Nordrhein-Westfalen ist das bevölkerungsreichste und daher ein sehr dicht besiedeltes Bundesland mit einem ausgewiesenen Charakter als Industriestandort. Insbesondere das Ruhrgebiet und die Rheinschiene sind sowohl durch eine hohe Bevölkerungsdichte als auch durch eine ausgeprägte Dichte an Industrieanlagen gekennzeichnet, in denen vielfach gefährliche Stoffe gehandhabt werden. Nicht selten befinden sich bestimmte schutzwürdige Nutzungen, wie z. B. Wohngebiete, in einem nahen Umfeld dieser Anlagen, so dass deren sicherer Betrieb eine besondere Bedeutung hat. Kommt es zu Betriebsstörungen, Ereignissen oder gar zu Störfällen, können Personen-, Sach- oder Umweltschäden größeren Ausmaßes die Folge sein.
Die Anlagensicherheit befasst sich mit dem sicheren Betrieb von Industrieanlagen mit gefährlichen Stoffen und hat zum Ziel, das Auftreten von Störungen mit unerwünschten Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu verhindern bzw. die Auswirkungen soweit wie möglich zu begrenzen.
In Deutschland basiert die Anlagensicherheit auf zahlreichen Gesetzen, Verordnungen, technischen Regeln und Normen, die neben dem Immissionsschutz auch den Arbeitsschutz umfassen.
Eine wesentliche Grundlage ist die Störfall-Verordnung (12. BImSchV).
In Nordrhein – Westfalen fallen 607 Betriebsbereiche unter den Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung. Davon müssen für 308 Betriebsbereiche die Grundpflichten und für 299 Betriebsbereiche zusätzlich die erweiterten Pflichten der Störfall-Verordnung erfüllt werden. Zu den erweiterten Pflichten des Betreibers gehören zum Beispiel die Erstellung eines Sicherheitsberichtes sowie die Information der Nachbarschaft über Sicherheitsmaßnahmen.
Der Arbeitsbereich Anlagensicherheit im LANUK nimmt hinsichtlich Kompetenz, Erfahrung und Umfang – sowohl an Personen als auch an Aufgaben – eine in Deutschland besondere Stellung ein und widmet sich vielfältigen Aufgaben, sowohl im Rahmen von Genehmigungsverfahren als auch bei der Beratung der lokal und regional zuständigen Behörden und des Umweltministeriums.
Dieser aus Fachgebieten der Natur- und Ingenieurwissenschaften interdisziplinär zusammengesetzte Arbeitsbereich umfasst die Fachbereiche 74 und 75 mit folgenden branchenspezifischen Zuständigkeiten:
FB 74: Chemie und Mineralölraffination
FB 75: Gefahrstofflagerung und -verladung
Zur Bewältigung der vielschichtigen Aufgaben hat sich der Arbeitsbereich in verschiedenen Fachthemen vertiefte Kompetenzen angeeignet.
NRW erkannte früh die Notwendigkeit einer landesweit einheitlichen Anwendung der Störfall-Verordnung. Aus diesem Grunde gründete die Landesregierung 1986 in Essen in der damaligen Landesanstalt für Immissionsschutz (LIS) die „Zentralstelle Störfall-Verordnung und gefährliche Stoffe“ mit der Hauptaufgabe, Sicherheitsanalysen (heute Sicherheitsberichte) nach landesweit einheitlichen Maßstäben zu begutachten und die Genehmigungs- und Überwachungsbehörden in ihrer Arbeit zu unterstützen. Diese Aufgaben waren im Laufe der Umressortierungen zunächst im Landesumweltamt NRW (LUA), später im Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) und sind heute im Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK) angesiedelt.
Externer Inhalt
Schutz Ihrer Daten
An dieser Stelle haben wir den Inhalt eines Drittanbieters, bspw. YouTube, X, Instagram etc., eingebunden. Bitte bestätigen Sie über den Button, dass Sie damit einverstanden sind, diese Inhalte zu sehen!
Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutz.