Ressource.NRW

Das Pariser Klimaschutzabkommen von 2015 hat zum Ziel, die Erderhitzung auf deutlich unter zwei Grad, möglichst sogar auf 1,5 Grad gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen.

Ressourceneffizienzmaßnahmen und Maßnahmen zur Gestaltung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft können einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dieses Ziel zu erreichen, da Ressourceneinsatz, Abfallmengen, Emissionen und Energieverschwendung durch das Verlangsamen, Verringern und Schließen von Energie- und Materialkreisläufen minimiert werden können.

Mit dem Förderprpogramm "Ressource.NRW" sollen Unternehmen bei Investitionen in innovative Anlagen mit Demonstrationscharakter unterstützt werden, welche einen wesentlichen Beitrag zur Ressourceneffizienz bzw. zu einem Übergang zu einer Circular Economy leisten und die in Deutschland noch nicht angewendet werden.

Was wird gefördert?

  • Investitionen in neue und innovative Technologien, die einen wesentlichen Beitrag zur Ressourceneffizienz leisten bzw. die den Übergang zu einer Circular Economy unterstützen sowie
  • Investitionen, die einen wesentlichen Beitrag zur Ressourceneffizienz leisten bzw. die den Übergang zu einer Circular Economy unterstützen und Treibhausgas-Einsparung pro Fördereuro bewirken („Fördereffizienz“)

Förderfähig sind:

Investitionen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz durch eine oder beide der folgenden Maßnahmen:

  • eine Nettoreduzierung des Ressourcenverbrauchs bei der Erzeugung einer bestimmten Produktionsmenge im Vergleich zu einem vom Empfänger angewandten bereits bestehen-den Produktionsverfahren oder im Vergleich zu in Artikel 47 Absatz 7 AGVO aufgeführten anderen möglichen Vorhaben oder Tätigkeiten.
    Der Ressourcenverbrauch beinhaltet alle verbrauchten materiellen Ressourcen mit Ausnahme von Energie. Seine Verringerung wird durch Messung oder Schätzung des Ver-brauchs vor und nach der Durchführung der Maßnahme bestimmt, wobei etwaige Anpassungen an externe Bedingungen, die den Ressourcenverbrauch beeinflussen können, zu berücksichtigen sind;
  • die Ersetzung primärer Roh- oder Ausgangsstoffe durch sekundäre (wiederverwendete oder zurückgewonnene, einschließlich rezyklierte) Rohstoffe oder Ausgangsstoffe;
  • Investitionen in die Vermeidung und Verringerung des Abfallaufkommens, die Vorbereitung zur Wiederverwendung, die Dekontaminierung und das Recycling des vom Empfänger erzeugten Abfalls oder Investitionen in die Vorbereitung der Wiederverwendung, die Dekontaminierung und das Recycling des von Dritten erzeugten Abfalls, der andernfalls nicht verwendet, beseitigt, einer niedrigeren Stufe der in Artikel 4 Nummer 1 der Richtlinie 2008/98/EG genannten Abfallhierarchie entsprechend oder weniger ressourceneffizient behandelt würde oder zu einer geringeren Qualität des Recycling-Outputs führen würde;

  • Investitionen in die Sammlung, Sortierung, Dekontaminierung, Vorbehandlung und Be-handlung anderer Produkte, Materialien oder Stoffe, die vom Empfänger oder von Dritten erzeugt werden und andernfalls nicht verwendet oder weniger ressourceneffizient verwertet würden;

  • Investitionen in die getrennte Sammlung und Sortierung von Abfällen mit Blick auf dessen Vorbereitung zur Wiederverwendung oder zum Recycling.

 

Teilnahmeberechtigte Organisationen

Der Aufruf richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder einer Niederlassung in Nordrhein-Westfalen.

 

Fördergeber

Antragstellung

EFRE-Antragsportal

Antragsfrist

Anträge können bis spätestens zum 30.06.2026 eingereicht werden

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