Anlagensicherheit

Nordrhein-Westfalen ist das bevölkerungsreichste und daher ein sehr dicht besiedeltes Bundesland mit einem ausgewiesenen Charakter als Industriestandort. Insbesondere das Ruhrgebiet und die Rheinschiene sind sowohl durch eine hohe Bevölkerungsdichte als auch durch eine ausgeprägte Dichte an Industrieanlagen gekennzeichnet, in denen vielfach gefährliche Stoffe gehandhabt werden. Nicht selten befinden sich bestimmte schutzwürdige Nutzungen, wie z. B. Wohngebiete, in einem nahen Umfeld dieser Anlagen, so dass deren sicherer Betrieb eine besondere Bedeutung hat. Kommt es zu Betriebsstörungen, Ereignissen oder gar zu Störfällen, können Personen-, Sach- oder Umweltschäden größeren Ausmaßes die Folge sein.

Die Anlagensicherheit befasst sich mit dem sicheren Betrieb von Industrieanlagen mit gefährlichen Stoffen und hat zum Ziel, das Auftreten von Störungen mit unerwünschten Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu verhindern bzw. die Auswirkungen soweit wie möglich zu begrenzen.

In Deutschland basiert die Anlagensicherheit auf zahlreichen Gesetzen, Verordnungen, technischen Regeln und Normen, die neben dem Immissionsschutz auch den Arbeitsschutz umfassen.

Eine wesentliche Grundlage ist die Störfall-Verordnung (12. BImSchV).

Betriebsbereiche nach Störfall-Verordnung

In Nordrhein – Westfalen fallen 607 Betriebsbereiche unter den Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung. Davon müssen für 308 Betriebsbereiche die Grundpflichten und für 299 Betriebsbereiche zusätzlich die erweiterten Pflichten der Störfall-Verordnung erfüllt werden. Zu den erweiterten Pflichten des Betreibers gehören zum Beispiel die Erstellung eines Sicherheitsberichtes sowie die Information der Nachbarschaft über Sicherheitsmaßnahmen.

Arbeitsbereich Anlagensicherheit

Der Arbeitsbereich Anlagensicherheit im LANUK nimmt hinsichtlich Kompetenz, Erfahrung und Umfang – sowohl an Personen als auch an Aufgaben – eine in Deutschland besondere Stellung ein und widmet sich vielfältigen Aufgaben, sowohl im Rahmen von Genehmigungsverfahren als auch bei der Beratung der lokal und regional zuständigen Behörden und des Umweltministeriums.

Dieser aus Fachgebieten der Natur- und Ingenieurwissenschaften interdisziplinär zusammengesetzte Arbeitsbereich umfasst die Fachbereiche 74 und 75 mit folgenden branchenspezifischen Zuständigkeiten:

FB 74: Chemie und Mineralölraffination
FB 75: Gefahrstofflagerung und -verladung

Zur Bewältigung der vielschichtigen Aufgaben hat sich der Arbeitsbereich in verschiedenen Fachthemen vertiefte Kompetenzen angeeignet.

    • Alarm- und Gefahrenabwehrpläne
    • Alarmmanagement
    • Ammoniak-Kälteanlagen
    • Angemessene Sicherheitsabstände
    • Ausbreitungsbetrachtungen und Ausbreitungsrechnungen
    • Biogas/Biogasanlagen
    • Brandschutz, Löschwasserrückhaltung
    • Cyber-Security
    • Ereignisse, Ereignisanalysen
    • Exotherme Reaktionen
    • Explosionsgefährliche Stoffe
    • Explosionsschutz
    • Gefahrenanalysen
    • Gefährliche Stoffe und Stoffbeurteilungswerte
    • Gefahrstoff- und Containerlagerung
    • Human Factor
    • Lagerung entzündbarer Gase
    • Prozessleittechnik/Prozessleitsysteme
    • Rohrfernleitungen
    • Sicherheitsmanagementsysteme
    • Vielstoff- und Mehrzweckanlagen
    1. Fachliche Beratung der Überwachungs- und Genehmigungsbehörden
    2. Erstellung von Sachverständigengutachten zu Sicherheitsberichten in Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz
    3. Ermittlung und Weiterentwicklung des Standes der Sicherheitstechnik
    4. Erfassung und Auswertung von störfallrelevanten Ereignissen
    5. Weiterleitung meldepflichtiger Ereignisse an das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) und dem Umweltbundesamt (ZEMA)
    6. Durchführung von Bekanntgabeverfahren für Sachverständige nach § 29 b Bundes-Immissionsschutzgesetz
    7. Anerkennung von Lehrgängen für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte gemäß der 5. BImSchV
    8. Durchführung von Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen zu Themen der Anlagensicherheit
    9. Mitarbeit in Arbeitskreisen, Ausschüssen und Kommissionen zu Themen der Anlagensicherheit und Sicherheitstechnik
    10. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu aktuellen Fragen der Anlagensicherheit in Anlagen/Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung

    NRW erkannte früh die Notwendigkeit einer landesweit einheitlichen Anwendung der Störfall-Verordnung. Aus diesem Grunde gründete die Landesregierung 1986 in Essen in der damaligen Landesanstalt für Immissionsschutz (LIS) die „Zentralstelle Störfall-Verordnung und gefährliche Stoffe“ mit der Hauptaufgabe, Sicherheitsanalysen (heute Sicherheitsberichte) nach landesweit einheitlichen Maßstäben zu begutachten und die Genehmigungs- und Überwachungsbehörden in ihrer Arbeit zu unterstützen. Diese Aufgaben waren im Laufe der Umressortierungen zunächst im Landesumweltamt NRW (LUA), später im Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) und sind heute im Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK) angesiedelt.

    Veranstaltungen Anlagensicherheit

    Veranstaltung | Industrieanlagen

    Der Sicherheitsbericht nach Störfallverordnung
    24.06.2026 | Das Fachseminar gibt einen Überblick über den Aufbau und die wesentlichen Inhalte eines gemäß Störfallverordnung anzufertigenden Sicherheitsberichts.

    Veranstaltung | Industrieanlagen

    Erfahrungsaustausch zur Störfall-Verordnung mit Schwerpunkt Sicherheitsmanagementsysteme
    08.10.2026 | Das Seminar soll den Rahmen für einen Erfahrungsaustausch zu verschiedenen Aspekten der Störfallverordnung bieten, insbesondere zum Umgang mit Sicherheitsmanagementsystemen nach Anhang III der Störfallverordnung. Es werden Vorträge zu den untenstehenden Themen angeboten, die genügend Raum für Diskussion lassen.

    Veranstaltung | Industrieanlagen

    Explosionsschutz unter Berücksichtigung der Anforderungen der Störfall-Verordnung
    03.11.2026 | Das Fachseminar gibt einen ausführlichen Überblick über alle den Explosionsschutz betreffenden Aspekte unter Berücksichtigung der Anforderungen der Störfall-Verordnung.

    Veranstaltung | Industrieanlagen

    Lagerung gefährlicher Stoffe
    17.11.2026 | Das Seminar behandelt für die Lagerung gefährlicher Stoffe in Aerosoldosen, Gasflaschen, Fässern, Containern, Tanks, etc. sicherheitsrelevante Aspekte. Unsere Fachreferenten stellen Ihnen die notwendigen Maßnahmen vor.

    Veranstaltung | Industrieanlagen

    Sichere Durchführung exothermer Reaktionen und Umgang mit thermisch instabilen Stoffen
    24.11.2026 | Grundlagen - Unfallbeispiele - Sicherheitskonzepte und -maßnahmen - Übungen

    Veranstaltung | Industrieanlagen

    Die Störfall-Verordnung und ihr Vollzug
    25.11.2026 | Die Störfall-Verordnung enthält eine Vielzahl von Pflichten, die sowohl vom Betreiber als auch von den Behörden zu erfüllen sind. Unser Seminar trägt dazu bei, das Verständnis des Störfallrechts zu vertiefen. Es enthält Erläuterungen und Hilfen zu seiner Anwendung.

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