PFAS ist eine Abkürzung für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Diese Stoffgruppe umfasst aktuell mehrere tausend Verbindungen und war früher auch unter der Bezeichnung „PFC“ (perfluorierte Chemikalien) oder „PFT“ (perfluorierte Tenside) bekannt.
PFAS kommen nicht natürlich vor, sondern haben einen anthropogenen Ursprung. Chemisch gesehen bestehen PFAS aus Kohlenstoffketten verschiedener Längen, bei denen die Wasserstoffatome vollständig (perfluoriert) oder teilweise (polyfluoriert) durch Fluoratome ersetzt sind. Polyfluorierte Verbindungen können u. a. zu perfluorierten Carbon- und Sulfonsäuren abgebaut werden. Sie werden deshalb auch Vorläuferverbindungen oder Precursor genannt. PFAS finden wegen ihrer besonderen Eigenschaften – wasser-, fett- und schmutzabweisend sowie chemisch und thermisch stabil – in vielen Verbraucherprodukten Anwendung.
Ab Mai 2006 waren PFAS (damals bezeichnet als „PFT“) eines der beherrschenden Umweltthemen in NRW. Damals wurden in Gewässerproben von Ruhr und Möhne sowie Trinkwasserproben dieser Gebiete auffallend hohe Konzentrationen mit perfluorierten Tensiden nachgewiesen. Als Ursache für diese Belastung konnte ein Abfallgemisch der Firma GW Umwelt, das als „Bodenverbesserer“ auf landwirtschaftliche Nutzflächen eingesetzt worden war, ermittelt werden. Dieses Material war mit stark PFAS-belastetem Industriemüll aus Belgien und den Niederlanden vermischt worden und über mehrere Jahre auf die betroffenen Felder aufgebracht worden, unter anderem auch in NRW. Von den belasteten Flächen gelangten die PFAS ins Grundwasser und in kleinere Oberflächengewässer und wurden dort in Ruhr, Möhne und Möhnesee gespült.
Im Zusammenhang mit der PFAS -Belastung im Sauerland wurden seit 2006 vom LANUV (heute LANUK) verschiedene umweltepidemiologische Studien konzipiert und wissenschaftlich begleitet.
Diese und weitere Themen sind im LANUV- Fachbericht 34 "Verbreitung von PFC in der Umwelt - Ursachen – Untersuchungsstrategie – Ergebnisse – Maßnahmen“ ausführlich dargestellt. Darin sind auch Informationen enthalten zu PFAS -Untersuchungen an Deponien und zu den in NRW ergriffenen Maßnahmen bei erstmals relevanten PFAS -Indirekteinleitungen.
Weitere Ursachen für PFAS-Belastungen sind Abwassereinleitungen sowie punktuelle Einträge aufgrund von Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen beispielsweise aufgrund von Galvanikbetrieben, Altablagerungen oder Umgang mit PFAS-haltigen Löschmitteln. Eine Übersicht zur Situation von Fällen mit PFAS-Belastungen in Boden und Grundwasser, die sich in NRW bei den Bodenschutzbehörden in Bearbeitung befinden, bietet der Bericht zur PFAS-Bestandsaufnahme (Stand März 2025).
Derzeit werden PFAS bei einigen industriellen Anwendungen z.B. in der Galvanik- und Photoindustrie eingesetzt. In der EU regelt die Verordnung 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe, sog. POP-Verordnung des Jahres 2019, die Herstellung, das Inverkehrbringen oder Verwenden von PFOA sowie PFOS und ihren Derivaten (siehe Artikel 3 und 4 i. V. m. Anhang I POP-Verordnung). So wurden z. B. die erlaubten Konzentrationen an unbeabsichtigt enthaltenen Spurenverunreinigungen in Produkten herabgesetzt und Verbote bzw. Beschränkungen bei der Verwendung der betreffenden Chemikalien festgelegt. Die Entsorgung PFOA- bzw. PFOS-haltiger Abfälle enthält Artikel 7 i.V.m. Anhang IV und V der POP-Verordnung.
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