Abteilung 6 – Zentrale Umweltanalytik

Die Abteilung 6 umfasst die „Zentrale Umweltanalytik“ mit den Elementen Messplanung, Probenahme, Probenvorbereitung und Analytik der Umweltmedien Wasser, Boden, Schlämme und Abgas sowie andere flüssige und feste Materialien und die sich an die Untersuchung anschließende stoffbezogene Bewertung. Mit dem "Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in NRW" vom 6. Dezember 2006 wurden die biologischen sowie chemischen Laboratorien mit Probenahmedienst der Staatlichen Umweltämter (StUÄ) zum 1. Januar 2007 aufgelöst und in die Abteilung 6 integriert.

Auf der Basis der umweltanalytischen Kompetenz werden in der Abteilung 6 Notifizierungen und Auditierungen von privaten Prüfinstituten, Laboratorien und Messstellen durchgeführt.

Unsere Haupttätigkeitsfelder

  • Probenentnahme, Probenvorbereitung, Analytik und Bewertung der Ergebnisse von verschiedensten Materialien für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
  • Fortschreibung des Standes der Messtechnik im Bereich Probenahme, Probenvorbereitung und Analytik, Mitarbeit bei der Erstellung von Normen, Richtlinien, Vollzugshilfen und Informationsschriften
  • Mobiles Umweltlabor zur Probenahme, Vor-Ort-Analytik, Feststoff- und Wasseruntersuchung
  • Durchführung von Umweltanalysen für das MUNV, die Bezirksregierungen, das LANUK und im Rahmen der Amtshilfe für andere Behörden in Nordrhein-Westfalen
  • Methodenentwicklung und Erprobung sowie Normung, Harmonisierung, Fortschreibung und Beurteilung von Methoden in der Umweltanalytik
  • QM-System nach DIN EN ISO/IEC 17025
     
  • Zeitnahe Überwachung der Wasserqualität des Rheins an den Grenzen von NRW in den Messstationen Kleve Bimmen und Bad Honnef
  • Zusätzliche Probenahmestationen an den Nebenflussmündungen und im Verlauf von Rhein, Ruhr und Sieg
  • Information des Wasserversorger, der Ordnungsbehörden und der Öffentlichkeit in der Regel binnen 24 Stunden
  • Anerkennung und Zulassung von Untersuchungsstellen mit Sitz bzw. Standort in NRW auf Basis geltender Rechtsgrundlagen (§ 40 Trinkwasserverordnung, § 18 Bundesbodenschutzgesetz bzw. § 17 Landesbodenschutzgesetz, § 3 Abfallklärschlammverordnung, § 3 Bioabfallverordnung, § 16 Landeskreislaufwirtschaftsgesetz)
  • Ausrichtung von überregionalen Ringversuchen (Eignungsprüfungen) in den Medien Wasser/Trinkwasser/Abwasser, Boden und Abfall zur Qualifizierung von Untersuchungsstellen im Rahmen von Notifizierung und Akkreditierung, Akkreditierung als Ringversuchsausrichter nach DIN EN ISO/IEC 17043
  • Bundesweite Abstimmung und Zusammenarbeit im Rahmen von Notifizierung und Ringversuchsausrichtung, insbesondere bei Ringversuchen im gesetzlich geregelten Bereich

Dr. Klaus Furtmann

Abteilungsleitung

Zentrale Umweltanalytik

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