Auf dieser Seite stellen wir Ihnen einige Informationen und Dokumente bereit.
Bitte benutzen Sie nur die aktuellen Formulare von dieser Seite und achten Sie auf Vollständigkeit, da sich die Bearbeitung bei fehlenden Unterlagen und Angaben verzögern kann.
Um ausbilden zu dürfen, müssen Ausbildungsbetrieb und Ausbilder geeignet sein. Diese Eignung beantragen Sie bei uns. Ein Ausbildungsvertrag mit einem nicht anerkannten Ausbilder oder auf einer nicht anerkannten Anlage ist nicht eintragungsfähig.
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit auszubilden, wenn der Betrieb nicht sämtliche Inhalte der Ausbildung vermitteln kann. In solchen Fällen muss ein Kooperationspartner (anderer Betrieb, Bildungseinrichtung) vorhanden sein und in den Vertragsunterlagen benannt werden.
Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit der entsprechenden Ansprechperson auf, welche Ihnen zusätzliche Formulare und Informationen zusendet.
Der Ausbildungsvertrag wird zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden geschlossen. Neben dem Ausbildungsvertrag ist auch die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung Vertragsbestandteil, welche den Ablauf der Ausbildung abbildet. Hier sind auch die Informationen über einen möglichen Kooperationspartner für einzelne Ausbildungsinhalte einzutragen.
Bei minderjährigen Auszubildenden ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten sowie die Erstuntersuchung notwendig. Eine ggf. notwendige Nachuntersuchung ist nach einem Jahr dem LANUK unaufgefordert zukommen zu lassen.
Prüfen Sie vor der Vertragsunterzeichnung sämtliche auszufüllende Felder in den Unterlagen (rot markiert - nach dem Druck nicht mehr sichtbar). Übersenden Sie uns danach sämtliche Unterlagen. Wenn Sie uns einen Vertrag zusenden, erhalten Sie ausschließlich eine Eintragungsbestätigung; bei mehreren Exemplaren behalten wir eines für uns, den Rest senden wir mit einem Eintragungsvermerk an Sie zurück.
Dieser Vorgang muss vor dem Beginn des Vertragsverhältnisses durchgeführt sein. Erst mit der Eintragung beim LANUK wird der Ausbildungsvertrag gültig.
Das Merkblatt zum Berufsausbildungsvertrag erläutert zum Verständnis einige Vertragsbestandteile und muss nicht an uns zurückgeschickt werden.
Wenn Sie unseren Vertragsvordruck benutzen, sind sie (also der Ausbildungsbetrieb) dazu verpflichtet, die Anmeldung zu den Prüfungen vorzunehmen. Dazu muss der Anmeldebogen vollständig ausgefüllt und unterschrieben fristgerecht bei uns eingereicht werden.
Benutzen Sie für die Übersendung der Anmeldeformulare (bei mehreren Azubis möglichst gesammelt) an unsere Funktionsadresse: ut-berufe(at)lanuk.nrw.de. Eine Übersendung per Post ist nicht notwendig. Die Anmeldefristen finden Sie in der Übersicht der Prüfungstermine.
Die Einladungen zur den Prüfungen werden in der Regel ca. 4 Wochen vor dem ersten Prüfungstag an die Auszubildenden (und in Kopie an den Ausbildungsbetrieb) versendet.
Bitte beachten Sie, dass durch die Neuordnung der Berufe (Umwelttechnologen) verschiedene Anmeldevordrucke notwendig sind.
Anmeldung zur Zwischenprüfung (gültig für die Berufe Wasserbauer/in und Fachkraft für Wasserwirtschaft)
Anmeldung zur Abschlussprüfung (gültig für die Berufe Wasserbauer/in und Fachkraft für Wasserwirtschaft)
Zulassung zur Abschlussprüfung Teil 1 (gültig für die Umwelttechnologen nach neuer Ausbildungsordnung)
Die Zulassung zur Abschlussprüfung Teil 2 wird rechtzeitig bereitgestellt (vsl. ab Herbst/Winter 2026)
Wenn Sie nachträgliche Änderungen am Vertrag vornehmen möchten (betrifft zumeist eine Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit), müssen Sie dies schriftlich festhalten. Dafür bieten wir Ihnen ein entsprechendes Formular an.
Im Falle einer vorzeitigen Zulassung zur Prüfung (gesondert zu beantragen) ist kein Änderungsvertrag notwendig.
Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Bestehen der Abschlussprüfung – unabhängig vom Datum, welches der Vertrag enthält. Die Ergebnisse beschließt der Prüfungsausschuss in der Regel am Tag der Lossprechung (siehe Prüfungstermine), sodass eine frühere Auskunft zu Ergebnissen nicht möglich ist.
Bei Nichtbestehen ist das Ausbildungsverhältnis auf Antrag des Auszubildenden entsprechend zu verlängern – in der Regel um ein halbes Jahr bis zum nächsten Prüfungstermin. Sie können sich beim Datum an den veröffentlichten Prüfungsterminen orientieren. Es besteht die Möglichkeit, die Abschlussprüfung zwei Mal zu wiederholen.
Wird das Vertragsverhältnis vor dem Ende der Ausbildungszeit gekündigt, ist dem LANUK dies unverzüglich mit Angabe des genauen Austrittsdatums und dem Austrittsgrund anzuzeigen.
Bei allen Fragen und Problemen hilft Ihnen die entsprechende Ansprechperson. Für allgemeine Informationen stehen folgende Informationsblätter bereit:
Merkblatt zum Berufsausbildungsvertrag
Regelungen zum Führen von Ausbildungsnachweisen
UT-Berufe: Struktur der Abschlussprüfungen
Wasserbauer/in - Handbuch für den Beruf
Externer Inhalt
Schutz Ihrer Daten
An dieser Stelle haben wir den Inhalt eines Drittanbieters, bspw. YouTube, X, Instagram etc., eingebunden. Bitte bestätigen Sie über den Button, dass Sie damit einverstanden sind, diese Inhalte zu sehen!
Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutz.