Abteilung 6 – Zentrale Umweltanalytik

Die Abteilung 6 umfasst die „Zentrale Umweltanalytik“ mit den Elementen Messplanung, Probenahme, Probenvorbereitung und Analytik der Umweltmedien Wasser, Boden, Schlämme und Abgas sowie andere flüssige und feste Materialien und die sich an die Untersuchung anschließende stoffbezogene Bewertung. Mit dem "Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in NRW" vom 6. Dezember 2006 wurden die biologischen sowie chemischen Laboratorien mit Probenahmedienst der Staatlichen Umweltämter (StUÄ) zum 1. Januar 2007 aufgelöst und in die Abteilung 6 integriert.

Auf der Basis der umweltanalytischen Kompetenz werden in der Abteilung 6 Notifizierungen und Auditierungen von privaten Prüfinstituten, Laboratorien und Messstellen durchgeführt.

Unsere Haupttätigkeitsfelder

  • Informationen zu Analytik von Wasser und Feststoffen finden Sie hier

Die Zentrale Umweltanalytik liefert eine verlässliche Datengrundlage für gesetzlich geregelte Stoffen in der aquatischen Umwelt, im Rahmen der zeitnahen Gewässerüberwachung sowie bei der Untersuchung von Böden.

Im Zuge der methodischen Weiterentwicklung wurde das bisherige Konzept der ausschließlich zielgerichteten (Target-)Analytik auf ein kombiniertes Konzept auf Basis der LC-HRMS (Flüssigchromatographie gekoppelt mit hochauflösender Massenspektrometrie) umgestellt. Diese Konzeptänderung bringt mehrere wesentliche Vorteile mit sich.

Der zentrale Vorteil der LC-HRMS-basierten Non Target-Messungen besteht darin, dass in einer einzigen Messung eine sehr große Anzahl an Substanzen erfasst werden kann, auch solche, die zuvor nicht explizit im Fokus standen. Im Gegensatz zur klassischen Target-Analytik, bei der vorher festgelegte Stoffe gemessen werden, erlaubt die hohe Massenauflösung und -genauigkeit der LC-HRMS eine nachträgliche, flexible Auswertung der Messdaten. Dadurch wird das Analysenspektrum deutlich erweitert, ohne dass zusätzliche Messungen notwendig sind.

Für die Auswertung der Daten kommen unterschiedliche Strategien zum Einsatz:

  • Bei der Target-Auswertung werden definierte Substanzen mit Hilfe von Referenzstandards quantitativ bestimmt. Die Ergebnisse sind belastbar, vergleichbar und erlauben eine genaue Konzentrationsangabe.
  • Die Suspect-Auswertung hingegen dient der qualitativen Identifizierung von Substanzen, die aufgrund von Vorinformationen oder aktuellen Fragestellungen relevant erscheinen.
  • Ergänzend zu den beide anderen Auswertestrategien können Non-Target-Auswertungen durchgeführt werden, um bislang unbekannte oder unerwartete Stoffe zu erkennen.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des neuen Konzepts ist die halbjährliche Bewertung der Befunde. Auf dieser Basis kann die Auswahl der Substanzen für die Target- und Suspect-Listen flexibel angepasst werden. Neue relevante Stoffe können aufgenommen, weniger relevante entfernt oder Stoffe von der Suspect- in die Target-Analytik überführt werden. Dadurch ist das Untersuchungsprogramm anpassungsfähig und immer aktuell.

Ein wesentlicher Vorteil der Konzeptänderung liegt in der Effizienzsteigerung. Alle drei Auswertestrategien (Target, Suspect und Non Target) basieren auf einer einzelnen Messung, was zu einer deutlichen Erhöhung der analytischen Messkapazität führt. Früher mussten Proben häufig mehrfach mit unterschiedlichen Methoden gemessen werden, um verschiedene Fragestellungen zu beantworten. Dieser Mehraufwand entfällt nun weitgehend.

Lediglich einige wenige Spezialverfahren, beispielsweise für besondere Stoffgruppen wie PFAS oder sehr spezifische Fragestellungen, bleiben weiterhin als zusätzliche Analysen notwendig. Insgesamt führt die Umstellung jedoch zu einer moderneren, flexibleren und ressourcenschonenderen Analytik.

  • Anerkennung und Zulassung von Untersuchungsstellen mit Sitz bzw. Standort in NRW auf Basis geltender Rechtsgrundlagen (§ 40 Trinkwasserverordnung, § 18 Bundesbodenschutzgesetz bzw. § 17 Landesbodenschutzgesetz, § 3 Abfallklärschlammverordnung, § 3 Bioabfallverordnung, § 16 Landeskreislaufwirtschaftsgesetz)

    Weitere Informationen finden Sie hier
  • Ausrichtung von überregionalen Ringversuchen (Eignungsprüfungen) in den Medien Wasser/Trinkwasser/Abwasser, Boden und Abfall zur Qualifizierung von Untersuchungsstellen im Rahmen von Notifizierung und Akkreditierung, Akkreditierung als Ringversuchsausrichter nach DIN EN ISO/IEC 17043

    Weitere Informationen finden Sie hier
  • Bundesweite Abstimmung und Zusammenarbeit im Rahmen von Notifizierung und Ringversuchsausrichtung, insbesondere bei Ringversuchen im gesetzlich geregelten Bereich
  • Fachschulungen beim BEW
  • Fachgespräch Feststoffuntersuchungen

Jahrestagung Trinkwasserringversuche

Dr. Klaus Furtmann

Abteilungsleitung

Zentrale Umweltanalytik

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