PFAS in Böden

PFAS können über verschiedene Eintragswege in Böden gelangen:

Diffuse PFAS-Einträge sind Einträge über die Atmosphäre, die als trockene (v. a. Staub) oder nasse (v. a. Regen) Deposition in alle Böden eingetragen werden. Im Rahmen eines Forschungsprojektes des LANUK wurden die Hintergrundgehalte und -werte von PFAS für Nordrhein-Westfalen ermittelt. Hintergrundgehalte von Böden setzen sich aus dem geogenen Grundgehalt sowie der überall vorkommenden Stoffverteilung als Folge diffuser Einträge zusammen. Sie repräsentieren die allgemeinen bzw. regionsspezifischen Gehalte von Stoffen oder von Stoffgruppen im Boden. Repräsentative, statistisch ermittelte Werte für allgemein verbreitete Hintergrundgehalte eines Stoffes oder einer Stoffgruppe in Böden werden als Hintergrundwerte bezeichnet (Bund-Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz, 2003).

In allen untersuchten Proben wurden PFAS (mit vergleichbarem Spektrum an Einzelsubstanzen) und damit der ubiquitäre diffuse Eintrag nachgewiesen. Die Ergebnisse wurden als LANUV- Fachbericht 150 (ländlicher Raum) und LANUK-Fachbericht 168 (urbaner Raum) veröffentlicht.

Punktuelle PFAS-Einträge in Böden sind häufig aus dem Einsatz von fluorhaltiger Löschmittel beispielweise bei Großbränden oder Feuerlöschübungsplatzen bekannt. PFAS können auch aus bestimmten Branchen wie Galvaniken, Textilverarbeitung und Papierherstellung in den Boden eingetragen werden. Daneben kann auch bei Altablagerungen und Deponien die Notwendigkeit zur Einbeziehung von PFAS in Untersuchungen geboten sein. Ein weiteres Kontaminationsrisiko besteht durch bzw. infolge früherer Materialausbringungen.

Seit dem Jahr 2011 erhebt das LANUK in einer landesweiten Abfrage Informationen zu bekannten Fällen mit PFAS-Belastungen in Boden und Grundwasser in Nordrhein-Westfalen. In einem zweijährlichen Turnus werden dabei die Unteren Bodenschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte sowie die Dezernate 52 der Bezirksregierungen um Mitteilung der bei Ihnen in Bearbeitung befindlichen Fälle mit PFAS-Belastungen in Boden und Grundwasser gebeten. Die dabei erhobenen Angaben, darunter die Ursachen der Belastungen sowie der Stand der Bearbeitung der Fälle, werden zusammengeführt, übergreifend ausgewertet und in einem Bericht dargestellt. Ziel der Abfrage ist es, einen aktuellen Überblick über die in den Behörden vorliegende Situation der Fälle mit PFAS-Belastungen in Boden und Grundwasser im Land zu erhalten und diesen fortlaufend zu dokumentieren.

Um die punktuellen PFAS-Belastungen lokalisieren zu können, muss zunächst eine Nacherfassung dieser Standorte erfolgen, damit die Bodenschutzbehörden diese in ihre Kataster überführen und bearbeiten können. Daher wurde in einem länderübergreifenden Projekt (LFP-LABO B 4.14)  eine „Arbeitshilfe zur flächendeckenden Erfassung, standortbezogenen historischen Erkundung und zur Orientierenden Untersuchung“ speziell zu PFAS erstellt. Diese Arbeitshilfe wurde dem Vollzug in NRW per Erlass vom 12.02.2016 zur Berücksichtigung bei entsprechenden Fragestellungen bzw. Fallgestaltungen empfohlen. In einem Folgeprojekt (LFP-LABO B 4.15) wurden sowohl die flächendeckende Anwendung dieser Erfassungskriterien als auch die standortbezogene Erkundung exemplarisch getestet. Es wurde ein mehrstufiges Vorgehen zur flächendeckenden PFAS-Erfassung erarbeitet, das den Behörden per Erlass vom 28.02.2018 bekannt gegeben und zur Anwendung empfohlen wurde.

LFP-LABO B 4.14: Boden- und Grundwasserkontaminationen mit PFC bei altlastverdächtigen Flächen und nach Löschmitteleinsätzen, Projektstufe 1

LFP-LABO B 4.15: Boden- und Grundwasserkontaminationen mit PFC bei altlastverdächtigen Flächen und nach Löschmitteleinsätzen, Projektstufe 2

Die Bewertung belasteter Böden erfolgt einzelfallbezogen und berücksichtigt mögliche schädliche Wirkungen auf das Grundwasser, die Pflanzen und den Menschen.

Für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser sind in der novellierten Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) Prüfwerte in Höhe der Geringfügigkeitsschwellenwerte für sieben Stoffe der Stoffgruppe PFAS enthalten. Bis zum Inkrafttreten der novellierten BBodSchV (01.08.2023) sollten im Sickerwasser die GFS-Werte für PFAS als Prüfwertvorschläge für den Ort der Beurteilung verwendet werden.

 

Einzelverbindung

Prüfwert [µg/L]

PFBA

10,0

PFBS

6,0

PFHxA

6

PFHxS

0,1

PFNA

0,06

PFOA

0,1

PFOS

0,1

 

Der Leitfaden des Bundes zur PFAS-Bewertung mit Empfehlungen für die bundeseinheitliche Bewertung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie für die Entsorgung PFAS-haltigen Bodenmaterials als ergänzende Regelungsansätze zur BBodSchV wurden in NRW per Erlass vom 04.03.2022 eingeführt. Laut Umweltbundesamt ist nach derzeitigem Kenntnisstand anzumerken, dass die Prüfwerte der BBodSchV für PFAS im Pfad Boden-Grundwasser deutlich zu hoch angesetzt sind und einer Aktualisierung bedürfen.

Leitfaden zur PFAS-Bewertung

Erlass Leitfaden zur PFAS-Bewertung

Für den Wirkungspfad Boden-Mensch liegen bisher keine Prüfwerte in der BBodSchV für PFAS vor. Eine länderübergreifende Arbeitsgruppe unter Leitung des Umweltbundesamtes und mit Beteiligung des LANUK hat allerdings Prüfwertvorschläge anhand human-toxikologischer Grundlagen auf der Grundlage der Methoden und Maßstäben zur Ableitung von Prüfwerten erarbeitet.

Dabei wurde einerseits die immun-toxische Wirkung für insgesamt 24 PFAS (Annahme der toxikologischen Äquipotenz) in einem Prüfwert „Summe der PFAS“ abgeleitet. In den 24 PFAS sind neben den EFSA-4 PFAS (PFOA, PFOS, PFHxS, PFNA) weitere 6 Carbonsäuren, 7 Sulfonsäuren und 7 Vorläufer enthalten. Die Auswahl erfolgte unter Berücksichtigung der toxikologischen Potenz (relative potency factors), vorhandener rechtlicher Regelung (Konsistenz), Schadensfallrelevanz und analytischer Möglichkeiten.

Untersucht werden für den Pfad Boden-Mensch Feststoffgehalte (methanolischer Extrakt) nach der Methode DIN 38414-14 (Bestimmungsgrenze möglichst 0,1 µg/kg).

Tabelle PFAS-24

8 Carbonsäuren (PFCAs)

Einzelverbindung

PFHpA

PFOA

PFNA

PFDA

PFUnDA

PFDoDA

PFTrDA

PFTeDA

9 Sulfonsäuren (PFSAs)

PFPeS

PFHxS

PFHpS

PFOS

PFNS

PFDS

PFUnDS

PFDoDS

PFTrDS

7 Vorläufer

6:2 FTS (H4PFOS)

8:2 FTS (H4PFDS)

PFOSA

N-EtFOSA

N-EtFOSAA

N-MeFOSA

N-MeFOSAA

 

Darüber hinaus wurde für das als krebserzeugend eingestufte PFOA als Einzelsubstanz ein Prüfwertvorschlag erarbeitet. Der Vorschlag lag jedoch in einem so niedrigen Bereich, dass er anhand der Hintergrundwerte (bundesweite Hintergrundwerte aus einem Projekt des Umweltbundesamtes – bisher unveröffentlicht) plausibilisiert werden musste (doppelter Hintergrundwert 90. Perzentil Grünland ländlich). Um diese Abweichung vom toxikologisch abgeleiteten Wert wieder auszugleichen, haben die Nutzungsszenarien „Kinderspiel“ und „Wohngebiete“ den gleichen Prüfwertvorschlag.

Wie für Boden-Mensch-Prüfwert üblich wurden die Werte für die unterschiedlichen Nutzungsszenarien berechnet, wobei „Kinderspielflächen“ die sensibelste und „Industrie und Gewerbeflächen“ die am wenigsten sensible Nutzung darstellt. Dabei fand für die Prüfwertvorschläge „Industrie und Gewerbe“ ebenfalls eine Plausibilisierung aufgrund möglicher Verwehung (doppelter Prüfwertvorschlag Park- und Freizeitflächen) statt.

Tabelle: Übersicht Prüfwert-Vorschläge für den Pfad Boden-Mensch (Direktpfad)

Nutzungsszenario

(maßgebliche Exposition: orale Aufnahme

Summe der PFAS [µg/kg]

nicht kanzerogen

PFOA [µg/kg]

kanzerogen

Kinderspielflächen

23 (berechnet)

0,9 (plausibilisiert1)

Wohngebiete

46 (berechnet)

0,9 (berechnet)

Park- und Freizeitflächen

115 (berechnet)

2,3 (berechnet)

Industrie und Gewerbeflächen

230 (plausibilisiert2)

4,6 (plausibilisiert2)

1plausibilisiert mit aktuellem Kenntnisstand zu PFOA-Boden-Hintergrundgehalten in DE (Stand: Januar 2025)

2plausibilisiert mit Kriterium „Abschwemmungen, Verwehungen, Rutschungen“ (Konvention: Park-/Freizeit-Prüfwert x 2)

 

Die PFAS-Prüfwertvorschläge Boden-Mensch wurden von der Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) angenommen und dem Bundesumweltministerium mit der Bitte der Verrechtlichung übergeben.

Umweltbundesamt Texte | 50/2026: Ableitung von Bodenwerten für PFAS

Umweltbundesamt Texte | 53/2026: Fachliche Ableitung von Prüfwerten für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) für den Wirkungspfad Boden-Mensch

Umweltbundesamt Texte | 52/2026: Fachliche Ableitung von toxikologisch begründeten tolerierbaren resorbierten Körperdosen (TRD-Werten) für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS)

Auch beim Wirkungspfad Boden-Pflanze liegen bisher keine Prüfwerte für PFAS-Gehalte in Böden vor. Verschiedene Untersuchungen haben jedoch gezeigt, dass PFAS in Böden von Pflanzen über die Wurzeln aufgenommen werden können. Die Aufnahme unterscheidet sich je nach Einzelsubstanz, Pflanzenart und Bodeneigenschaften. Auch für den Pfad Boden-Pflanze hat eine länderübergreifende Arbeitsgruppe unter Leitung des UBA (Beteiligung LANUK) Prüfwertvorschläge abgeleitet. Anders als im Wirkungspfad Boden-Mensch ist die Datenlage zum Übergang von PFAS vom Boden in die Pflanze aber noch weniger belastbar.

Aus diesem Grund hat die Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) die Prüfwertvorschläge noch nicht zur Verrechtlichung empfohlen.

 

Tabelle: Übersicht Prüfwert-Vorschläge PFAS für den Pfad Boden-Pflanze

PFHxS Boden-Futtermittel

PFOA Boden-Futtermittel

PFOS Boden-Futtermittel

PFNA Boden-Futtermittel

Summe EFSA4 Boden-pflanzl. Lebensmittel

Plausibilisierter Prüfwertvorschlag [µg/kg Boden]

2,0

1,7

2,3

9,7

1,4

PFBA Boden-pflanzl. Lebensmittel

PFHxA Boden-pflanzl. Lebensmittel

PFHpA Boden-pflanzl. Lebensmittel

PFDA Boden-pflanzl. Lebensmittel

PFBS
Boden-
pflanzl. Lebensmittel

Plausibilisierter Prüfwertvorschlag [µg/kg Boden]

4,0

83

0,3

1,8

4,4

Umweltbundesamt Texte | 50/2026: Ableitung von Bodenwerten für PFAS

Umweltbundesamt Texte | 77/2022: Erarbeitung von fachlichen Grundlagen für die Ableitung von Bewertungsmaßstäben für weitere bodenrelevante, bisher nicht in der BBodSchV enthaltenen Schadstoffe und Schadstoffgruppen in Böden (Schwerpunkt PFAS) im Wirkungspfad Boden-Pflanze

In Nordrhein-Westfalen laufen bereits diverse Sanierungsmaßnahmen des Bodens sowie des Grundwassers auf Standorten mit Schäden aufgrund des Einsatzes von Löschmitteln sowie auf Galvanikstandorten. Die Beurteilung einer Sanierungsnotwendigkeit und Ausrichtung der Maßnahmen beruhen auf einer Einzelfallbetrachtung. Die Sanierung von PFAS-Belastungen kann sehr aufwendig sein.

Das Umweltbundesamt hat 2020 eine Arbeitshilfe zum Sanierungsmanagement für lokale und flächenhafte PFAS-Kontaminationen erstellt, in der die für PFAS in Frage kommenden Sanierungsverfahren sowie die Vor- und Nachteile und die technischen und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen dargestellt werden.

Im Abstrom von PFAS-Schadensfällen kann es zur Ausbildung einer PFAS-Fahne im Grundwasser kommen, in deren Bereich auch Wasserentnahmen liegen können. Häufig sind dies landwirtschaftliche Brunnen zur Beregnung bestimmter Ackerkulturen.

Das Umweltministerium hat gemeinsam mit dem LANUK und weiteren Bodenschutzbehörden einen Erlass zum Umgang mit Wasserrechten beim Betrieb von landwirtschaftlichen Bewässerungsbrunnen im Bereich von PFAS-Grundwasserbelastungen erarbeitet. Danach muss bei einer PFAS-Belastung des Brunnenwassers neben den wasserrechtlichen Voraussetzungen geprüft werden, ob durch die Bewässerung eine schädliche Bodenveränderung zu erwarten ist. Dabei wurden zwei Schwellenwerte erarbeitet, die zum Ziel haben, Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen und schädlicher Gewässerveränderungen zu treffen:

Wenn die gemessene PFAS-Konzentration den Schwellenwert 1 unterschreitet bzw. einhält, ist eine Bewässerung uneingeschränkt möglich. Der Schwellenwert 1 ist definiert als ≤100 ng/L Summe PFAS-20 und 20 ng/L EFSA-4. Die Konzentrationen entsprechen den Grenzwerten für die „Summe PFAS-20“ und der „Summe PFAS-4“ aus der Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023.

Wenn die gemessene Konzentration den Schwellenwert 2 überschreitet, ist in der Regel eine Grundwasserentnahme ohne technische Maßnahme nicht zulässig. Der Schwellenwert 2 legt folgende Konzentrationen fest: >450 ng/L Summe PFAS-20 oder >70 ng/L PFOA. Oberhalb dieser Konzentrationen ist bei der Bewässerung eine schädlichen Bodenveränderung zu erwarten. Der Schwellenwert 2 basiert auf Annahmen bezüglich der PFAS-Vorbelastung von Acker-Oberböden und deren Standorteigenschaften sowie der Bewässerungsintensität und -dauer. Weichen die zugrunde liegenden Annahmen ab, kann in begründeten Fällen trotz Überschreitung des Schwellenwertes 2 eine Einzelfallprüfung erfolgen.

Wenn die gemessene Konzentration zwischen den beiden Schwellenwerten liegt, erfolgt eine Einzelfallprüfung nach Wasser- und Bodenschutzrecht, mit der festgestellt werden soll, ob eine eingeschränkte Bewässerung zulassungsfähig ist. Als Berechnungshilfe hat das LANUK hierzu eine https://www.lanuk.nrw.de/fileadmin/lanuv/boden/uploads/20250710_LANUK_Berechnung_PFAS_Bewaesserung.xlsx Excel-Vorlage erstellt.

Erlass zum Umgang mit Wasserrechten beim Betrieb von landwirtschaftlichen Bewässerungsbrunnen im Bereich von PFAS-Grundwasserbelastungen 

Excel-Vorlage

Im Vergleich zu den in Anlage 1 der BBodSchV aufgeführten Vorsorge- und weiteren Beurteilungswerten konnten zu PFAS bislang keine vorsorgeorientierten Feststoffwerte hergeleitet werden. Aufgrund dessen wurden im Leitfaden zur PFAS-Bewertung des BMUV für PFAS vorsorgeorientierte Anforderungen hilfsweise und vorläufig in Form von Eluatgehalten formuliert. Die Verwertung PFAS-haltigen Bodenmaterials erfolgt dabei über eine Einteilung auf Basis der Eluatwerte in drei Verwertungskategorien (VK):

  • VK 1 = Uneingeschränkter offener Einbau
  • VK 2 = Eingeschränkter offener Einbau in Gebieten mit erhöhten PFAS-Gehalten
  • VK 3 = Eingeschränkter Einbau in technischen Bauwerken mit definierten Sicherungsmaßnahmen 

Die konkreten Bestimmungen und Anforderungen für eine etwaige Materialverwertung sind dem vorgenannten und per Erlass des MULNV vom 04.03.2022 für den Vollzug eingeführten Leitfaden zu entnehmen.

Vorsorgeorientierte Feststoffwerte befinden sich aktuell in der Erarbeitung.

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