Klimaanpassung.Kommunen.NRW

Nordrhein-Westfalen setzt mit dem Förderaufruf „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ ein starkes Zeichen für mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Als Teil der Umsetzung des Europäischen Green Deals und der EFRE-Programmpriorität „Nachhaltiges NRW“ soll der Aufruf dazu beitragen, die negativen Folgen des Klimawandels wirksam zu begrenzen und die Klimaresilienz in Städten, Gemeinden und Kreisen nachhaltig zu stärken. Die Landesregierung misst der Klimaanpassung dabei einen besonders hohen Stellenwert bei, denn gerade auf kommunaler Ebene müssen konkrete Antworten auf die zunehmenden Herausforderungen durch Hitze, Starkregen, Trockenheit oder Extremwetterereignisse gefunden werden.

Was wird gefördert?

Die Fördermaßnahme "Klimaanpassung.Kommunen.NRW" sieht u. A. Projektförderungen vor für Vorhaben, deren Gesamtausgaben 200.000 Euro (netto) nicht übersteigen (sog. niedrigschwellige Klimaanpassungsmaßnahmen). Diese Vorhaben werden vom LANUK administrativ betreut.

Gefördert werden niedrigschwellige Klimaanpassungsmaßnahmen wie Entsiegelung, Begrünung, Regenwasserspeicherung, Retentions- und Gründächer sowie klimaangepasste Schul-/Kitagelände, Verschattung und Trinkwasserangebote.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Kommunen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen mit Sitz im Bundesland Nordrhein-Westfalen.

Es wird dringend empfohlen, vor Antragstellung Kontakt zur Innovationsförderagentur aufzunehmen. Diese prüft Projektideen aus fachlicher Sicht und votiert entsprechend. Rechts finden Sie einen Link zum Webauftritt der Innovationsförderagentur.

Die Antragstellung selber ist über das EFRE-NRW-Online-Portal, dort unter der Maßnahme 7.1.5 durchzuführen.

Fördergeber

Antragstellung

EFRE-Antragsportal

Antragsfrist

Vollständige Anträge können bis spätestens zum 31. Dezember 2026 gestellt werden

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