Gemäß § 27 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Emissionserklärungsverordnung (11. BImSchV) sind die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen gemäß 4. BImSchV verpflichtet, die von diesen Anlagen ausgehenden Luftemissionen zu erklären.
Die Emissionserklärung ist alle 4 Jahre bis zum 31.05. des dem Erklärungsjahr folgenden Jahr in elektronischer Form bei der zuständigen Behörde abzugeben. Im Einzelfall kann auf Antrag die Abgabefrist bis zum 30.06. verlängert werden. Der Antrag muss bis zum 30.04. bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Nach § 6 der 11. BImSchV kann der Betreiber auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen (Emissionen im geringfügigen Umfang) von der Pflicht zur Abgabe einer Emissionserklärung befreit werden.
Die neue URL der Anwendung BUBE-Online lautet: https://bube-portal.de/
Hinweis: Die Berichtspflicht gemäß 11. BImSchV für das Berichtsjahr 2024 wird ausgesetzt.
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat im Herbst 2025 auf ihrer 153. Sitzung beschlossen, die Berichtspflichten gemäß 11. BImSchV für das Berichtsjahr 2024 auszusetzen.
Eine formelle Änderung der 11. BImSchV zur Aussetzung für das Berichtsjahr 2024 steht noch aus; diese wird derzeit jedoch vom Verordnungsgeber eingeleitet.
Ein Informationsschreiben zur Aussetzung der Berichtspflicht für das Berichtsjahr 2024 wurde an alle berichtspflichten Anlagenbetreiber, welche bereits für das Jahr 2020 berichtspflichtig waren, per E-Mail versendet. Das Informationsschreiben kann hier heruntergeladen werden.
Erklärungspflichtig sind die Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach der 4. BImSchV. Nicht erklärungspflichtig sind Betreiber von Anlagen, die in § 1 der 11. BImSchV aufgeführt sind.
Der Inhalt der Emissionserklärung ist durch § 3 und den Anhang der 11. BImSchV festgelegt.
Die Anleitung zur Erstellung von Emissionserklärungen mit ausführlichen Beschreibungen der anzugebenden Daten bietet eine Hilfestellung für den Betreiber.
Die Erfassung und Abgabe der Emissionserklärungen erfolgt bundeseinheitlich online über das Internet mit der Webanwendung Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung (BUBE).
Ab dem Berichtsjahr 2008 alle 4 Jahre im Folgejahr
30.04 - Beantragung einer Fristverlängerung für die Abgabe der Emissionserklärung durch den Betreiber
31.05 - Abgabe der Emissionserklärung durch den Betreiber
30.06 - Letzter Termin für die Abgabe der Emissionserklärung bei Fristverlängerung
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