Bitte lesen Sie zuerst die häufig gestellten Fragen (FAQ) auf unserer Website, bevor Sie uns kontaktieren. Wir haben eine Liste der häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt, um Ihnen bei der Lösung Ihres Problems zu helfen. Sollten Sie nach der Durchsicht der FAQs immer noch Fragen haben, zögern Sie nicht, sich zu melden.
Bei Fragen zu Wetter und wetterbedingten Schadensereignissen wenden Sie sich bitte an den Deutschen Wetterdienst(DWD).
Mit der Verabschiedung der Open.NRW-Strategie durch Kabinettbeschluss vom 27.05.2015 hat sich die Landesregierung zur grundsätzlich kostenfreien Bereitstellung von Verwaltungsdaten auch zu kommerziellen Nutzungszwecken bekannt. Das LANUK stellt die Luftdaten ohne Nutzungseinschränkung über das Open.NRW-Portal und das Portal LuftQualität Nordrhein-Westfalen bereit.
Bitte prüfen Sie vor einer Anfrage, ob die gewünschten Daten bereits in den genannten Portalen angeboten werden.
Die Messwerte aus automatisierten Messungen können stunden- und tagesaktuell im Internet eingesehen werden. Die Daten der laborbasierten Messungen werden aufgrund der aufwändigen Analyse im Labor erst zeitversetzt veröffentlicht. Nach Möglichkeit werden die Labordaten monatlich beziehungsweise jährlich veröffentlicht.
Vorläufige Daten werden so schnell wie möglich bereitgestellt. Eine Endvalidierung erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt. Jahresdaten werden einer eingehenden Qualitätsprüfung unterzogen und sind daher erst ab Q2 des Folgejahres verfügbar.
Das Portal LuftQualität Nordrhein-Westfalen ist zur Information der Öffentlichkeit gedacht. Wir legen großen Wert auf die Nutzerfreundlichkeit, daher bedauern wir, dass noch Fragen offengeblieben sind. Bei Problemen oder Verständnisfragen können Sie uns unter luftmessnetz(at)lanuk.nrw.de kontaktieren. Wir freuen uns über Ihr Feedback. Das LANUK ist auch telefonisch erreichbar, um Ihnen zu helfen.
Trotz größtmöglicher Sorgfalt kann es hin und wieder vorkommen, dass Sie über tote Links stolpern, es zu Datenausfällen kommt oder andere technische Probleme auftreten. Wenn Sie ein technisches Problem bemerken, freuen wir uns über Ihren Hinweis an luftmessnetz(at)lanuk.nrw.de.
Informationen zu den einzelnen Luftschadstoffen finden Sie auf unserer Internetseite im Themenbereich „Umwelt und Gesundheit“.
Unter Saharastaub versteht man Staubpartikel, die aus der Sahara stammen und durch Aufwirbelung und atmosphärischen Transport große Strecken zurücklegen können. Diese Partikel können dann in Europa herabsinken und für erhöhte Feinstaubwerte sorgen.
Sogenannte austauscharme Inversionswetterlagen sorgen für eine Anreicherung von Luftschadstoffen aufgrund fehlender Durchmischung der Luftmassen. Es kann dabei insbesondere zu erhöhter Feinstaubbelastung kommen. Dieses Phänomen ist gerade im Winter normal und jährlich zu beobachten. Ein Absinken der Feinstaubbelastung ist mit einer Änderung der Wetterverhältnisse zu erwarten. Eine genaue Definition einer Inversion können Sie beim Deutschen Wetterdienst nachlesen.
Ozon ist ein sogenannter sekundärer Luftschadstoff, d.h. es wird nicht direkt emittiert, sondern bildet sich erst durch chemische Reaktionen in der Luft. Unter UV-Einstrahlung bildet sich aus Ozonvorläuferstoffen und Stickoxiden Ozon. Stickoxide wirken der Ozonbildung aber auch wieder entgegen. Zwischen Stickoxiden und Ozon besteht ein von der Sonneneinstrahlung abhängiges Gleichgewicht. Je stärker die Sonne scheint, desto mehr Ozon und weniger Stickstoffdioxid ist vorhanden, da letzteres durch die UV-Strahlung gespalten wird.
Die lokale Ozonbelastung wird an vielen Messstellen in NRW ermittelt und die Messwerte stündlich im Portal LuftQualität Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Bei Überschreitung bestimmter Schwellwerte wird die Bevölkerung zudem informiert bzw. gewarnt.
Derartige Ablagerungen sind häufig natürlichen Ursprungs. Es kann sich zum Beispiel um Saharastaub oder Pollen handeln. Sollte ein Zusammenhang mit einem Schadensfall vorliegen, werden Sie durch die zuständigen Behörden informiert. Entsprechende Informationen werden durch die lokalen Medien verbreitet. Auch die Nina Warn-App kann hier nützliche Informationen bereithalten.
Gerade bei rasch auftretenden, unbekannten Gerüchen, wird diese Wahrnehmung oft mit einer Gefahr assoziiert. Ein solcher Zusammenhang besteht jedoch grundsätzlich nicht. Es gibt Stoffe mit hohem Potenzial für eine Geruchsbelästigung, die gesundheitlich gänzlich unbedenklich sind und andere, die zwar nicht riechbar sind, aber schädliche Gesundheitseffekte hervorrufen können. Eine Geruchswahrnehmung sagt folglich nichts über die Gesundheitsschädlichkeit dieses Geruches aus. Weitere Informationen zu Gerüchen finden Sie hier.
Husten, Hautreizung und Augenbrennen können viele Ursachen haben. Es besteht daher kein zwingender Zusammenhang zwischen diesen oder anderen Symptomen und der Luftqualität. Dennoch können bestimmte Luftschadstoffe im Einzelfall für gesundheitliche Beschwerden verantwortlich sein, v. a., wenn sie in hohen Konzentrationen auftreten, die die vorgegebenen Grenzwerte überschreiten.
In unserem Portal LuftQualität Nordrhein-Westfalen werden die Messwerte durch den Luftqualitätsindex ergänzt. Der Luftqualitätsindex ist ein stoffspezifischer Indikator für die Luftqualität, der die kurzzeitige Wirkung von Luftschadstoffen auf die Gesundheit des Menschen berücksichtigt. Bei guter und sehr guter Luftqualität rufen die dort berücksichtigten Schadstoffe keine gesundheitlichen Symptome hervor.
Feuerwerke, insbesondere an Silvester, Osterfeuer sowie weitere Brauchtumsfeuer haben eine lange Tradition in Deutschland. Leider haben sie auch einen negativen Einfluss auf die Luftqualität.
Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern werden schlagartig große Mengen Feinstaub und weitere Schadstoffe (z.B. Schwefeldioxid und Stickstoffdioxid) freigesetzt. Der Großteil der Belastung durch Feuerwerke entsteht in der Silvesternacht. Dies führt dazu, dass die Luftbelastung mit Feinstaub am ersten Januar vielerorts die höchsten Werte des Jahres erreicht.
Auch Osterfeuer tragen zur Feinstaubbelastung bei. Die Feinstaubemissionen durch Osterfeuer sind vergleichbar mit denen von Silvesterfeuerwerken.
Die Auswirkungen von Feuerwerk und Brauchtumsfeuern hängen stark von den Wetterbedingungen ab. Bei hoher Luftfeuchtigkeit können sich die Partikel schneller absetzen, während sie bei Inversionswetterlagen stunden- oder sogar tagelang in der Luft bleiben können. Insgesamt ist der Beitrag zur freigesetzten Feinstaubmenge im Jahr aber sehr klein.
Die Gesundheitseffekte kurzzeitig hoher Feinstaubkonzentrationen sind gut erforscht. Sie können konzentrationsabhängig zu Atemwegsbeschwerden und Herz-Kreislauf-Symptomen führen und sogar die Sterberaten unmittelbar nach solchen Episoden erhöhter Belastung messbar erhöhen. Daher sind Maßnahmen, die zu einer effektiven Verringerung und Vermeidung von Feinstaubemissionen führen aus gesundheitlicher Sicht sinnvoll und dringend zu empfehlen. Aus diesem Grund möchten wir Sie ermutigen, zur Reduzierung der Umweltauswirkungen in der Silvesternacht beizutragen, indem Sie Ihr persönliches Feuerwerk reduzieren oder idealerweise ganz darauf verzichten. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz. Gleichzeitig helfen Sie, die Menge an Verpackungsmüll und den hohen Energieaufwand bei der Produktion von Feuerwerkskörpern zu reduzieren. Nicht zuletzt würden auch zahlreiche Haus- und Wildtiere von einer ruhigeren Nacht profitieren.
Immer wieder erhalten wir Anfragen von Privatpersonen zur Luftqualität an einem bestimmten Standort. Anlass dafür kann z.B. ein Immobiliengeschäft, ein Umzug oder die Wahl einer Kita/Schule für das Kind sein. Für welche Standorte Messdaten vorliegen können Sie in unserem Portal LuftQualität Nordrhein-Westfalen überprüfen. Grundsätzlich sollen Probenahmestellen möglichst auch für ähnliche Orte repräsentativ sein, die nicht in ihrer unmittelbaren Nähe gelegen sind. Aus diesem Grund lassen sich auch Messwerte von weiter entfernt gelegenen ähnlichen Standorten übertragen.
Haben Sie dagegen Fragen oder Bedenken im Zusammenhang mit einer bestimmten Industrieanlage, wenden Sie sich bitte an die zuständige Bezirksregierung.
Das LANUK NRW ist keine Aufsichtsbehörde. Gemäß der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) sind in NRW die Bezirksregierungen für die Anlagenüberwachung zuständig. Wenden Sie sich daher bitte zunächst an die zuständige Bezirksregierung. Diese wird das LANUK im Bedarfsfall einbinden.
Das LANUK NRW veröffentlicht Daten und Informationen zu Umweltereignissen in Nordrhein-Westfalen, mit denen das LANUK unmittelbar oder mittelbar befasst ist. Veröffentlicht werden insbesondere Messdaten, Informationen und Umweltbewertungen, die das LANUK selbst erstellt hat, z. B. im Zusammenhang mit einem Sondereinsatz. Sollten Sie die gewünschte Information nicht auf den LANUK Seiten finden, wenden Sie sich bitte an die zuständige Bezirksregierung.
Die europäische Luftqualitätsrichtlinie schreibt sehr genau vor, wie ein geeigneter Ort für eine Messstelle auszuwählen ist. Die Messungen müssen insbesondere auch in Bereichen durchgeführt werden, wo die höchsten Belastungen auftreten. Das wird im Vorfeld durch Modellrechnungen ermittelt. Daneben gibt es Messstationen für den Hintergrund, die die Luftqualität an Orten ermitteln, an denen die Werte repräsentativ für die allgemeine Exposition der Bevölkerung sind
Die Standorte neuer Messungen in NRW werden im Rahmen der jährlichen Messplanung festgelegt. Die Kommunen und Bezirksregierungen können sich daran beteiligen und Messanträge stellen; das LANUK schlägt zusätzlich relevante Messorte anhand eigener Auswertungen vor. Dabei berücksichtigt es die lokale Luftschadstoffbelastung in Kombination mit der Einwohnerzahl. Jährlich kurz vor den Sommerferien fordern wir die Bezirksregierungen dazu auf, die Messanträge ihrer Kommunen zu sammeln und ans LANUK zu übermitteln.
Zur Ermittlung der Luftbelastung können neben den Messungen auch Modellrechnungen durchgeführt werden. Die Messungen werden nach den Vorgaben der EU-Luftqualitätsrichtlinie an den Standorten platziert, wo die höchste Belastung vermutet wird. Andere Orte im Stadtgebiet können durch Modellrechnungen untersucht werden. Zur Qualitätssicherung werden auch die Stellen modelliert, an denen zuvor gemessen wurde. Die Kontrolle hilft dabei, die Modelle immer präziser zu machen. Daneben gibt es Messstationen für den Hintergrund, die die Luftqualität an Orten ermitteln, an denen die Werte repräsentativ für die allgemeine Exposition der Bevölkerung sind.
Sollten Sie eine Beschwerde bezüglich einer vom LANUK NRW betriebenen Messstelle (z.B. Lärmbelästigung, Verkehrssicherheit, …) haben, kontaktieren Sie uns bitte unter luftmessnetz(at)lanuk.nrw.de.
Informationen zu Messstellen finden Sie in unserem Portal LuftQualität Nordrhein-Westfalen. Für alle Messstellen gibt es einen digitalen Steckbrief, der Auskunft über die Lage, das Umfeld und Datenverfügbarkeiten gibt. Für viele Standorte sind außerdem Dokumentationen im pdf-Format verfügbar, die weitere Details wie Messhöhe, Betriebsstart, Planskizzen und Fotos enthalten. Auf den Seiten der einzelnen Standorte sind ebenfalls die Messwerte verknüpft.
Das LANUV (Vorgängerinstitution des LANUK) hatte im Rahmen der ständigen Qualitätssicherung und methodischen Weiterentwicklung der Luftreinhalteplanung den TÜV Rheinland 2018/2019 mit einer externen Überprüfung der Messstationen beauftragt. Gemäß Überprüfung durch den TÜV Rheinland entsprechen Abstände, Höhen und Anforderungen an die Umgebung des jeweiligen Messpunktes den Vorgaben der Luftqualitätsrichtlinie.
Aufgrund begrenzter Ressourcen können nicht beliebig viele Messstellen betrieben werden. Aus diesem Grund kann es bei langjähriger Einhaltung von Grenzwerten zum Abbau von Probenahmestellen kommen. Auch können Kündigungen, Baumaßnahmen, usw. zum Abbau oder zur Verlagerung führen. Die Messstationen, an denen Immissionsgrenzwerte im Zeitraum der letzten drei Jahre mindestens einmal überschritten wurde, werden beibehalten, sofern nicht auf Grund besonderer Umstände, insbesondere aus Gründen der Raumentwicklung, eine Verlagerung der Stationen erforderlich ist.
Die Standorte neuer Messungen in NRW werden im Rahmen der jährlichen Messplanung festgelegt. Die Kommunen und Bezirksregierungen können sich daran beteiligen und Messanträge stellen. Privatpersonen können sich mit Verdachtsfällen und Messwünschen an die zuständige untere Umweltschutzbehörde (z.B. städtisches Umweltamt) wenden. Diese können im Wege der Messplanung dann Vorschläge einbringen.
Das LANUK NRW ist eine Landesbehörde und darf als solche keine externen Aufträge annehmen. Grund ist, dass eine Konkurrenz zu frei wirtschaftlich tätigen Sachverständigen vermieden werden muss.
Messungen nach § 29b BImSchG werden in Nordrhein-Westfalen durch sachverständige Institute ausgeführt, deren fachliche Qualifikation regelmäßig von staatlichen Stellen überprüft wird. Die aktuelle Liste der
bietet das Recherche-System ReSyMeSa unter dem Punkt "Immissionsschutz Stellen" an. Hier stehen zahlreiche Rechercheoptionen zur Verfügung um Messstellen nach verschiedensten Kriterien herauszufiltern.Private Messungen und daraus gewonnene Daten unterliegen keiner Qualitätssicherung und sind damit nicht auf internationale Standards rückführbar. Vergleichsmessungen zeigen, dass die Sensoren altern und die gemessenen Werte erheblich von jenen, die mit normierten Verfahren gewonnen werden, abweichen können. Die Messergebnisse privater Sensoren können zwar genutzt werden um beispielsweise Belastungsschwerpunkte in einem Gebiet oder Belastungsspitzen im Jahr (wie an Silvester) zu messen, aber nicht um eine Überschreitung von Grenzwerten festzustellen. Dafür fehlt unter anderem die aufwändige externe Kalibrierung, sodass von teils hohen Ungenauigkeiten ausgegangen werden muss.
Bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung von Kleinfeuerungsanlagen, wenden Sie sich bitte zunächst an das zuständige Ordnungsamt bzw. die zuständige untere Umweltschutzbehörde.
Generell gibt es Vorgaben sowohl für die Errichtung als auch für den Betrieb von privaten Kaminöfen. Bitte wenden Sie sich bei Problemen in der Nachbarschaft an das zuständige Ordnungsamt bzw. die zuständige untere Umweltschutzbehörde.
Zur Information über die Luftqualität empfehlen wir grundsätzlich die Portale der Ländermessnetze, die für die Luftqualitätsüberwachung in Deutschland zuständig sind, oder des Umweltbundesamtes zu verwenden. Die dort dargestellten Daten stammen aus offiziellen Quellen und sind damit qualitätsgesichert, nachvollziehbar und vertrauenswürdig. Deutschlandweite Daten werden beim Umweltbundesamt (UBA) gesammelt. Neben der Internetseite gibt es vom UBA auch eine Luftqualitäts-App für Smartphones.
Auf vielen Smartphones werden derzeit (hauptsächlich) über unterschiedliche Wetter-Apps Informationen über die Luftqualität (Luftqualitätsindex) angeboten und User:innen vor schlechter Luftqualität gewarnt. Die Daten dafür stammen aus verschiedenen Quellen. Dies können neben offiziellen, qualitätsgesicherten Messungen auch Daten aus privaten Messungen mittels Luftqualitätssensoren, aus Modellrechnungen, aus Satellitenmessungen und mittels künstlicher Intelligenz (KI, machine learning) und empirischer Verfahren generierte Daten sein. Es ist kaum dokumentiert und daher meistens nicht nachvollziehbar, wie der jeweilige Luftqualitätsindex zusammengesetzt ist und auf welchen Grundlagen und Werten die Warnungen basieren. Diese Informationen und die darauf beruhenden Aussagen sind daher nicht belastbar.
Smartphone-Nutzer sollten aus den genannten Gründen lieber auf die App des Umweltbundesamtes zurückgreifen oder das Portal LuftQualität Nordrhein-Westfalen nutzen, welches auch für mobile Endgeräte optimiert ist.
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