
Besonders hohe Belastungen mit per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) (damals „PFC“ oder „PFT“) sind in NRW erstmalig im Jahr 2006 in Einzugsgebieten von Möhne und Ruhr festgestellt worden. Die Stoffe waren im Hochsauerland aufgrund krimineller Abfallverbringungen, als „Biodünger“ getarnt, über landwirtschaftliche Nutzflächen in die Schutzgüter Boden, Grundwasser, Oberflächengewässer und nicht zuletzt auch in das Trinkwasser gelangt.
Landesweite PFAS-Untersuchungen wurden daraufhin in Oberflächengewässern, im Trinkwasser sowie in Abwassereinleitungen aus kommunalen Kläranlagen und industriellen Direkteinleitungen und im Grundwasser veranlasst.
Routinemäßige PFAS-Untersuchungen der Oberflächengewässer und des Grundwassers in NRW wurden nach Bekanntwerden der besonderen Belastungen im Frühjahr 2006 als erstes im Einflussbereich der mit Abfallgemischen der Firma GW Umwelt beaufschlagten Flächen gestartet.
Landesweit wurden die PFAS-Gewässeruntersuchungen ab Herbst 2006 nach einem Stufenplan auch auf weitere Gewässer in NRW ausgedehnt:
Die Wasserwerke im Ruhreinzugsgebiet, bei denen Trinkwasser aus Möhne oder Ruhr oder aus einem betroffenen Grundwassereinzugsgebiet gewonnen wird, wurden über einen langen Zeitraum regelmäßig untersucht. Seit Inbetriebnahme der Aktivkohlefilteranlage bei den Wasserwerken Möhnebogen und Eickeloh und weiterer Maßnahmen zur Regulierung der PFAS-Belastung der Ruhr sind in NRW seit August 2006 keine Überschreitungen der jeweils geltenden, gesundheitlich duldbaren Leitwerte oder gesundheitlichen Orientierungswerte im Trinkwasser (s. PFAS / Bewertungsmaßstäbe, Trinkwasser) festgestellt worden.
Es ist darauf hinzuweisen, dass der in Löschmitteln und in der Galvanik eingesetzte PFOS-Ersatzstoff H4PFOS (6:2 Fluortelomersulfonsäure) im Einzugsgebiet der Ruhr (Lenne, Baarbach) sowie in anderen Gebieten vermehrt in die Gewässer eingeleitet wird. Dieser Stoff ist jedoch nicht Bestandteil des Untersuchungs- und Regulierungsumfangs gemäß TrinkwV 2023 (PFAS-20) geworden.
Im Abwasser treten PFAS wahrscheinlich schon seit etwa 60 Jahren auf. Sie stammen insbesondere aus Produktionsprozessen der Chemiebranche, von Galvanik- und Druckbetrieben, Papier- und Lederfabriken sowie Textilveredlern und aus bestimmten Deponien.
PFAS werden insbesondere eingesetzt im Bereich der Oberflächenveredelung, z.B. als Mittel zur Sprühnebelunterdrückung und Herabsetzung der Oberflächenspannung, zur wasser-, öl- und fettabweisenden Ausrüstung von Textilien (z. B. Outdoor und Arbeitskleidung, Sitzbezüge, Teppiche), zur Beschichtung von Papieren für Lebensmittelverpackungen oder im Bereich der Spezialchemie, z.B. zur Herstellung fluorhaltiger Kunststoffe.
Je nach Einsatzbereich können PFAS während des Herstellungsprozesses in das betriebliche Abwasser gelangen. Aber auch infolge der Nutzung relevanter Produkte durch Industrie und Gewerbe sowie in Privathaushalten kann PFAS-haltiges Abwasser anfallen. Grundsätzlich sind daher auch Einleitungen aus kommunalen Kläranlagen zu betrachten. Die Belastung ist dort jedoch im Vergleich zu Betriebsabwässern meist wesentlich geringer.
Außerdem können PFAS bei Brandereignissen auch zusammen mit dem Löschwasser in das Abwasser gelangen, wenn bei der Brandbekämpfung filmbildende PFAS-haltige Feuerlöschschäume eingesetzt wurden.
PFAS-Untersuchungen im Abwasser finden seitens des LANUK sowohl für Direkt- als auch für Indirekteinleitungen statt. Basis hierfür sind zum einen im jeweiligen Wasserrecht festgelegte Überwachungswerte oder anlassbezogene Messprogramme, welche durch die Bezirksregierungen beauftragt werden. Hintergründe für solche Messprogramme können z.B. hohe PFAS-Konzentrationen im Kläranlagen-Zulauf, eine Bestandsaufnahme vor der Erteilung eines neuen Wasserrechts oder auffällige Befunde im Gewässer sein. Darüber hinaus werden PFAS-Untersuchungen im Abwasser im Rahmen der Selbstüberwachung durchgeführt.
Seit den PFAS-Funden im Sauerland setzt sich Nordrhein-Westfalen dafür ein, für den Abwasserbereich Regelungen zu PFAS-Verbindungen rechtsverbindlich auf den Weg zu bringen. Für die Festsetzung rechtlich verbindlicher Grenzwerte für Abwassereinleitungen (Abwasserverordnung) liegt die Regelungskompetenz jedoch beim Bund. Da eine erforderliche Regelung auf Bundesebene nicht absehbar war und auch bis heute nicht erfolgt ist, aber eine fachliche Notwendigkeit zum Handeln gesehen wurde, wurden für Nordrhein-Westfalen sogenannte Orientierungswerte eingeführt.
Die aktuell verwendeten Bewertungskriterien bzw. Orientierungswerte für PFAS im Abwasser, die seit 2012 in Nordrhein-Westfalen angewendet werden, unterscheiden zwischen SUM 2 PFAS und SUM PFAS und sehen wie folgt aus:
Eine Überschreitung des Orientierungswertes von SUM 2 PFAS (Summe PFOA + PFOS) liegt bei einer Konzentration von > 0,3 µg/L bzw. einer abgeschätzten Fracht von > 10 g/d vor.
Das Bewertungskriterium SUM PFAS wird aus der Summe der gemessenen Konzentrationen aller in Tabelle 1 aufgeführten PFAS gebildet. Eine Überschreitung des Orientierungswertes von SUM PFAS (Summe 14 PFAS) liegt bei einer Konzentration von > 1,0 µg/L und einer abgeschätzten Fracht von > 35 g/d vor.
Tabelle 1: Umfang der im LANUK gemessenen PFAS zur Bestimmung der aktuellen Orientierungswerte (derzeit Summe 14 PFAS)
Stoffgruppe | Stoff | Abkürzung | CAS-Nr. |
Perfluorcarbonsäuren (PFCA) | Perfluorbutansäure | PFBA, PF4C | 375-22-4 |
Perfluorpentansäure | PFPeA, PF5C | 2706-90-3 | |
Perfluorhexansäure | PFHxA, PF6C | 307-24-4 | |
Perfluorheptansäure | PFHpA, PF7C | 375-85-9 | |
Perfluoroctansäure | PFOA, PF8C | 335-67-1 | |
Perfluornonansäure | PFNA, PF9C | 375-95-1 | |
Perfluordecansäure | PFDA, PF10C | 335-76-2 | |
Perfluorundecansäure | PFUnDA, PF11C | 2058-94-8 | |
Perfluordodecansäure | PFDoDA, PF12C | 307-55-1 | |
Perfluorsulfonsäuren (PFSA) | Perfluorbutansulfonsäure | PFBS, PF4S | 375-73-5 |
Perfluorhexansulfonsäure | PFHxS, PF6S | 355-46-4 | |
Perfluoroctansulfonsäure | PFOS, PF8S | 1763-23-1 | |
Perfluordecansulfonsäure | PFDS, PF10S | 335-77-3 | |
Fluortelomersulfonsäuren (FTSA) | 6:2 Fluorotelomer-sulfonsäure | 6:2 FTS / H4PFOS | 27619-97-2 |
Diese Werte sind keine gesetzlich verbindlichen Konzentrations- bzw. Frachtgrenzwerte, sondern dienen in Nordrhein-Westfalen als behördliches Kriterium in der wasserrechtlichen Regulierung von PFAS. Reduzierungsmaßnahmen können folglich bislang prinzipiell nur im Dialog mit den Betreibern auf den Weg gebracht werden. Daher sind auch höhere Einträge möglich, wenn auch fachlich ausdrücklich nicht erwünscht.
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