Unter Grundwasserbeschaffenheit versteht man den durch physikalische, chemische und biologische Parameter mit quantitativen Begriffen beschriebenen Gewässerzustand (DIN 4049).
Die natürliche Beschaffenheit des Grundwassers ist im Wesentlichen das Ergebnis der Wasser-Gesteins-Wechselwirkung während der Durchsickerung des Niederschlagswassers durch den Boden und während der Wasserbewegung innerhalb des Grundwasserleiters. Je nach geologischen, hydrologischen, biochemischen und mikrobiologischen Bedingungen stellt sich ein regional typischer Grundwasserchemismus ein.
Die Bodenschichten (Grundwasserdeckschichten) schützen das darunterliegende Grundwasser gegenüber Stoffeinträgen aus der Atmosphäre oder der Landnutzung. Das natürliche Reinigungsvermögen dieser Filterschichten ist jedoch nicht unerschöpflich.
Die natürliche, geogen geprägte Grundwasserbeschaffenheit kann durch menschliche Aktivitäten an der Erdoberfläche, wie z.B. durch Stoffeinträge aus diffusen Quellen (z.B. Landwirtschaft, Besiedlung), punktuelle Quellen (z.B. Deponien, Altlasten) oder durch künstliche Eingriffe (z.B. Abgrabungen) unterschiedlich stark beeinflusst werden.
Aufgrund der regional unterschiedlichen Standortfaktoren (Klima, Geologie des Untergrundes, Hydrologie) und der in Art, Menge und Zeit veränderlichen Stoffeinträge unterliegt die Grundwasserbeschaffenheit räumlichen und zeitlichen Schwankungen.
Die hohe Verweilzeit des Grundwassers im Grundwasserleiter und i.d.R. schlechte Abbaubarkeit und Rückhaltung der Schadstoffe im Grundwasserleiter bewirken, dass Stoffeinträge noch für einen langen Zeitraum feststellbar sind. Ebenso machen sich positive Effekte eingeleiteter Gegenmaßnahmen erst nach langer Zeit im Grundwasser bemerkbar (Infos: TEILBERICHT III des Kooperationsprojektes GROWA+ NRW 2021).
Die Vermeidung von Stoffeinträgen - der vorsorgende Grundwasserschutz - ist daher der aufwändigen nachträglichen Reinigung des Grundwassers in jedem Fall unbedingt vorzuziehen.
Um die natürliche Grundwasserbeschaffenheit und deren Beeinflussung durch menschliche Eingriffe (punktuelle Schadstoffeinträge und diffuse Einträge durch Landnutzungen) auf die Grundwassergüte erkennen und beurteilen zu können, betreibt das LANUK NRW (bzw. Vorgängerbehörden), in Zusammenarbeit mit den Bezirksregierungen, seit 1984 ein repräsentatives Messnetz zur Überwachung der Grundwassergüte in NRW. Zu diesem landesweiten Messnetz zählen insbesondere in den Festgesteinsregionen NRW’s auch zahlreiche Quellen und Rohwassermessstellen.
Für das WRRL-Messnetz werden die landeseigenen Messstellen durch Betreiber-Messstellen ergänzt. Gemäß den Kriterien der Wasserrahmenrichtlinie, Grundwasserrichtlinie und Grundwasserverordnung werden die Messstellen mindestens 1x jährlich beprobt und für verschiedene Fragestellungen ausgewertet. Aktuell werden für die Überwachung nach WRRL rund 1580 Grundwassermessstellen betrieben.
Detaillierte Informationen zur Durchführung der Grundwasserüberwachung im Sinne der WRRL und gemäß den Anforderungen nach § 9 der Grundwasserverordnung sind im Monitoringleitfaden Grundwasser NRW (2018) beschrieben und im Bewirtschaftungsplan 2022-2027 - (Teilkapitel Grundwasser) (Kapitel 4.1) zusammengefasst.
Anforderungen an die Grundwassermessstellen für das mengenmäßige und chemische Monitoring der Grundwasserkörper sind in folgendem Leitfaden nachzulesen:
Leitfaden zur Anwendung von Qualitätsanforderungen an Grundwasserstands- und –gütemessstellen nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Nordrhein-Westfalen.
Der Leitfaden ist das Ergebnis eines Pilotprojektes (2016-2018) mit dem Ziel, das nordrheinwestfälische WRRL-Grundwassergütemessnetz einer Ist-Analyse zu unterziehen und Qualitätskriterien und praktische Hinweise zur Prüfung von Grundwassermessstellen hinsichtlich Funktionstüchtigkeit und Eignung für das Messnetz nach WRRL abzuleiten. Folgend ist der Abschlussbericht einzusehen:
Abschlussbericht des Pilotprojektes
Darüber hinaus werden bei Bedarf Sondermessprogramme, beispielsweise zu den sogenannten „nicht relevanten“ Pflanzenschutzmittel-Metaboliten, zu Tierarzneimittel-(Antibiotika-) Rückständen, Abwasser-Indikatoren oder per- und polfluorierte Chemikalien (PFAS) an ausgewählten Grundwassermessstellen durchgeführt.
Weitere Messnetze:
Eine besondere Bedeutung für die langjährige Beobachtung der Grundwasserbeschaffenheit und zur repräsentativen Beobachtung der Landnutzungseinflüsse (Acker, Grünland, Siedlung, Wald) hat das im Jahr 2015 von der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) überarbeitete Messnetz für die Europäischen Umweltagentur (EUA-Messnetz) mit einem bundesweiten Bestand von ca.1200 Grundwassermessstellen und einem Anteil von 115 Messstellen aus Nordrhein-Westfalen.
Die Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie (Richtlinie 91/676/EWG zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen) erfolgt richtliniengemäß anhand der durch Landwirtschaft (Acker, Grünland) beeinflussten Grundwassermessstellen, die als sog. EU-Nitratmessnetz ein Teilmessnetz des o.g. EUA-Messnetzes bilden. Die Ergebnisse werden alle vier Jahre als bundesweit gemeinsamer Bericht der Bundesministerien für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) sowie für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) veröffentlicht. Der aktuelle Nitratbericht 2024 enthält die Auswertungen und Ergebnisse für den Berichtszeitraum 2020-2022. Das Jahr 2023 konnte in diesem Bericht nicht berücksichtigt werden, da für eine fristgerechte Übermittlung des Berichts an die EU-Kommission Ende Juni 2024 Messwerte nur für die ersten drei Jahre vollständig vorlagen. Erstmalig wurden in diesem Bericht zusätzlich Daten ausgewählter Messstellen des Ausweisungsmessnetzes, das zur Ausweisung Nitrat belasteter Gebiete herangezogen wird, ausgewertet.
Die nordrhein-westfälischen Messstellen des EUA-Messnetzes werden für den Kernindikator Nitrat im Grundwasser verwendet und in diesem Kontext jährlich fortgeschrieben.
Darüber hinaus wurden alle langjährig verfügbaren Messdaten der Landesgrundwasserdatenbank zur Nitrat-Entwicklung im obersten Grundwasserstockwerk im Jahr 2014 für den Zeitraum 1992-2011 sowie zur Ist-Situation 2010-2013 im LANUV-Fachbericht 55 landesweit und für alle Landkreise und kreisfreien Städte Nordrhein-Westfalens systematisch ausgewertet und in Grafiken und Karten dargestellt.
Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Grundwassermonitoring, Betrieb des Landesgrundwassermessnetzes NRW und Bewertung der Ergebnisse nach WRRL sind in einem FAQ-Dokument für NRW beantwortet.
Neben Messstellen zur landesweiten Überwachung der Grundwasserbeschaffenheit werden auch Messstellen aus anderen objektbezogenen Überwachungsprogrammen wie Rohwasserüberwachung, Deponieüberwachung und Überwachung von Abgrabungen und deren Verfüllungen in das Grundwasserüberwachungssystem einbezogen. Eigentümer der Messstellen sind daher neben dem Land NRW, auch Wasserversorger, Verbände, Firmen und Deponiebetreiber.
Tabelle: Aktive Grundwassergütemessstellen und Rohwasserbrunnen, die im Zeitraum 2019 - 2025 beprobt wurden
Überwachungsziel | Art der Messstelle | Messstellenanzahl |
Grundwasserüberwachung | Landeseigene Grundwassermessstellen Nichtlandeseigene Grundwassermessstellen | 1131 3955 |
| Rohwasserüberwachung | Förderbrunnen der Wasserversorgung | 2176 |
| Deponieüberwachung | Grundwassermessstellen zur Deponieüberwachung | 1786 |
| Messstellen insgesamt | 9048 |
Die Messstellen sind über ganz NRW verteilt; in den ergiebigen und wasserwirtschaftlich intensiv genutzten Lockergesteinsbereichen ist die Messstellendichte erhöht.
Messstellenarten und -ausbau entscheiden über den Informationsgehalt der chemischen Daten:
Im Grundwasserströmungsfeld bewegt sich das Grundwasser infolge der Überlagerung der Vertikal- und Horizontalkomponente auf einer Hyperbel-ähnlichen absteigenden Strombahn durch den Grundwasserleiter auf den Vorfluter zu. Die vertikale Komponente wird bestimmt durch den Zutritt des Wassers an der Grundwasseroberfläche, die Horizontalkomponente von der Vertikalverteilung der Durchlässigkeiten und der abströmenden Wassermenge. Das Wasser mit seinen Inhaltsstoffen gelangt demnach mit zunehmender Fließzeit und Fließstrecke entlang der Strombahn in zunehmende Tiefe.
Oberflächennahes junges Grundwasser wird unmittelbar durch die Nutzung im Nahbereich der Messstelle beeinflusst, wohingegen tiefes Grundwasser seinen hydrochemischen Stempel vor längerer Zeit in einem weiter entfernt gelegenen Einzugsgebiet erhalten hat und sich aufgrund natürlicher Reaktionen schon weiter entwickelt hat (siehe Abbildung).
Eine Grundwassermessstelle besitzt nur einen schmalen Zustrombereich. Länge und Tiefenposition der Verfilterung entscheiden über Alter, Art und Grad der Beeinflussung einer durch Abpumpen gewonnenen Grundwasserprobe. Im Gegensatz dazu beeinflussen Förderbrunnen von Wassergewinnungsanlagen durch die konstante intensive Förderung das Strömungsfeld deutlich und fördern in der Regel ein Mischwasser aus einem entsprechend breitflächigen Bereich und aus allen Tiefenbereichen.
Untersuchungsumfang sowie -häufigkeit richten sich nach der Nutzung, der Überwachungsaufgabe und dem jeweiligen Untersuchungsprogramm.
Die an einer Messstelle zu untersuchenden Stoffe werden vom Betreiber der Messstellen problemorientiert aus folgenden Gruppen ausgewählt:
Die im Land vorliegenden Grundwasserdaten (Messstellenstammdaten und Untersuchungsergebnisse) werden zentral in der Grundwasserdatenbank erfasst und ausgewertet. Zur Beurteilung der Messwerte werden Informationen hinzugezogen zu Grundwasserstand, Grundwasserströmung, Geologie des Untergrundes, Landnutzung, usw., die ebenfalls in der Datenbank abgelegt sind.
Dokumentiert wird die Grundwassersituation in verschiedenen Veröffentlichungen des LANUK und des MUNV. Weiterhin erfolgen jährlich Meldungen ausgewählter Messstellen und Messwerte an die EU.
Veröffentlichungen und weitere Links:
(1) Hembrock-Heger, A., M. Nießner & R. Reupert (2011): Tierarzneimittel in landwirtschaftlich genutzten Böden und oberflächennahem Grundwasser in NW. Bodenschutz, 4 2011, S. 100 -104.)
Alle Grundwasser-Messdaten des LANUK sind im ELWAS-WEB öffentlich zugänglich.
Kontakt
Bei Fragen zur Grundwasserbeschaffenheit und zum Grundwassermonitoring gemäß Nitratrichtlinie und Wasserrahmenrichtlinie wenden Sie sich bitte an:
grundwasserguete(at)lanuk.nrw.de
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