Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

Die Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie, kurz WRRL) schafft auf europäischer Ebene einen Ordnungsrahmen für den vorbeugenden Gewässerschutz. Ziel dieser Richtlinie ist u.a. die Verbesserung geschädigter Gewässer bzw. die Vermeidung einer weiteren Verschlechterung dieser. Dies gilt ebenso für gewässerabhängige Ökosysteme.

Im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wird auf Grundwasserkörperebene eine umfassende Einschätzung des mengenmäßigen und chemischen Zustandes vorgenommen. Diese Bewertung wird gemäß Grundwasserverordnung (GrwV) alle sechs Jahre überprüft und aktualisiert sowie der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die letzte Bestandsaufnahme wurde 2019 für den 3. Monitoringzyklus (2013-2018) durchgeführt und wird für das Land Nordrhein-Westfalen im dritten Bewirtschaftungsplan 2022-2027 zusammengefasst.

Der dritte Bewirtschaftungsplan 2022-2027 findet sich hier: Bewirtschaftungsplan 2022-2027 für NRW.

Die allgemeinen Beschreibungen der Grundwasserkörper und anthropogenen Belastungsquellen, sowie die aktuellen Ergebnisse der 3. Bestandsaufnahme Grundwasser und neuen Zustands- und Trendbewertung der Grundwasserkörper aus dem dritten Monitoringzyklus sind in den Kapiteln 1-4 des Bewirtschaftungsplanes dokumentiert. Zusätzlich sind die Ergebnisse in den Planungseinheiten-Steckbriefen zusammengefasst und in ELWAS-web sind die einzelnen Bewertungsergebnisse der Grundwasserkörper auch online einsehbar.

Die Ergebnisse der vierten Bestandsaufnahme werden im Laufe des Jahres 2026 über ELWAS-Web veröffentlicht. Die dazugehörigen Bewirtschaftungspläne werden gemäß GrwV zum 22.12.2027 seitens der Flussgebietsgemeinschaften veröffentlicht.

Eine Zusammenfassung der bisherigen Bestandsaufnahmen Grundwasser finden sich hier:

Zusammenfassung 2. Bestandsaufnahme und Zustandsbewertung Grundwasser des 2. Zyklus

Zusammenfassung 3. Bestandsaufnahme und Zustandsbewertung Grundwasser des 3. Zyklus

Folienpräsentation zur 3. Bestandsaufnahme und Zustandsbewertung Grundwasser

Grundwassergütemessnetze in NRW – Aktuelle Vorgaben und praktische Umsetzung

Die Vorgehensweise zur Durchführung der Bestandsaufnahmen (Zielerreichungsprognosen, Risikoanalyse) für die Grundwasserkörper ist, ebenso wie die Vorgehensweise für das Grundwassermonitoring und für die Zustandsbewertung, in jeweils einem gesonderten Leitfaden beschrieben. Der Monitoringleitfaden und der Leitfaden zur Bestandaufnahmen Grundwasser NRW werden derzeit aktualisiert und voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 veröffentlicht.

Monitoringleitfaden Grundwasser NRW (2018)

Leitfaden Bestandsaufnahme Grundwasser NRW (2018)

Leitfaden zur Bestandsaufnahme Grundwasser: Anlage 1 – Risikoanalyse

Leitfaden zur Bestandsaufnahme Grundwasser: Anhang 1.1 – Prüfkriterien

Leitfaden zur Bestandsaufnahme Grundwasser: Anhang 1.2 – Prüfwerte

Leitfaden zur Bestandsaufnahme Grundwasser: Anhang 1.3 – Vorgehen

Leitfaden Qualitätssicherung WRRL-Grundwassermessnetze in NRW (2018), basierend auf einem Pilotprojekt zur Erarbeitung von Qualitätskriterien zur Prüfung von Grundwassermessstellen

Kontakt

Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Grundwassermonitoring, Betrieb des Landesgrundwassermessnetzes NRW und Bewertung der Ergebnisse nach WRRL sind in einem FAQ-Dokument zum Grundwassermonitoring, NRW beantwortet.

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