Auf dieser Seite sind generelle Fragen zur BUBE-Anwendung und fachspezifische Fragen zur Erfüllung der Berichtspflichten aufgelistet. Die Fragen sind in folgende Kategorien eingeteilt:

  • Erfolgt eine Erinnerung über die Berichtspflicht?
    • Berichtspflichtige Betreiber erhalten bei erstmaliger Berichtspflicht ein Informationsschreiben per Post (Musterschreiben vom 12.02.2026)
    • In den Folgejahren erfolgt die Erinnerung an die Berichtspflicht per E-Mail (Absender: NoReply-Postfach des LANUK, Muster-E-Mail vom 13.02.2026)
    • Im Anhang des Briefes bzw. der E-Mail sind die berichtspflichtigen Anlagen und Anlagenteile mit der jeweiligen Berichtspflicht aufgelistet
    • Falls Sie weder einen Brief noch eine E-Mail erhalten haben, können Zustellungsprobleme vorliegen. Zudem kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass neue Betriebsstätten noch nicht zur BUBE-Anwendung hinzugefügt wurden. Bitte kontaktieren Sie in jedem dieser Fälle Ihre zuständige Behörde.
  • Eine berichtspflichtige Betriebsstätte oder Anlage ist stillgelegt oder außer Betrieb.
    • PRTR: Eine Berichtspflicht besteht nur, wenn die berichtspflichtige Betriebsstätte oder Anlage mind. einen Tag im Berichtsjahr in Betrieb war. Wenn dies nicht zutrifft, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Behörde.
    • GFA: Eine Fehlanzeige für die Anlage oder das Anlagenteil muss gemeldet werden.
  • Der Betreiber einer Betriebsstätte hat gewechselt, die Kontaktdaten sind nicht aktuell.
    • Bitte kontaktieren Sie Ihre zuständige Behörde.
  • Eine hinterlegte Vorschrift in der BUBE-Anwendung (4. BImSchV-Nr./ IED-/PRTR-Tätigkeit, etc.) trifft auf eine Anlage/ ein Anlagenteil nicht zu.
    • Bitte kontaktieren Sie Ihre zuständige Behörde.
  • Welche Konsequenzen drohen, wenn der Berichtspflicht nicht nachgekommen wird?
    • Ordnungswidrig verhält sich, wer vorsätzlich oder fahrlässig:
      eine Mitteilung/ PRTR-Bericht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anfertigt,
      den GFA-Bericht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt.
    • Dies kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
  • Zuständige Behörde ermitteln
    • Das LANUK ist nie die zuständige Behörde
    • Die zuständigen Behörden sind die 5 Bezirksregierungen und die 54 Unteren Umweltschutzbehörden (Kreise und Städte).
    • Die zuständige Behörde wird im LANUK-Schreiben (Brief oder E-Mail) benannt und die Behörden-Nummer entspricht den drei ersten Ziffern der Betriebsstätten-Nummer (z.B. 113-1234567 à Stadt Essen (Behörden-Nummer 113)
    • Kontaktdaten der zuständigen Behörden 
  • Ich habe keine Be­nutzer­ken­nung oder Ein­malpass­wort für die Erstan­mel­dung erhal­ten.
    • Alle Zugänge, die ab dem Jahr 2024 erstellt wurden, sind weiterhin gültig.
    • Betreiber, die neu berichtspflichtig werden, erhalten die Benutzerkennung und das Einmalpasswort in zwei separaten Briefen (Informationsschreiben über die Berichtspflicht) im Frühjahr.
  • Das Einmalpasswort ist ungültig.
    • Es kann zu Verwechselungen der Sonderzeichen bzw. Buchstaben kommen. 
    • Bei weiteren Problemen kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Behörde.
  • Ich habe mein Pass­wort ver­ges­sen.
    • Wenn eine E-Mail-Adresse bei der Erstanmeldung eingegeben wurde, kann die Funktion „Passwort vergessen“ auf der Startseite ausgeführt werden.
    • Die Anwendung versendet dann einen Link zum Ändern des Passwortes per E-Mail.
    • Bei weiteren Problemen kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Behörde.
  • Die Funktion „Pass­wort ver­gessen“ funk­tioniert nicht. Ich er­halte keine E-Mail zum Zurück­setzen des Pass­wor­tes.
    • Die Funktion „Passwort vergessen“ wird ausgeführt, sobald eine E-Mail-Adresse bei der Erstanmeldung eingegeben wurde.
    • E-Mails der BUBE-Anwendung kommen häufig im Spam-Ordner an.
    • Bei weiteren Problemen kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Behörde.
  • E-Mail-Adresse des BUBE-Zugangs ändern
    • Bei der Erstanmeldung wird die E-Mail-Adresse festgelegt.
    • Die E-Mail-Adresse wird für die Rücksetzung des Passwortes und der 2-FA verwendet.
    • Zur Änderung der E-Mail-Adresse wird das Benutzerprofil in BUBE aufgerufen (blaue Schaltfläche rechts oben in der Modulleiste). Nachfolgend können Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer geändert und gespeichert werden.
  • Die Einrichtung der 2-Faktor-Authentisierung (2-FA) funktioniert nicht.
    • Die Einrichtung der 2-FA erfordert manchmal mehr als einen Versuch.
    • Beim Feld „Gerätename“ hat der Inhalt des Feldes keine Vorgaben. Die Eingabe „2-FA App“ ist bspw. ausreichend. Das Feld kann auch leer bleiben.
    • Bei weiteren Problemen kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Behörde.
  • Ich habe die 2-FA-App gelöscht. / Die generierten Einmalpasswörter der 2-FA-App werden nicht von der BUBE-Anwendung akzeptiert.
    • Teilweise werden die generieten Zahlencodes nicht akzeptiert, weil die Uhrzeit des genutzten Endgerätes (Smartphone oder PC) nicht korrekt ist. In dem Fall genügt es oft, die Uhrzeit anzupassen.
    • Die 2-FA kann in der Benutzerverwaltung zurückgesetzt werden.
    • Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Betriebsstätten-Nummer an die zuständige Behörde.
    • Die 2-FA kann nach dem Zurücksetzen wieder neu eingerichtet werden.
  • Ich erstelle die Be­richte nicht selbst. / Es sollen mehrere Perso­nen Zugang zu den Da­ten einer Be­triebs­stätte ha­ben.
    • Es ist möglich, dass Betreiber Vertreterzugänge anlegen.
    • Die Anleitung dafür ist auf der LANUK-Homepage unter „Bedienhilfen und Fachhilfen“ veröffentlicht.

 

  • Die Abgabefrist 30.04. (PRTR-Bericht /GFA-Bericht) kann nicht eingehalten werden
    • Der Antrag für eine Verlängerung der PRTR-Abgabefrist ist bei der zuständigen Behörde zu stellen. Bis zum 31.03. ist eine Fristverlängerung der Abgabe zu beantragen, die PRTR-Abgabefrist verlängert sich dann bis zum 31.05.
    • Eine Fristverlängerung für die Abgabe des GFA-Berichtes ist in der 13./17. BImSchV nicht vorgesehen.
  • Hilfsdokumente für die Erstellung der Berichte und weitere Informationen
    • Bedienungshilfen für die BUBE-Anwendung
    • Schulungsvideos sind in der Modulleiste der BUBE-Anwendung über das ?-Symbol verlinkt.
    • Fachliche Informationen zu PRTR-Berichten sind im Experten-Wiki und auf https://thru.de/ (PRTR-Seite vom Umweltbundesamt) zu finden.
    • Beratung und Erstellung der Bericht über externe Stellen (Verbände, IHK, Landwirtschaftskammer, Ingenieurbüros, TÜV)
    • Aktuelle Informationen auf den weiteren LANUK-Seiten beachten.
    • Einzelfragen bitte an zuständige Behörde stellen.
    • Das LANUK bietet im Frühjahr Betreiberschulungen für BUBE beim BEW an.
  • Welche Felder müssen in den Formularmasken ausgefüllt werden?
    • Pflichtfelder sind durch schwarze und rote Sternchen oder rote Ausrufezeichen gekennzeichnet.
    • Fehlende Pflichtangaben verhindern eine Berichtsabgabe. Im Komplexprüfungsprotokoll werden die fehlenden Angaben aufgelistet und beschrieben.
    • Das Ausfüllen der optionalen Felder kann Behörden beim Prüfen der Berichte unterstützen.
  • Wie soll mit Messwerten unterhalb der Bestimmungsgrenze umgegangen werden?
    • Wenn die Konzentrationen der Freisetzungen unterhalb den Bestimmungsgrenzen (mengenmäßiger Nachweis) liegen, bedeutet dies nicht pauschal, dass es zu keiner Überschreitung der Schwellenwerte kommt. Zum Beispiel könnten bei großen Abwasser- oder Abluftmengen, die von Betriebseinrichtungen erzeugt werden, die Schadstoffe unter die Bestimmungsgrenze "verdünnt" werden, obwohl der jährliche Belastungsschwellenwert trotzdem überschritten wird.
    • Ein mögliches Verfahren zur Bestimmung der Freisetzungen in solchen Fällen ist die Messung näher an der Quelle durchzuführen (z.B. Messung in Teilströmen vor Aufnahme in eine zentrale Behandlungsanlage)
    • Die Schätzung der Freisetzungen, z.B. auf der Basis der Schadstoff-Eliminierungsmengen in der zentralen Behandlungsanlage wäre ebenfalls eine mögliche Vorgehensweise.
  • PRTR: Es wurden keine Schwellenwerte bei den Freisetzungen/ Verbringungen im Berichtsjahr überschritten.
    • Bitte führen Sie auf der tabellarischen PRTR-Startseite die Funktion „keine Schwellenwertüberschreitungen kennzeichnen“ im Drop-Down-Menü des blauen Aufgaben-Buttons durch.
    • Das Formular „Betriebsstättenangaben“ muss trotzdem ausgefüllt werden, ansonsten ist keine Berichtsabgabe möglich.
  • PRTR: Im PDF-Export des Berichtes ist keine Angabe zu finden, dass die Funktion „keine Schwellenwertüberschreitungen kennzeichnen“ ausgeführt wurde.
    • Es wird folgender Kommentar angezeigt: „Keine Angaben zu Freisetzungen in Luft/ Wasser/ etc. vorhanden!“
    • Durch einen Programmierfehler in der Erzeugung des PDF-Dokumentes wird nicht angegeben, dass Schwellenwertunterschreitungen gekennzeichnet wurden, obwohl die Funktion ausgeführt wurde. Dies hat keinen Einfluss auf die Berichtsdaten
    • Als alternative Datensicherung empfehlen sich Bildschirmaufnahmen der Anwendung oder ein XML-Export des Berichtes.
  • PRTR: Können Freisetzungen für die PRTR-Tätigkeit berechnet werden?
    • Die Freisetzungsberechnung ist über den Reiter „Tätigkeiten“ aufrufbar.
    • Für bestimmte PRTR-Tätigkeiten kann eine Berechnung durchgeführt werden: 1.c, 3.c, 5.d, 5.f, 7.a, 8.b.ii.
    • Alternativ können Freisetzungen händisch berechnet werden. In der Fachhilfe zur Freisetzungsberechnung sind alle Berechnungsformeln und Referenzdaten dafür hinterlegt.
  • PRTR: Wodurch unterscheidet sich die Freisetzung in Wasser von der Verbringung von Abwasser?
    • Eine Freisetzung im Bereich Wasser ist eine Direkteinleitung, d.h. das Abwasser wird nach der Behandlung direkt ins Gewässer einleitet.
    • Eine Verbringung ist eine Indirekteinleitung, das Abwasser wird zur Behandlung in einen anderen Betrieb verbracht. Es kann sich dabei sowohl um eine kommunale als auch um eine betriebliche Abwasserbehandlungsanlage handeln.
  • PRTR: Kann eine Vorbelastung des Wassers bei der Freisetzung in Wasser berücksichtigt werden?
    • Die Vorbelastung von Schadstoffen in Wasser kann berücksichtigt werden.
    • Wasser wird am Standort der Betriebseinrichtung aus einem Fluss oder See entnommen und als Betriebs- oder Kühlwasser verwendet. Anschließend wird das Wasser wieder in denselben Fluss oder See freigesetzt. Die Vorbelastung eines Schadstoffes kann von der Gesamtfreisetzung der Betriebseinrichtung abgezogen werden. Die Messungen der Schadstoffe im entnommenen Zulaufwasser und freigesetztem Ablaufwasser müssen so durchgeführt werden, dass diese repräsentativ sind.
    • Wenn sich die zusätzliche Belastung aus der Verwendung entnommenen Grundwassers oder Trinkwassers ergibt, sollte diese nicht abgezogen werden, da sie die Belastung des Schadstoffes in dem Fluss oder See erhöht.
  • GFA: Im PDF-Export des Berichtes ist die Angabe zur Nutzwärme enthalten, obwohl diese nicht ausgefüllt wurde.
    • Die Angabe zur Nutzwärme ist für die GFA-Berichte nicht mehr notwendig und daher in der Anwendung nicht mehr vorhanden.
    • Durch einen Programmierfehler in der Erzeugung des PDF-Dokumentes wird die Angabe trotzdem aufgelistet (s. Abbildung). Dies hat keinen Einfluss auf die Berichtsdaten. 
  • Können Fachdaten über einen XML-Import in die BUBE-Anwendung hinzugefügt werden?
    • Für den XML-Import der GFA- und PRTR-Fachdaten sind Schnittstellen auf der LANUK-Homepage hinterlegt.
    • Anschließend sollten die importierten Daten jedoch geprüft und ggf. händisch angepasst werden.
  • Die Komplex­prü­fung wurde ausgeführt. Bei der Meldung „Komplexprü­fung mit der ID … ist abge­schlossen“ ist die ID-Num­mer immer anders.
    • Das Komplexprüfungsprotokoll sollte nach einer durchgeführten Komplexprüfung immer angeschaut werden. In dem Protokoll werden die vorhandenen Fehler, welche die Berichtsabgabe verhindern, beschrieben.
    • Die ID-Nummer der Statusmeldung in der Jobzeile variiert immer und hat keine Bedeutung, da die Zahlenkombination von der Anwendung generiert wird.
  • Der Bericht wird nicht abgegeben, obwohl die Komplexprüfung abgeschlossen wurde. Der Bearbeitungsstatus entspricht „01- in Bearbeitung durch Betreiber“.
    • Eine abgeschlossene Komplexprüfung ist nicht mit einem fehlerfreien und abgabefähigen Bericht gleichzusetzen.
    • Das Komplexprüfungsprotokoll sollte angeschaut werden. In dem Protokoll werden die vorhandenen Fehler, welche die Berichtsabgabe verhindern, beschrieben.
    • Wenn ein Bericht Fehler enthält, ist dies auf der Startseite des Moduls in der Spalte Prüfungsfehler“ zu erkennen (s. Abbildung).
  • Werden bei der Berichtsabgabe oder beim Wechsel des Bearbeitungsstatus automatische E-Mails an Betreiber und Behörden versendet?
    • Aktuell ist der Versand von automatisch generieten E-Mails in der BUBE-Anwendung nicht möglich.
  • Mehrfache Angabe der E-Mail-Adresse in verschiedenen Modulen
    • Benutzerprofil: Rücksetzung des Passwortes und der 2-FA
    • Stammdaten: Kontaktinformation für Behörden
    • PRTR: Ansprechperson für Behörden für den Bereich PRTR
    • GFA: Ansprechperson für Behörden für den Bereich GFA

 

  • Die Anwendung lädt nicht. Es erscheint eine weiße/ schwarze Seite und eine Rückmeldung vom Internet-Browser, dass die Anwendung/ Seite nicht antwortet.
    • Die Anwendung lädt oder reagiert nicht (z.B. nach der Anmeldung/ bei der Dateneingabe/ beim Modul-Wechsel).
    • Bitte prüfen Sie die Internetverbindung.
    • Bitte löschen Sie die Cookies und den Cache des verwendeten Browsers.
    • Falls der Fehler weiterhin auftritt, wenden Sie sich bitte mit Ihrer Betriebsstätten-Nummer an die zuständige Behörde.

 

  • Stammdaten einer Betriebsstätte wurden bearbeitet. Die Änderungen werden jedoch nicht in den Fachmodulen (PRTR/ GFA) angezeigt.
    • Änderungen der Stammdaten durch Betreiber müssen zuerst von Behördenmitarbeitenden der zuständigen Behörde aktiv übernommen werden.
    • Erst danach werden die Änderungen in den Fachmodulen und Exportdateien angezeigt und wirksam.

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