Immissionsschutz und Industrieanlagen

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) ist das bevölkerungsreichste Bundesland Deutschlands und zugleich eine der bedeutendste Industrieregion Europas. Die Industrie bildet das Rückgrat der nordrhein-westfälischen Wirtschaft und spielt eine zentrale Rolle im nationalen und internationalen Wettbewerb. Laut destatis ist NRW ist das Bundesland mit der größten Wirtschaftsleistung in Deutschland (Stand 2023). Es gibt alleine mehr als 17.000 Industrieanlagen, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftig sind. Zu einem erheblichen Teil handelt es sich um Anlagen der Energieerzeugung, der chemischen Industrie, der Eisen- und Stahlerzeugung, zur Gewinnung und Verarbeitung von Steinen und Erden, der Nahrungsmittelindustrie sowie um Anlagen zur Abfallbehandlung.Mit der Vielzahl an Industrieanlagen geht jedoch auch eine Umweltbelastung einher. Die Emissionen aus industriellen Prozessen belasten die Luft, das Wasser und den Boden in NRW und führen zu sogenannten Immissionen. Es ist daher wichtig, dass diesen Belastungen aus industriellen Prozessen begegnet wird. Hierbei wird oft zwischen Emissionen und Immissionen unterschieden.

Emissionen sind Stoffe, die von einer Quelle, beispielsweise dem Kamin einer Industrieanlage, in die Umwelt abgegeben werden. Diese Emissionen umfassen Luftschadstoffe wie Staub (z. B. Feinstaub oder staubförmige (an)organische Stoffe), Schwefeldioxid oder Stickoxide. Auch Stoffe wie Dioxine, Furane oder PCB können je nach Anlagenart emittiert werden. Zudem kann Geruch Emission einer Industrieanlage sein. Im Gegensatz dazu sind Immissionen die Auswirkungen der Emissionen auf die Umwelt, insbesondere auf Menschen, Tiere, Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre, Kultur- und sonstige Sachgüter. Ein einfaches Beispiel: Wenn eine Industrieanlage Schadstoffe in die Luft abgibt (Emission), dann ist die Luftschadstoffkonzentration, die in einem nahegelegenen Wohngebiet gemessen wird, die Immission. Auf dieser Seite soll insbesondere auf luftgetragene Belastungen bzw. Emissionen eingegangen werden. Zur Begrenzung der Auswirkungen (Immissionen) der von Industrieanlagen ausgehenden Schadstoffe (Emissionen) ist der Immissionsschutz von großer Wichtigkeit. In NRW gilt dies in besonderem Maße, da die hohe Bevölkerungsdichte und die Konzentration einer Vielzahl von Industrieanlagen die Herausforderung zur Sicherstellung einer lebenswerten Umwelt nochmals verstärken.

Immissionsschutz

Der Immissionsschutz umfasst alle Maßnahmen und rechtlichen Vorgaben, die darauf abzielen, die Belastung durch schädliche Umwelteinflüsse so gering wie möglich zu halten sowie Vorgaben zur Verbesserung beispielsweise der Luftqualität. Dabei ist der Immissionsschutz durch eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen geregelt. Zu den wichtigsten zählen das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie die darauf aufbauenden Verordnungen, wie die 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung (4. BImSchV), welche die Genehmigungsbedürftigkeit von Industrieanlagen regelt. Darüber hinaus gibt es sogenannte Verwaltungsvorschriften, die sich an die Menschen innerhalb der Behörden und deren Handeln richten. Im Rahmen des Immissionsschutzes ist dabei die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) hervorzuheben.

Umweltverwaltung

Zur Sicherstellung des Immissionsschutzes ist eine funktionierende Umweltverwaltung notwendig. Die Bezirksregierungen und unteren Kreise bzw. kreisfreien Städte überwachen als zuständige Immissionsschutzbehörden die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben, erteilen Genehmigungen für Industrieanlagen und führen regelmäßige Kontrollen durch. Hierzu gehört auch den sogenannten „Stand der Technik“ zu überwachen.

Der Stand der Technik beschreibt den aktuellen Entwicklungsstand fortschrittlicher technischer Verfahren, Einrichtungen oder Methoden, die in der Praxis erprobt und als wirksam anerkannt sind. Der Stand der Technik repräsentiert daher den bestmöglichen Schutz von Mensch und Umwelt unter wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen. Im Immissionsschutz dient er als Maßstab, um sicherzustellen, dass moderne und effektive Verfahren zur Emissionsminderung und Ressourcenschonung eingesetzt werden. Dies bedeutet, dass Betreiber von Industrieanlagen ihre Prozesse regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls anpassen müssen, um den Stand der Technik zu erfüllen. Ein zentraler Aspekt des Immissionsschutzes ist daher die kontinuierliche Weiterentwicklung und Anwendung von Emissionsminderungsmaßnahmen. Hierbei unterstützt das LANUK das Umweltministerium und die Vollzugsbehörden, indem es Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen beschreibt und bewertet und so dazu beiträgt, dass der Stand der Technik fortgeschrieben wird. Beispiele zur Fortentwicklung des Stands der Technik sind die Einführung neuer Filtersysteme, die Reduktion von Prozessabfällen oder die Umstellung auf klimafreundlichere Produktionsverfahren.

Eine besondere Herausforderung ist hierbei die Transformation der Industrie. In NRW wird die Entwicklung hin zu einer klimaneutralen Industrie angestrebt. Hierbei spielen verschiedene Technologien wie beispielsweise der Einsatz von Wasserstoff oder die Elektrifizierung von Industrieprozessen eine wichtige Rolle und verändern dabei natürlich den Stand der Technik.

Der Immissionsschutz ist ein zentrales Element zur Sicherstellung der Lebensqualität in Nordrhein-Westfalen. Dabei wird die Gesundheit der Bevölkerung geschützt und die Umwelt bewahrt. Auf den folgenden Unterseiten soll daher nochmal ein genauerer Einblick in die wichtigsten Arbeitsfelder des LANUK im Hinblick auf Immissionsschutz und Industrieanlagen gegeben werden.

Fachbereich 73

Umwelttechnik und Anlagensicherheit für Energieerzeugung, Steine / Erden, Metalle, Landwirtschaft

Regelwerke

Immissionschutzrechtliche Anforderungen:

Überblick über die wichtigsten Vorschriften

BImSchG

TA Luft

TA Lärm

Erklärung der spezifischen Anforderungen und Standards

BVT Merkblätter

VDI Richtlinien

IE-Richtlinie

Vollzugshilfe Landwirtschaft

1. BImSchV

13. BImSchV

17. BImSchV

Gesetze und Regelwerke

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