Abgabeerklärung Schmutzwasser

10.09.2026

Ankündigung: Aufforderungen zur Abgabeerklärung Schmutzwasser

Die Erinnerungsmail für die Aufforderungen zur Abgabeerklärung gemäß § 6 AbwAG für das Veranlagungsjahr (VJ) 2027 wird Anfang September versendet.

Die Erinnerungsmail für die Aufforderung zur Abgabeerklärung zur Prüfung der Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 1 AbwAG für das VJ 2026 wird ebenfalls Anfang September versendet.

Seit der Inbetriebnahme von AbwAG-Online (abwag.nrw.de) entfällt die Zusendung von vorausgefüllten Formularen.

Die Nutzung des OZG-Portals ist freiwillig, wird aber ausdrücklich empfohlen.

Falls die Kommunikation über den bisherigen Weg weiterverfolgt werden soll, sind die ausfüllbaren Blankovordrucke auf nachfolgender Internetseite zu verwenden:

https://lanuk.nrw.de/themen/wasser/umweltabgaben/abwag/formulare

Das Portal AbwAG Online steht Ihnen für die Abgabeerklärungen wie folgt zur Verfügung:

01.09.2026 bis 30.11.2026 (§ 6 AbwAG) 
01.09.2026 bis 31.03.2027 (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 AbwAG)

Ankündigung: Erfassung der Anträge gem. § 4 Abs. 5 AbwAG

Die Anträge zur Heraberklärung gem. § 4 Abs. 5 AbwAG können für das kommende VJ 2027 ab Dezember 2026 auch über das Portal AbwAG NRW erfasst werden.

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10.09.2026

BEW-Veranstaltung „Rechtsgrundlagen und Vollzug der Abwasserabgabe“

Möchten Sie Kenntnisse über das Abwasserabgabenrecht und dessen Vollzug erlangen und erweitern?

Wir  empfehlen  Ihnen  unsere  BEW-Veranstaltung  „Rechtsgrundlagen und Vollzug der Abwasserabgabe“ am:

Das Seminar vermittelt die aktuellen Rechtsgrundlagen, die Methoden zur Ermittlung der Schadeinheiten für Schmutzwassereinleitungen, für verschmutztes Niederschlagswasser und für Kleineinleitungen. Darüber hinaus werden die Voraussetzungen für die Befreiung von der Abwasserabgabe, für die Reduzierung des Abgabesatzes, sowie die Möglichkeiten der Investitionsverrechnung erläutert.
Es werden die wesentlichen Merkmale zur Ermittlung der Abwasserabgabe dargestellt, damit Sie ggf. geforderte Erklärungen abgeben und Festsetzungsbescheide prüfen können. Anhand von praktischen Übungen (Rechenbeispiele) können Sie die Ihnen vermittelten Kenntnisse festigen. Dabei können Sie Fragen stellen, die sich aus Ihrem Tätigkeitsbereich ergeben.

Weitere Informationen über die Veranstaltung sowie zu den nächsten Terminen finden Sie hier:

https://www.bew.de/veranstaltung/abwasser/recht-und-wirtschaft/rechtsgrundlagen-und-vollzug-der-abwasserabgabe.html

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

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10.10.2023

Ankündigung:
Inbetriebnahme des OZG-Portals AbwAG Online und Zeitplan für die kommenden Aufforderungen zur Abgabeerklärung

Im Rahmen der Digitalisierung der Arbeitsprozesse zur Festsetzung der Abwasserabgabe stehen folgende Änderungen an:

  • Das OZG-Portal AbwAG Online (abwag.nrw.de) wird in der 41. KW 2023 (voraussichtlich am 10.10.2023) in Betrieb gehen.
  • Ein Infoschreiben an alle Abgabepflichtige bzw. Bevollmächtigte wurde per E-Mail am 10.10.2023 versendet. Es enthält Informationen über die Inbetriebnahme des OZG-Portals AbwAG Online sowie über die kommenden Aufforderungen zur Abgabeerklärung.
  • Ein Schreiben mit den entsprechenden Zugangsdaten für die Abgabepflichtigen bzw. Bevollmächtigten wird per Post in der 41. KW 2023 versendet.
  • Die Aufforderung zur Abgabeerklärung
    • von Überwachungswerten gem. § 6 Abs. 1 AbwAG (Ausschlussfrist: 30.11.2023).
    • eine Ausnahme von der Abgabepflicht gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 AbwAG (Frist: 31.03.2024)

          können nach Erhalt der Zugangsdaten über das OZG-Portal eingereicht werden.

  • Die Aufforderungen zur Abgabeerklärung
    • der Berechnungsdaten sowie den Antrag auf Befreiung für die Bereiche Kleineinleiter (KE), Niederschlagswasser aus öffentlicher Kanalisation (NW) und Niederschlagswasser aus gewerblichen befestigten Flächen (GN), oder
    • der Jahresschmutzwassermenge (falls nicht durch Wasserecht ganzjährig geregelt)

                 (Frist: 31.03.2024, diese Frist kann ggf. auf Antrag bis zum 30.09.2024 verlängert werden
                   – Ausschlussfrist für einen Antrag auf Befreiung: 30.06.2024).

         können voraussichtlich ab der 4. KW 2024 über das OZG-Portal eingereicht werden. .

Mit der Inbetriebnahme von AbwAG-Online wird ab sofort die Zusendung von vorausgefüllten Formularen entfallen.

Die Nutzung des OZG-Portals ist freiwillig, sie wird aber ausdrücklich empfohlen. Falls die Kommunikation über den bisherigen Weg weiterverfolgt werden soll, sind die ausfüllbaren Blankovordrucke auf nachfolgender Internetseite zu verwenden:

https://www.lanuv.nrw.de/themen/wasser/umweltabgaben/abwag/formulare

 

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