Für jeden nach der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ausgewiesenen Grundwasserkörper in Nordrhein-Westfalen wird alle sechs Jahre eine umfassende Einschätzung des mengenmäßigen Zustandes vorgenommen. Sie basiert insbesondere auf eine überschlägige Bilanzierung von Grundwasserneubildung gegenüber den Grundwasserentnahmemengen. Um lokale Schädigungen durch Grundwasserentnahmen festzustellen werden zudem langjährige Grundwasserstandstrends einbezogen. Hinzu kommt eine Bewertung des Zustandes und möglicher Risiken für Feuchtgebiete, die nach WRRL als so genannte "bedeutende grundwasserabhängige Landökosysteme" klassifiziert sind (gwaLös). Insbesondere im Rheinischen Braunkohlenrevier gibt es in NRW großflächige Beeinflussungen durch die anhaltenden Grundwasserentnahmen zur Entwässerung der Braunkohle führenden Schichten. Durch die Verlagerung der Sümpfungs- und Abbaugebiete steigen dort bereichsweise die Grundwasserstände wieder an; allerdings ist erst nach dem Ende der Braunkohlengewinnung im Jahr 2030 mit einer grundlegenden Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Situation zu rechnen.
Eine andere Besonderheit bilden die Bergsenkungsgebiete des Steinkohlenbergbaus, in denen gegen die Vernässung zur Erhaltung eines Flurabstandes Grundwasser entnommen werden muss. Dies kann in betroffenen Grundwasserkörpern zu einer negativen Wasserbilanz führen.
Weiteres zum mengenmäßigen Grundwasserzustand der Grundwasserkörper ist in dem jeweils aktuellen Bewirtschaftungsplan zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (Kapitel 3+4), sowie in den Planungseinheitensteckbriefen der Gebietseinheiten nachzulesen (http://www.flussgebiete.nrw.de).
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