die ausgehend von Emissionen den Transport (Transmission) sowie die chemische Umwandlung der Luftschadstoffe berechnen. Dabei liegen meteorologische Verhältnisse, unter anderem Wind, Strahlung und Niederschlag, zugrunde. Die räumliche Auflösung solcher Modelle liegt typischerweise bei einigen Kilometern. Berechnungen gibt es sowohl für ganz Deutschland als auch für Nordrhein-Westfalen. Die Ergebnisse ermöglichen Aussagen über das Hintergrundniveau. Die lokale Belastung, beispielsweise in Straßenschluchten mit lokalen starken Quellen, kann höher sein. Bei Verwendung zurückliegender meteorologischer Daten kann mit diesen Modellen die Immissionssituation vergangener Jahre in der Fläche analysiert werden. Der Ansatz zukünftiger Emissionsannahmen erlaubt die Einschätzung der langfristigen zukünftigen Entwicklung der Luftqualität. Durch die Verwendung meteorologischer Vorhersagedaten, meist für zwei bis drei Tage, ist eine Vorhersage der Luftqualität der Folgetage möglich. Vorhersage - Links Ozonprognose für NRW im Fachinformationssystem LuftQualität.NRW Auswertung und Vorhersage der Luftqualität beim Umweltbundesamt Vorhersage der Luftqualität beim Forschungszentrum Jülich Weitere Anwendungen für Luftqualitätsmodelle Ausbreitungsrechnung im Rahmen der Luftreinhaltung Ausbreitungsrechnung im Rahmen der TA Luft Fachinformationssystem Berichte zur Luftqualität Die Berichte zur Luftqualität finden Sie direkt hier und auf OpenGeodata.NRW . Jahresberichte Jahresbericht 2024 Jahresbericht 2023 Jahresbericht 2022 Jahresbericht 2020 Jahresbericht 2021 Jahresbericht 2019 Jahresbericht 2017 Jahresbericht 2016 Jahresbericht 2015 Jahresbericht 2018 Jahresbericht 2014 Jahresbericht 2013 Jahresbericht 2012 Jahresbericht 2011 Jahresbericht 2010 Jahresbericht 2001 Jahresbericht 1999 Trends Langjährige Entwicklungen ausgewählter Schadstoffkomponenten pdf | 415 KB Benzol, Schwebstaub, Blei und Cadmium im Schwebstaub pdf | 226 KB Schwefeldioxid, Stickstoffmonoxid, Stickstoffdioxi pdf | 1 MB Dioxine, Furane und polychlorierte Biphenyle in der Aussenluft pdf | 4 MB Dioxine, Furane und polychlorierte Biphenyle in der Deposition Maßnahmen im Umfeld von Anlagen Die im Rahmen der regelmäßigen Luftqualitätsüberwachung gesammelten Daten werden nach Abschluss eines Kalenderjahres ausgewertet, um festzustellen, ob Überschreitungen der gesetzlich festgelegten Zielwerte für Arsen , Kadmium , Nickel und Benzo(a)pyren vorliegen. In dem Fall ermittelt das LANUK die Gründe für die Überschreitungen. Die zuständigen Überwachungsbehörden (Bezirksregierungen, kommunale Umweltämter) leiten dann geeignete Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Überschreitungen ein. Zu den ermittelten Stoffen finden Sie hier ausführliche Angaben über gesundheitliche Auswirkungen und Umweltfolgen. pdf | 25 KB 2023 Maßnahmen Stolberg (STOB) pdf | 12 KB 2018 Maßnahmen Bottrop (BOTT) doc | 48 KB 2015 2016 Maßnahmen Bottrop (BOTT) pdf | 57 KB 2012 Maßnahmen Krefeld (KRES) pdf | 17 KB 2011 Maßnahmen Krefeld (KRES) pdf | 16 KB 2010 Maßnahmen MG pdf | 57 KB 2010 Maßnahmen Krefeld (KRES) pdf | 14 KB 2010 Maßnahmen Bottrop (BOTT) pdf | 57 KB 2009 Maßnahmen Krefeld (KRES) pdf | 14 KB 2009 Maßnahmen Bottrop (BOTT) pdf | 28 KB 2008 Maßnahmen Krefeld (KRES) pdf | 39 KB 2008 Maßnahmen Duisburg (DUUM) pdf | 23 KB 2008 Maßnahmen Bottrop (BOTT) pdf | 20 KB 2008 Maßnahmen Bochum (BOST) Direktlinks OpenGeodata.NRW EU-Kenngrößen inkl. Ozon Laborwerte Staubniederschlagswerte Monatsberichte Tagesberichte Stundenwerte nach Komponenten Stundenwerte nach Station Messorte Koordinaten Dioxine, Furane und polychlorierte Biphenyle in der Deposition Sonderuntersuchungsprogramme Abteilung 4 Luftqualität, Geräusche, Erschütterungen, Strahlenschutz Abteilung4(at)lanuk.nrw.de Umweltbundesamt Bundesweite Daten Luftdaten [...]
[...] Wenn es brennt und unklar ist, ob gefährliche Stoffe in die Luft gelangen, vor denen die Anwohnenden geschützt werden müssen, oder wenn Behälter mit unbekanntem, möglicherweise gefährlichem Inhalt gefunden werden, dann sind dies Beispiele für sogenannte „Umweltschadensfälle“, bei denen der Sondereinsatz des LANUK gerufen wird. Zwei Messfahrzeuge, ausgestattet mit moderner Messtechnik und Gerätschaften für Probenahmen, sowie rund 20 Mitarbeitende, die im Bereitschaftsdienst 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr einsatzbereit sind, bilden den Sondereinsatzdienst. Dazu gehört auch die Nachrichtenbereitschaftszentrale beim LANUK in Essen, eine rund um die Uhr besetzte Notfallnummer, die Meldungen über Schadensfälle entgegennimmt und den Sondereinsatz zum Ort des Geschehens schickt. Der Sondereinsatz hat die Aufgabe, andere Behörden in Nordrhein-Westfalen ad hoc im Umwelt- oder Bevölkerungsschutz bei Schadens- und Gefahrenfällen mit Sachverstand und Messtechnik zu unterstützen. Im Mittelpunkt steht der Schutz der Bevölkerung, aber auch der Schutz der Umwelt vor schädlichen Stoffen ist wichtig. Mit ihrer Fachexpertise helfen die Mitarbeitenden im Sondereinsatz den vor Ort zuständigen Behörden, Gefahren richtig einzuschätzen und passende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Der Sondereinsatz ist in ganz Nordrhein-Westfalen unterwegs. Im Jahr 2025 hat der Sondereinsatz zwei neue Fahrzeuge in Betrieb genommen: einen 5,5-Tonnen-LKW und einen 18-Tonnen-LKW. Beide Fahrzeuge verfügen über eine eigenständige Stromversorgung. Sondereinsatzfahrzeuge des LANUK. Foto: LANUK Wird der Sondereinsatz angefordert, fährt er zum Ort des Geschehens und führt dort Untersuchungen durch, um die Behörden und Einsatzkräfte vor Ort schnell und umfassend bei ihrer Aufgabe zu unterstützen. Die Sachverständigen des LANUK ermitteln Art , Menge , Herkunft , Ausbreitung und Auswirkung der gefährdenden Immissionen. Mit diesem Wissen können die zuständigen Behörden die notwendigen Schutzmaßnahmen einleiten (z. B. Fenster und Türen geschlossen halten, vorsorgliche Sperrung oder Räumung bestimmter Bereiche, weiterführende Untersuchungen anordnen...) oder sachgemäß mit vorgefundenen Stoffen umgehen. Neben den Sofortmessungen und Sofortmaßnahmen sind in vielen Fällen weitere Untersuchungen erforderlich. Falls Stoffe entstanden sein könnten, die vor Ort mit dem Instrumentarium des Sondereinsatzes nicht erfasst werden können (z. B. Dioxine und Furane), werden Proben genommen und im Labor des LANUK weiter analysiert. Gaschromatograph-Massenspektrometer. Foto: LANUK Rasterelektronenmikroskop. Foto: LANUK Der Sondereinsatz hat zahlreiche Messgeräte an Bord – vom einfachen Prüfröhrchen bis zum Großgerät. Besonders zu erwähnen sind zwei Großgeräte, mit denen aufwändige, komplexe Untersuchungen direkt vor Ort durchgeführt werden können: Mit einem mobilen gekoppelten Gaschromatograph-Massenspektrometer (GC-MS) kann der Sondereinsatz organische Komponenten und einige anorganische Stoffe erfassen. Dies hilft z. B. bei der Aufklärung von unbekannten Stoffen. Ein mobiles Rasterelektronenmikroskop in Verbindung mit einer Röntgenmikrosonde ermöglicht es, kleinste Partikel nach Struktur und chemischer Zusammensetzung zu untersuchen. Dies ermöglicht es beispielsweise, Asbestfasern zu identifizieren. Der Schwerpunkt der Einsätze hat sich im Laufe der Jahrzehnte (seit 1985) von immissionsbedingten Pflanzen- und Sachschäden über geruchsintensive Stoffe, wie Gase und Dämpfe, auf Brände und alle damit zusammenhängenden Probleme verlagert. Immer wieder beschäftigt den Sondereinsatz die Frage, ob bei Bränden von alten Hallen oder Scheunen Asbest freigesetzt wurde. Die Fachleute des LANUK können direkt vor Ort mit einem Rasterelektronenmikroskop analysieren, ob Asbestfasern zu finden sind. In Zusammenarbeit mit dem Verband der Feuerwehren in NRW, der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren und der Unfallkasse NRW ist dazu auch der „Leitfaden – Umgang mit Asbest-Verdachtsfällen an Einsatzstellen der Feuerwehr“ entstanden. Sondereinsatz Nachrichtenbereitschaftszentrale, Sondereinsatz Sondereinsatz(at)lanuk.nrw.de 0201 714488 Mehr zum Thema Handout Sondereinsatz 2025 Handout Komponentenspektrum und Messtechnik 2025 Sondereinsätze [...]
[...] Gerüche gehören zu den wichtigen Sinneseindrücken unserer Umwelt, wobei Geruchseindrücke schon bei sehr niedrigen Stoffkonzentrationen und auch durch das Zusammenwirken verschiedener Substanzen hervorgerufen werden können. Geruchsbelästigungen können durch Luftverunreinigungen durch Abgase von geruchsemittierenden Anlagen hervorgerufen werden. Typische geruchemittierende Anlagen sind z. B. Anlagen der Lebensmittelindustrie, Kläranlagen, Tierhaltungsanlagen, Biogasanlagen. Die belästigende Wirkung von Geruchsimmissionen ist stark von der Sensibilität und der subjektiven Einstellung der Betroffenen abhängig. Ein Nachweis durch technische Messverfahren ist in der Regel nicht möglich. Das geeignete "Messinstrument" für Gerüche ist die menschliche Nase. Ortsbegehung von Behördenvertretern, Foto: LANUV/Ralf Both Gerüche in Abgasfahnen werden sowohl bei der staatlichen Überwachung von Betrieben (Anlagen) als auch bereits bei deren Genehmigung durch Behörden berücksichtigt und im Hinblick auf ihre belästigende Wirkung bewertet. Auch im Rahmen der Bauleitplanung wird vorbeugend versucht, spätere Geruchsbelästigungen z.B. in neuen Wohngebieten von vorneherein auszuschließen. Die Ermittlung und Bewertung von Geruchsemissionen und -immissionen ist ein sehr komplexes Feld. Grundlage dafür stellt der Anhang 7 TA Luft dar, der sowohl Messverfahren zur Ermittlung einer Geruchsbelastung als auch Kriterium zur Bewertung enthält. Die Umweltbehörden (Bezirksregierungen, Kreise und Städte) achten auf die Einhaltung der im Anhang 7 TA Luft genannten Kriterien. Hierbei werden sie durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima(LANUK) in Fachfragen unterstützt. Das LANUK prüft in besonderen Fällen die vorgelegten Geruchsgutachten auf deren Plausibilität. Dies beinhaltet u.a. Stellungnahmen zu Fragen der Planung von Geruchsmessungen, der Technik zur Minderung von Gerüchen an der Quelle, der Durchführung von Immissionsprognosen (Berechnung von Geruchshäufigkeiten), Rastermessungen (Messung von Geruchshäufigkeiten) und der Bewertung von Geruchsimmissionen. Ermittlung von Gerüchen Geruchsimmissionen können sachgerecht und wiederholbar durch Messungen in Form von Probandenbegehungen (Rastermessung) oder auch durch Ausbreitungsrechnungen bestimmt werden. Die Methoden zur Ermittlung der Geruchsbelastungen sind umfassend in verschiedenen VDI-Richtlinien und Normen beschrieben, wurden erstmals in der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) zusammengefasst und im Jahr 2021 in die TA Luft (Anhang 7) integriert. Um die Stärke einer Geruchsquelle zu bestimmen, z. B. für Ausbreitungsrechnungen oder im Rahmen von Überwachungsverfahren, kann die Geruchsstoffkonzentration bzw. der Geruchsstoffstrom über eine Geruchsemissionsmessung (Olfaktometrie) bestimmt werden. Weiterführende Informationen Bewertung von Geruchsimmissionen Nach den Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist der Belästigungsgrad durch Gerüchen zu ermitteln, um eine Aussage dazu zu treffen, ob eine Geruchsbelästigung als erheblich einzustufen ist oder nicht. Zur Beschreibung der Geruchsbelästigung wird die Geruchsbelastung (Geruchsimmission) vor Ort herangezogen. Im Gegensatz zu den klassischen Luftschadstoffen erfolgt eine Bewertung der Geruchsimmissionen über das zeitliche Ausmaß des Auftretens von Geruchsimmissionen (Dauer, Häufigkeit) bezogen auf ein ganzes bzw. ein halbes Jahr. Um zu quantifizieren, wann Gerüche eine erhebliche Belästigung darstellen, wurden Immissionsgrenzwerte in Form von Geruchsstundenhäufigkeiten definiert. Werden in einem Wohngebiet in mehr als 10 % der Jahresstunden Geruchswahrnehmungen registriert, ist die Grenze zur erheblichen Belästigung überschritten. In einem Industrie- und Gewerbegebiet sind höhere Geruchsbelastungen zulässig. Hier liegt diese Grenze bei 15 % der Jahresstunden. Geruchsstundenhäufigkeiten unterhalb dieser Immissionswerte des Anhang 7 TA Luft müssen von den Anwohnern hingenommen werden. Weiterführende Informationen Fachbereich 31 Immissionswirkungen Fachbereich 31 Fachbereich31(at)lanuk.nrw.de Mehr zum Thema Ermittlung von Gerüchen Bewertung von Geruchsimmissionen Grundlagen der Geruchsbewertung Biofilter-Abstandsregelung Ausbreitungsrechnung [...]
[...] in NRW Wenn die Belastung mit Luftschadstoffen die in der EU-Luftqualitätsrichtlinie festgelegten Grenzwerte überschreitet, sind Luftreinhaltepläne aufzustellen, um diese Belastung mit Hilfe zielgerichteter Maßnahmen zu mindern. Ziel eines Luftreinhalteplans ist es, die Hauptverursacher der Luftbelastung zu identifizieren und Maßnahmen festzulegen, die zur Absenkung der Belastung mit luftverunreinigenden Stoffen führen. Luftreinhaltepläne Seit 21.05.2008 gilt die Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Luftqualität und saubere Luft für Europa. Umgesetzt in deutsches Recht wurde diese Richtlinie am 02.08.2010 mit der Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV). In Deutschland sind die Bundesländer für die Überwachung der Luftqualität und für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen zuständig. In Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksregierungen zuständig für die Aufstellung der Luftreinhaltepläne. In Gebieten, in denen durch das LANUK Überschreitungen festgestellt werden, sind Luftreinhaltepläne aufzustellen und die erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in den Plänen festzuschreiben. Das LANUK unterstützt die Bezirksregierungen fachlich, unter anderem mit Emissionsdaten. Eine Übersicht über die Kommunen, in denen Luftreinhaltepläne in NRW aufgestellt wurden und in denen es Umweltzonen gibt, ist in der Karte dargestellt. Übersicht Luftreinhaltepläne in NRW Nachfolgend eine Übersicht über die Regierungsbezirke mit den Kommunen, für die Luftreinhaltepläne in Nordrhein-Westfalen aufgestellt wurden (Stand: Mai 2024). Luftreinhaltepläne im Regierungsbezirk Arnsberg Luftreinhaltepläne im Regierungsbezirk Arnsberg Stadt / Kommune Inkrafttreten Hauptverursacher Bönen-Nordbögge 2013 Straßenverkehr Erwitte 2014 Straßenverkehr Gevelsberg 2013 Straßenverkehr Hagen 2020 Straßenverkehr Hamm 2012 Straßenverkehr Kamen 2012 Straßenverkehr Ruhrgebiet Teilplan Ost (Bochum, Dortmund, Herne) 2011 Straßenverkehr Ruhrgebiet Ost Planergänzung für das Stadtgebiet Bochum 2021 Straßenverkehr Ruhrgebiet Ost Planergänzung für das Stadtgebiet Dortmund 2020 Straßenverkehr Schwerte 2014 Straßenverkehr Siegen 2015 Straßenverkehr Warstein 2007 Straßenverkehr, Industrie Witten 2016 Straßenverkehr Luftreinhaltepläne im Regierungsbezirk Detmold Luftreinhaltepläne im Regierungsbezirk Detmold Stadt / Kommune Inkrafttreten Hauptverursacher Bielefeld 2020 Straßenverkehr Halle 2013 Straßenverkehr Paderborn 2020 Straßenverkehr Luftreinhaltepläne im Regierungsbezirk Düsseldorf Luftreinhaltepläne im Regierungsbezirk Düsseldorf Stadt / Kommune Inkrafttreten Hauptverursacher Dinslaken 2011 Straßenverkehr Düsseldorf 2022 Straßenverkehr Grevenbroich 2009 Braunkohletagebau Krefeld 2010 Straßenverkehr, Industrie Langenfeld 2012 Straßenverkehr Mettmann 2012 Straßenverkehr Mönchengladbach 2012 Straßenverkehr Neuss 2013 Straßenverkehr Remscheid 2012 Straßenverkehr Ruhrgebiet Teilplan West (Duisburg, Essen, Mülheim, Oberhausen) 2011 Straßenverkehr, punktuell Industrie Ruhrgebiet West Planergänzung für das Stadtgebiet Essen 2023 Straßenverkehr Ruhrgebiet West Planergänzung für das Stadtgebiet Oberhausen 2020 Straßenverkehr Wuppertal 2020 Straßenverkehr Luftreinhaltepläne im Regierungsbezirk Köln Luftreinhaltepläne im Regierungsbezirk Köln Stadt / Kommune Inkrafttreten Hauptverursacher Aachen 2022 Straßenverkehr Bonn 2019 Straßenverkehr Düren 2013 Straßenverkehr Eschweiler 2016 Straßenverkehr Hambach-Niederzier 2012 Braunkohletagebau Hürth 2011 Straßenverkehr, Industrie Köln 2021 Straßenverkehr Leverkusen 2020 Straßenverkehr Overath 2017 Straßenverkehr Luftreinhaltepläne im Regierungsbezirk Münster Luftreinhaltepläne im Regierungsbezirk Münster Stadt / Kommune Inkrafttreten Hauptverursacher Gelsenkirchen-Scholven 2014 Industrie Münster 2014 Straßenverkehr Ruhrgebiet Teilplan Nord (Bottrop, Castrop-Rauxel, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herten, Recklinghausen) 2011 Straßenverkehr Ruhrgebiet Nord Planergänzung für das Stadtgebiet Gelsenkirchen 2019 Straßenverkehr Fachbereich 77 Luftreinhaltung, Emissionskataster Fachbereich 77 luftreinhaltung(at)lanuk.nrw.de Mehr zum Thema Umweltzonen NRW Video: Laborschiff „MAX PRÜSS” wird umweltfreundlicher Luftqualitätsüberwachungssystem LUQS Veröffentlichungen Broschüre - Überwachung der Luftqualität in Nordrhein-Westfalen [...]
[...] (Emissionen) Emissionen sind luftverunreinigende Stoffe, die z. B. aus ortsfesten Anlagen, dem Straßenverkehr und aus Hausbrandfeuerungen in die Atmosphäre eingeleitet werden. Luftverunreinigende Stoffe können als Partikel (z.B. Staub, Ruß), Gase (z.B. Kohlenmonoxid, Stickoxide, Schwefeldioxid) oder Gerüche auftreten. Sie können aus definierten Quellen (Kamine, Abgasrohre) oder aus diffusen Quellen (Mülldeponien, Halden, Umfüllstationen, Werkhallenentlüftungen) in die Atmosphäre gelangen. Emissionen sind nach dem Stand der Technik (BVT) zu begrenzen. Die Minderung der Emissionen ist ein zentrales Element der Luftreinhaltepolitik. Das LANUV unterstützt die Luftreinhaltepolitik in NRW durch und mit dem Emissionskataster Luft. Broschüren Richtig heizen mit Holz Fachbereich 77 Luftreinhaltung, Emissionskataster Fachbereich 77 luftreinhaltung(at)lanuk.nrw.de Treibhausgasemissionen Luftreinhaltung, Emissionskataster treibhausgase(at)lanuk.nrw.de Mehr zum Thema Emissionskataster Luft Treibhausgas-Emissionsinventar NRW Infosysteme Online-Emissionskataster Luft [...]
[...] der neuen EU-Richtlinie Die Verbesserung der Luftqualität in NRW zählt zu den traditionellen Kernaufgaben des LANUV und seiner Vorgängereinrichtungen. Viele Vorgaben und Grenzwerte werden mittlerweile auf EU-Ebene festgelegt. Die bislang geltende Luftqualitätsrichtlinie stammt aus dem Jahr 2008, jetzt wurde sie novelliert. Damit werden in der EU ab dem Jahr 2030 neue und strengere Grenz- und Zielwerte gelten. Das LANUV arbeitet darauf hin, dafür bestens vorbereitet zu sein. Umweltindikator Stickstoffdioxidkonzentration Umweltindikator Ozonkonzentration Die Liste dessen, was sich durch die neuen Vorgaben aus Brüssel ändert, ist lang: So werden beispielsweise bestehende Grenzwerte deutlich verschärft, damit diese langfristig den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation angepasst werden können. Es gibt neue Grenzwerte wie etwa den Tagesgrenzwert für Feinstaub PM2.5, die ab 2030 einzuhalten sind. Ausgeweitet werden die Verpflichtungen zur flächendeckenden Überwachung der Luftqualität durch Messungen und Berechnungen. Besonders ist dabei, dass die EU-Mitgliedstaaten nicht erst im Jahr 2030 tätig werden dürfen, sondern sie müssen schon zwei Jahre zuvor untersuchen, ob die Grenzwerte einzuhalten sind. Ist dies nicht der Fall, müssen Luftreinhaltefahrpläne aufgestellt werden. Zuständig für die Umsetzung der Brüsseler Vorgaben in NRW sind die Bezirksregierungen in Zusammenarbeit mit den Kommunen und dem LANUV. „Für uns bedeutet das unter anderem, dass wir unser Messnetz ausbauen, mehr in die Modellierung investieren und die Öffentlichkeit noch besser informieren werden“, sagt Abteilungsleiterin Angelika Notthoff. So muss das Messnetz bis zum Jahr 2026 erweitert werden, da basierend auf diesen Daten die Prognosen erstellt werden, wie es um die Luftqualität in NRW bestellt ist. Bislang bestand das Messnetz aus 52 Dauer-Messstationen und rund 100 Messstellen an Belastungsschwerpunkten der Industrie und an Straßen. Das wird sich ändern. Geklärt werden muss zum Beispiel, wie viele neue Messstationen aufgebaut oder wo die besonders großen Messstellen, sogenannte Monitoring Supersites, aufgestellt werden müssen. Mit diesen lassen sich auch neuere Stoffe wie etwa Ultrafeine Partikel oder Ozon-Vorläuferstoffe messen. Auch die Frage, für welche Städte eventuell neue Luftreinhaltefahrpläne notwendig werden, muss dann beantwortet werden. „Wir haben uns im Jahr 2024 detailliert mit den Planungen beschäftigt und gehen ab 2025 in die Umsetzung“, sagt Angelika Notthoff. Ihre Abteilung testet neue Modelle, da nicht nur mehr Stoffe, sondern auch der großräumige Hintergrund und die lokalen Belastungen modelliert werden müssen. Prozentualer Anteil des Stickstoffoxid- Ausstoßes der einzelnen Verkehrsträger im Jahr 2024 Eine wesentliche Voraussetzung zur Ermittlung der Belastungen, die bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen, ist das Wissen darüber, welche Schadstoffe von unterschiedlichen Verursachern ausgestoßen werden. Dafür bietet das Emissionskataster Luft einen wichtigen Input. Damit lässt sich beispielsweise die Frage beantworten, welche Emissionen in welcher Höhe der Straßenverkehr als wesentlicher Treiber von Luftschadstoffen verursacht. Diese Daten werden basierend auf Kenngrößen wie Verkehrsstärken und Fahrleistungen modelliert und berechnet. „Da die Grenzwerte mit der neuen Richtlinie deutlich strenger werden, müssen wir künftig Luftschadstoffimmissionen nicht nur genauer messen, sondern auch wissen, wo die Emissionen als Verursacher der Belastungen herkommen“, sagt Dr.-Ing. Andreas Brandt, Leiter des Fachbereichs „Luftreinhaltung, Emissionskataster“. Derzeit arbeitet der Fachbereich an einer neuen Prognose der Verkehrsemissionen für das Jahr 2030, in der die neuen Grenzwerte einzuhalten sind. Bei einer anderen Brüsseler Vorgabe zur Luftqualitätsrichtlinie ist das LANUV schon jetzt bestens aufgestellt: So hat es bereits im September 2024 eine neue Webseite freigeschaltet, die rund um die Uhr aktuelle Daten zur Luftqualität veröffentlicht (siehe S. 42/43). Damit kommt es seinem Auftrag nach, Informationen für die Öffentlichkeit anzubieten. Foto: Oberhäuser Titelfoto: KNSY Photographie Richtig Heizen mit Holz Holzbetriebene Feuerstätten wärmen Räume, strahlen Behaglichkeit aus und sorgen für eine entspannte Atmosphäre. Der Nachteil: Schadstoffe, insbesondere aus den händisch mit Holz beschickten Öfen und Kaminen, belasten die Atemluft in Wohngebieten. So gelangen in NRW jährlich etwa 3.000 Tonnen Feinstaub aus Feststoffheizungen und -öfen in die Luft. Beim Betrieb der Holzöfen entstehen partikelförmige und gasförmige Emissionen. So zeigt das Online-Emissionskataster Luft, wie stark in NRW die Luft durch Kleinfeuerungsanlagen wie etwa Kamin- und Kachelöfen belastet ist. Wie eine richtige Handhabung dieser Öfen hilft, Emissionen zu mindern, beschreibt eine aktualisierte LANUV- Broschüre. Neu ist dabei ein Überblick zu den technischen Entwicklungen zu nachgeschalteten Emissionsminderungsmaßnahmen. Zudem gibt die Broschüre eine Übersicht über die aktuellen gesetzlichen Regelungen und bietet Tipps zum richtigen Heizen. Aus Gründen der Luftreinhaltung rät das LANUV beispielsweise bei Inversionswetterlagen im Winter dazu, auf das Heizen mit Holz zu verzichten. Der Grund: Da die Luft nicht durchmischt wird, reichern sich die in Bodennähe entstandenen Schadstoffe an und belasten die Umwelt. Info 29 | Luft Heizen mit Holz Diese Broschüre informiert insbesondere über Holz befeuerte und händisch beschickte Feuerungsstätten, mit denen Einzelräume beheizt werden (Einzelraumfeuerungsanlagen). Das sind beispielsweise Kamin- oder Kachelöfen, offene Kamine, aber auch… Zur Publikation Alle Publikationen LANUV-Datenportal zur Luftqualität Im September 2024 hat das LANUV ein neues Datenportal veröffentlicht, das aktuell, umfangreich und übersichtlich einen NRW-weiten Überblick über die Luftqualität liefert. Diese neue Webseite ist zugleich ein wichtiges Fundament für die Anforderungen, die die im Dezember 2024 in Kraft getretene neue EU-Luftqualitätsrichtlinie an die EU-Mitgliedsstaaten und damit auch an NRW zur Bereitstellung von Informationen für die Öffentlichkeit stellt. Denn klar ist: Der Umfang der zu veröffentlichenden Luftqualitätsdaten wird zunehmen. Konkret wird beispielsweise die Veröffentlichung eines Luftqualitätsindex zur Pflicht. Werden zudem bestimmte Schwellenwerte von Luftschadstoffen überschritten, müssen zusätzliche Informationen veröffentlicht werden, um die Bevölkerung auf die Folgen für die Gesundheit hinzuweisen. Dr. Winfried Straub und Anja Klosterköther vom Fachbereich „Modellierung, Daten und Berichte zur Luftqualität“, die das Datenportal mit ihrem Team entwickelt haben, sehen das bisherige Fachinformationssystem als hervorragende Ausgangsbasis. „Wir haben es genau deswegen so entwickelt, damit wir es jetzt nicht mehr neu konzipieren müssen“, sagt Winfried Straub. So soll der neue Luftqualitätsindex die Luftqualität in eindeutig nachvollziehbaren Kategorien wiedergeben, etwa nach einem Schulnoten- oder einem Ampelsystem. Das LANUV hat auf seinem Portal bereits einen Index für einzelne Schadstoffe abgebildet. „Unser System müsste deshalb lediglich an einen neuen Index angepasst werden“, sagt er. Ähnliches gilt auch für die neuen Grenzwerte sowie die neuen Alarm- und Informationsschwellen für bestehende Stoffe. Diese müssten unter den entsprechenden Reitern auf dem Datenportal nur angepasst werden. Neue Stoffe wie etwa Ozonvorläuferstoffe und Ultrafeinstaub müssten ergänzt werden. Weil die Behörden aber schon ab 2026 wissen müssen, wie die Entwicklung der Schadstoffbelastung ausfällt und wie sich diese zu den erst ab 2030 geltenden Grenzwerten verhält, bräuchte es dafür einen neuen Reiter auf der Webseite. „Diese Information könnte man den Behörden in einem eigenen Bereich anbieten“, sagt Anja Klosterköther. Auch für die neu einzurichtenden Großmessstellen kommt ein zusätzlicher Reiter in Betracht. Wie gut die Luftqualität ist, stellt das LANUV leicht verständlich im neuen Datenportal LuftQualität.NRW dar, zum Beispiel anhand des Luftqualitätsindex für Feinstaub (PM10) Sondereinsatz Der Sondereinsatz wurde im Jahr 2024 mit 57 Einsätzen wieder sehr stark gefordert. Neben den typischen Groß- und Industriebränden sowie der messtechnischen Unterstützung der Bezirksregierungen macht sich die Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für die Verfolgung der Umweltkriminalität bemerkbar ( siehe hier ). So hat diese mehrfach auf die Fachexpertise des Sondereinsatzes zurückgegriffen. Hervorzuheben unter den Einsätzen waren der Fund eines Drogenlabors in einem unterirdischen Bunker bei Bonn, der Großbrand in einem Chemiewerk in Duisburg sowie ein Brand eines alten Kühlturms in Hamm, bei dem große Mengen von asbesthaltigem Material freigesetzt wurden. Für Polizei, Feuerwehren, Bezirksregierungen und Kommunen wurde wieder ein breites Spektrum an Schulungen angeboten. Außerdem nahm das Team des Sondereinsatzes am „13. Symposium: ABC-Gefahren“ in Siegen als Dozentengruppe teil. Im Mai wurde zudem das neue Probenahme- und Führungsfahrzeug in Dienst gestellt. vorheriger Artikel nächster Artikel zum [...]
[...] der Emissionsmessungen Team Emissionsmessungen Egal ob Kraftwerk, Stahlbetrieb, Chemiefabrik, Automobilhersteller oder Biorecyclinghof – dort, wo Emissionen wie Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Feinstaub, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe oder Gerüche in einer genehmigungsbedürftigen Anlage entstehen, werden diese gemessen und von bekannt gegebenen Messinstituten regelmäßig kontrolliert. Doch kann man sich darauf verlassen? Sandra Knust und Petra Günther vom Fachbereich „Emissionen, Nachrichtenbereitschaftszentrale, Sondereinsatz“ bilden das Duo, das den Messinstituten unangekündigt über die Schulter schaut, wenn diese bei Anlagen Emissionsmessungen vornehmen. Sandra Knust ist ausgebildete Chemielaborantin, studierte Verfahrenstechnikerin und arbeitet seit 2012 im LANUV. Ihre Kollegin Petra Günther ist studierte Umwelttechnikerin und Ressourcenmanagerin und hat bis 2022 bei einem Messinstitut gearbeitet. Die Messinstitute müssen die Termine für die Messungen vorab beim LANUV anmelden. „Wir entscheiden dann, bei welchem Termin wir dabei sind und ob unsere An- und Abreisezeit im gesunden Verhältnis zu einer möglichen Kontrolle stehen“, sagt Sandra Knust. Der eigene Anspruch an die Kontrolle sei nicht nur, dass die beiden alle rund 30 Messinstitute regelmäßig auditieren, sondern dass sie auch unterschiedliche Kontrolltypen abdecken, also anlagenbezogene Emissionsmessungen, Funktionsprüfungen der Anlagen oder die Kalibrierung von automatischen Messsystemen. Petra Günther protokolliert vor Ort, wie die Messungen ablaufen. Foto: Oberhäuser Die Vor-Ort-Kontrollen absolvieren die LANUV-Kontrolleurinnen stets in Schutzkleidung, also Helm, Gehörschutz und Sicherheitsschuhen, je nachdem, welche Anlage sie aufsuchen. Bei den Einsätzen sind die beiden auch an außergewöhnlichen Orten unterwegs, wenn dort gemessen wird: In einem Chemiebetrieb in Düsseldorf mussten sie beispielsweise eine 40 Meter hohe Steigleiter erklimmen, um an einem Schornstein eine Messung zu kontrollieren. Für jede Messstelle haben sie eine Checkliste verfasst, um für die Auditierung der Messinstitute bestens vorbereitet zu sein. So muss zum einen der regelkonforme Aufbau der Messstrecke passen, zum anderen muss die Messausrüstung funktionsfähig sein. Immer wieder kommt es beispielsweise vor, dass diese nicht auf dem neuesten Stand ist, Leitungen defekt oder Zertifikate etwa von Prüfgasen abgelaufen sind. Zu den Vor-Ort-Terminen verfassen die beiden dann Protokolle. Die Ortstermine sind eine ihrer wesentlichen Aufgaben. Die andere zentrale Aufgabe ist, dass das Duo die Berichte, die die Messinstitute an die Überwachungsbehörden schicken, überprüft. „Beim Messbericht sind Format und Struktur genau vorgeschrieben, trotzdem wird immer wieder davon abgewichen“, sagt Petra Günther. Fehler seien beispielsweise, wenn Angaben fehlen, Messergebnisse außerhalb der Kalibrierungen liegen oder der Zustand der Anlage nicht nachvollziehbar beschrieben wurde. Zum Umweltindikator Durch den Vor-Ort-Termin und die Prüfung der Messberichte kommt das Duo zu einer gesicherten Einschätzung, wie plausibel die Messung ist. „Bislang haben wir alle Messinstitute einmal auditiert, der erste Eindruck ist gut. Wir haben jetzt ein Gefühl, welches Institut präzise und welches nicht ganz so präzise arbeitet“, bilanziert Sandra Knust. Sollte das LANUV-Team Fehler bei den Messungen oder beim Messbericht feststellen, fordert es eine Stellungnahme beim Messinstitut ein. Sollte dessen Antwort nicht genügen, könnte es den Überwachungsbehörden empfehlen, diese Messung abzulehnen. Unterlaufen dem Institut wiederholt Fehler, könnte ihm die sogenannte Bekanntgabe sogar entzogen werden, das heißt die Erlaubnis, dass das Messinstitut Emissionsmessungen im behördlichen Rahmen durchführen darf. Den Prozess für diese Bekanntgabe, also dafür zu sorgen, dass die Messinstitute die notwendigen Unterlagen einreichen und diese stimmig und vollständig sind, begleitet beim LANUV Valeria Diedrich. Eine Bekanntgabe für NRW erfolgt dann, wenn alle notwendigen Kriterien erfüllt sind. Das Team bespricht, welche Messinstitute vor Ort kontrolliert werden und ob die eingereichten Berichte zufriedenstellend sind. Foto: Oberhäuser Die Kontrolltätigkeit des LANUV mag so manches Messinstitut nerven, sie ist aber unerlässlich. „Diese Kontrollen sind wichtig, weil wir für einen fairen Wettbewerb sorgen“, sagt Sandra Knust. Es wäre schlicht unfair, wenn diejenigen, die gute Arbeit machten, das gleiche Geld bekämen wie jene, die schlampig arbeiteten. Hinzu kommt der Umweltaspekt: „Mit den Kontrollen sorgen wir dafür, dass die Umwelt sauberer wird. Denn wird nach dem Stand der Technik gemessen, werden weniger Emissionen freigesetzt“, sagt sie. Ohnehin haben die beiden viel Spaß an ihrer Aufgabe. „Wir kommen viel rum, haben mit verschiedenen Menschen und unterschiedlicher Technik zu tun“, sagt Petra Günther. „Unser Arbeitsalltag ist sehr abwechslungsreich, weil wir mal draußen, mal im Büro sind. So gibt es immer wieder etwas Neues.“ Titelfoto: Oberhäuser vorheriger Artikel nächster Artikel zum [...]
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