In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird die grenzüberschreitende Abfallverbringung durch die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) geregelt. Die VVA baut auf dem Basler Übereinkommen sowie dem Beschluss C(2001)107/Endgültig des OECD-Rates über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen zur Verwertung auf und setzt diese in unmittelbar geltendes Gemeinschaftsrecht um. In der VVA, die unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt, werden die Verfahren, Bedingungen und Anforderungen für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen innerhalb der Europäischen Union, für die Ausfuhr aus und die Einfuhr in die EU sowie die Durchfuhr durch die EU aus und in Drittstaaten festgelegt. Ergänzende Regelungen für Deutschland sind im Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) enthalten.
Seit dem 21. Mai 2026 gilt die novellierte Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen in wesentlichen Teilen.
Seit dem 21. Mai 2026 haben alle an Verwaltungsverfahren der Abfallverbringung innerhalb der EU Beteiligten das neue elektronische „Digital Waste Shipment System - DIWASS“ zu nutzen. Dies gilt für Verfahren zur Verbringung von notifizierungspflichtigen Abfällen und von Abfällen der so genannten grünen Liste (nicht gefährliche Abfälle zur Verwertung), die den allgemeinen Informationspflichten unterliegen.
Die Einzelheiten zum „Digital Waste Shipment System (DIWASS)“ sind in Artikel 27 VVA und der
Durchführungsverordnung (EU) 2025/1290 geregelt.
Detaillierte Informationen zu DIWASS sind dem Infoblatt NRW zu entnehmen.
Auf der Internetseite der Länderarbeitsgruppe GADSYS (LAG GADSYS) sind Informationen insbesondere zur Registrierung für DIWASS zu finden.
Bestimmte nicht gefährliche Abfälle zur Verwertung unterliegen den so genannten allgemeinen Informationspflichten. Eine vorherige Behördenbeteiligung ist hier nicht vorgesehen. Für den Transport ist ein Formular nach Anhang VII der VVA erforderlich. Hierfür ist seit dem 21. Mai 2026 das Digital Waste Shipment System (DIWASS) zu nutzen.
Aufgrund der Verzögerung technischer Dokumentationen hat die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten in ihrem Arbeitsgruppentreffen am 27. März 2026 vorgeschlagen, sich darauf zu einigen, für Verbringungen von Abfällen die gemäß Artikel 4 Absatz 4 und 5 den allgemeinen Informationspflichten nach Artikel 18 unterfallen, eine Übergangsphase für die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung nach Artikel 27 Absatz 1 b) (EU) 2024/1157 bis einschließlich 31. Dezember 2026 vorzusehen.
Weitere Information sind auf der Internetseite des BMUKN zu finden.
In Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksregierungen
für die Genehmigung (Notifizierung) von grenzüberschreitenden Abfallverbringungen zuständig.
Informationen zum Notifizierungsverfahren sind auch auf der Internetseite des Umweltbundesamtes zu finden.
Für die Durchfuhr ist das Umweltbundesamt zuständig.
Die Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet, jährlich Daten zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung an das Sekretariat des Basler Übereinkommens und an die Europäische Kommission zu berichten. Diese Berichte werden von der Anlaufstelle Basler Übereinkommen im Umweltbundesamt (UBA) erstellt. Auf der Grundlage der von der Anlaufstelle Basler Übereinkommen gebündelten und entsprechend aufbereiteten Daten erfolgt auch die Darstellung der grenzüberschreitenden Verbringung von und nach Deutschland im Rahmen der Umweltstatistiken.
Für Nordrhein-Westfalen führt das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK) die Notifizierungsdaten der Bezirksregierungen zu den grenzüberschreitend verbrachten Abfällen zusammen und meldet diese an das Umweltbundesamt.
Die Daten zur grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen nach und aus Nordrhein-Westfalen für das Berichtsjahr 2021 wurden erstmalig als LANUK-Fachbericht veröffentlicht.
Ziel des Berichtes ist eine umfassende und transparente Darstellung der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen nach und aus Nordrhein-Westfalen im Jahr 2021 sowie der Entwicklung in den vergangenen zehn Jahren.
Daten zur grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen für die Berichtsjahre bis 2020 wurden vom Umweltministerium veröffentlicht und sind auf dessen Internetseite zu finden.
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