Ausbildung

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen einige Informationen und Dokumente bereit.

Bitte benutzen Sie nur die aktuellen Formulare von dieser Seite und achten Sie auf Vollständigkeit, da sich die Bearbeitung bei fehlenden Unterlagen und Angaben verzögern kann.

Um ausbilden zu dürfen, müssen Ausbildungsbetrieb und Ausbilder geeignet sein. Diese Eignung beantragen Sie bei uns. Ein Ausbildungsvertrag mit einem nicht anerkannten Ausbilder oder auf einer nicht anerkannten Anlage ist nicht eintragungsfähig.

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit auszubilden, wenn der Betrieb nicht sämtliche Inhalte der Ausbildung vermitteln kann. In solchen Fällen muss ein Kooperationspartner (anderer Betrieb, Bildungseinrichtung) vorhanden sein und in den Vertragsunterlagen benannt werden.

Nehmen Sie dazu bitte Kontakt mit der entsprechenden Ansprechperson auf, welche Ihnen zusätzliche Formulare und Informationen zusendet.

Fragebogen: Feststellung der Ausbildereignung

Der Ausbildungsvertrag wird zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden geschlossen. Neben dem Ausbildungsvertrag ist auch die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung Vertragsbestandteil, welche den Ablauf der Ausbildung abbildet. Hier sind auch die Informationen über einen möglichen Kooperationspartner für einzelne Ausbildungsinhalte einzutragen.

Bei minderjährigen Auszubildenden ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten sowie die Erstuntersuchung notwendig. Eine ggf. notwendige Nachuntersuchung ist nach einem Jahr dem LANUK unaufgefordert zukommen zu lassen.

Prüfen Sie vor der Vertragsunterzeichnung sämtliche auszufüllende Felder in den Unterlagen (rot markiert - nach dem Druck nicht mehr sichtbar). Übersenden Sie uns danach sämtliche Unterlagen an die angegebene E-Mailadresse. Sie erhalten dann nach der Bearbeitung eine Eintragungsbestätigung.

Dieser Vorgang muss vor dem Beginn des Vertragsverhältnisses durchgeführt sein. Erst mit der Eintragung beim LANUK wird der Ausbildungsvertrag gültig.

  1. Berufsausbildungsvertrag
  2. Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
  3. Gliederung, je nach Ausbildungsberuf:
    Gliederung Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Abwasserbewirtschaftung
    Gliederung Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
    Gliederung Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen
    Gliederung Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Wasserversorgung
    Gliederung Wasserbauer/-in
    Gliederung Fachkraft für Wasserwirtschaft

Das Merkblatt zum Berufsausbildungsvertrag erläutert zum Verständnis einige Vertragsbestandteile und muss nicht an uns zurückgeschickt werden.

Wenn Sie unseren Vertragsvordruck benutzen, sind Sie (also der Ausbildungsbetrieb) dazu verpflichtet, die Anmeldung zu den Prüfungen vorzunehmen. Dazu muss der Anmeldebogen vollständig ausgefüllt und unterschrieben fristgerecht bei uns eingereicht werden.

Die Einladungen zur den Prüfungen werden in der Regel ca. 4 Wochen vor dem ersten Prüfungstag an die Auszubildenden (und in Kopie an den Ausbildungsbetrieb) versendet.

Bitte beachten Sie, dass durch die Neuordnung der Berufe (Umwelttechnologen) verschiedene Anmeldevordrucke notwendig sind. Pro Berufsgruppe gibt es einen Anmelde- bzw. Zulassungsbogen, in dem eingetragen wird, für welche Art der Prüfung dieser gelten soll. Die Übersendung der Berichtshefte ist für alle Berufe verpflichtend!

Benutzen Sie für die Übersendung der Formulare (bei mehreren Azubis möglichst gesammelt) unsere Funktionsadresse: ut-berufe(at)lanuk.nrw.de. Die Anmeldefristen finden Sie in der Übersicht der Prüfungstermine.

Vorzeitige Zulassung

Der Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung kann erst mit Bekanntgabe der schulischen Noten für die Mittelstufe gestellt werden. In der Regel ist dies zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres bzw. Anfang des dritten Ausbildungsjahres. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich rechtzeitig an die zuständige Ansprechperson. Sie erhalten dann die Formulare für die Stellungnahmen der Berufsschule und des Ausbildungsbetriebes. Im Falle einer vorzeitigen Zulassung zur Prüfung ist weder ein Änderungsvertrag, noch eine zusätzliche Prüfungsanmeldung notwendig.

Wenn Sie nachträgliche Änderungen am Vertrag vornehmen möchten (betrifft zumeist eine Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit), müssen Sie dies schriftlich festhalten. Dafür bieten wir Ihnen ein entsprechendes Formular an. Nach der Bearbeitung erhalten Sie von uns eine Änderungsbestätigung.

Änderungsvertrag

Im Falle einer vorzeitigen Zulassung zur Prüfung (gesondert zu beantragen) ist kein Änderungsvertrag notwendig.

Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Bestehen der Abschlussprüfung – unabhängig vom Datum, welches der Vertrag enthält. Die Ergebnisse beschließt der Prüfungsausschuss entweder am letzten praktischen Prüfungstag oder dem Tag der Lossprechung (siehe Prüfungstermine). Eine frühere Auskunft zu Ergebnissen ist nicht möglich.

Bei Nichtbestehen ist das Ausbildungsverhältnis auf Antrag des Auszubildenden entsprechend zu verlängern – in der Regel um ein halbes Jahr bis zum nächsten Prüfungstermin. Dazu können Sie auch unseren Änderungsvertrag benutzen. Sie können sich beim Datum an den veröffentlichten Prüfungsterminen orientieren. Es besteht die Möglichkeit, die Abschlussprüfung zwei Mal zu wiederholen.

Wird das Vertragsverhältnis vor dem Ende der Ausbildungszeit gekündigt, ist dem LANUK dies unverzüglich mit Angabe des genauen Austrittsdatums und dem Austrittsgrund anzuzeigen.

Moritz Lötzgen

Umwelttechnische Berufe

Markus Münker

Umwelttechnische Berufe

Ulrike Saidi Aminabadi

Umwelttechnische Berufe

Melanie Schulten

Umwelttechnische Berufe

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