Klimaanpassung.Unternehmen.NRW

Der Klimawandel ist – das zeigen die Daten des Klimaatlas NRW sowie der vom LANUK veröffentlichte Fachbericht „Klimaentwicklung und Klimaprojektionen in Nordrhein-Westfalen“ – in Nordrhein-Westfalen längst angekommen und wird weiter voranschreiten. Ziel der Landesregierung ist es, die negativen Auswirkungen durch eine konsequente Klimawandelvorsorge sowie die Stärkung der Anpassungs- und Widerstandsfähigkeit von Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft zu begrenzen.

Was wird gefördert?

Mit dieser EFRE-Fördermaßnahme wird die Resilienz gegenüber klimawandelbedingten Risiken gezielt gestärkt. Gefördert werden investive Klimaanpassungsmaßnahmen an Gebäuden und Liegenschaften, die zur klimaresilienten Weiterentwicklung wirtschaftlicher Aktivitäten beitragen und zugleich die öffentliche Wasserversorgung langfristig absichern.

Im Fokus stehen naturbasierte, nachhaltige Lösungen zum Schutz vor Hitze, Trockenheit, Starkregen und Überflutungen, darunter Maßnahmen zur Verschattung, Verdunstungskühle, zur Wiederherstellung natürlicher Bodenaustauschprozesse sowie zum Versickern, Speichern und schadfreien Ableiten von Niederschlagswasser. Besonders geeignet sind integrierte Ansätze, die mehrere Aspekte der Klimaanpassung und Risikoprävention miteinander verknüpfen.

Wer ist antragsberechtigt?

Teilnahmeberechtigt ist, wer zu einer der folgenden Zielgruppen gehört:

  • kleine und mittlere Unternehmen
  • kommunale Unternehmen (z. B. Wasserversorgungsunternehmen) 

und seinen Sitz oder eine Niederlassung, für welche die Förderung beantragt wird, in Nordrhein-Westfalen hat.

Es wird dringend empfohlen, vor Antragstellung Kontakt zur Innovationsförderagentur aufzunehmen. Diese prüft Projektideen aus fachlicher Sicht und votiert entsprechend. Unten  finden Sie einen Link zum Webauftritt der Innovationsförderagentur.

Die Antragstellung selber ist über das EFRE-NRW-Online-Portal, dort unter der Maßnahme 7.1.5 vorzunehmen.

Fördergeber

Antragstellung

EFRE-Antragsportal

Antragsfrist

Vollständige Anträge können bis spätestens zum 31. Dezember 2026 gestellt werden

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