Meldungen

Das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium und das Bundesumweltministerium haben gemeinsam und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung die "Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen" erlassen. Die neue Verordnung regelt die qualitativen Standards für die Ausbildung zu folgenden Berufen:

  • Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Wasserversorgung,
  • Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Abwasserbewirtschaftung,
  • Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft sowie
  • Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen.

Die neue Ausbildungsverordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen vom 17. Juni 2002 außer Kraft.

Alle Ausbildungs- und Umschulungsverträge müssen ab dem 1. August 2024 nach dieser neuen Verordnung abgeschlossen werden.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat die erneuerten Praxishilfen für die Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen veröffentlicht. Diese sind hier abrufbar.

Weiterführende Informationen: Bundesgesetzblatt > Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen

Statistiken

Die folgenden Statistiken beinhalten ausschließlich Prüflinge in einem Ausbildungs- oder Umschulungsverhältnis, deren Vertrag beim LANUK eingetragen worden ist oder die Prüfung beim LANUK als externe Prüflinge abgelegt haben. Auszubildende, deren Vertrag bei einer Industrie- und Handelskammer eingetragen worden ist, sind in dieser Statistik nicht berücksichtigt.

Statistiken können nur für vollständig abgelegte Prüfungen ausgegeben werden – das bedeutet, dass für die neuen Berufe der Umwelttechnologen diese erst vsl. nach der Winterprüfung 2026 zur Verfügung stehen.

Abschlussprüfung

Teilen Sie diese Seite auf