Am 1. Januar 2025 ist die EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) zur Behandlung von kommunalem Abwasser in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist, Gewässer künftig noch besser vor Verschmutzung durch Abwasser zu schützen. Deutschland ist nun in der Pflicht, diese bis zum 31. Juli 2027 in nationales Recht zu überführen – NRW sieht sich dafür gut gerüstet.
Die neue Richtlinie sieht neben strengeren Anforderungen an die Nährstoffelimination, den Energieverbrauch von Kläranlagen und einem umfangreichen Monitoring (PFAS, Mikroplastik, antimikrobielle Resistenzen) unter anderem vor, dass bis zum Jahr 2045 alle Kläranlagen mit einer Ausbaugröße ab 150.000 Einwohnerwerten (EW) mit einer 4. Reinigungsstufe zur Reduktion von Mikroschadstoffen ausgestattet werden. Zu den Mikroschadstoffen zählen beispielsweise Rückstände von Human- und Tierarzneimittelwirkstoffen, Röntgenkontrastmitteln, Pflegemitteln, Pestiziden oder Chemikalien aus Industrie und Gewerbe. „NRW ist darauf vorbereitet. Wir haben bereits sehr viele Erfahrungen mit der 4. Reinigungsstufe gemacht, da hier die erste Anlage schon im Jahr 2009 in Betrieb gegangen ist“, sagt Kerstin Menn, Leiterin des Fachbereichs „Kommunales und industrielles Abwasser“. Im 3. Bewirtschaftungsplan 2022–2027 für NRW ist der Ausbau mit einer 4. Reinigungsstufe bis 2039 für rund 100 Kläranlagen vorgesehen. Derzeit sind 27 Kläranlagen bereits ausgebaut, zehn sind im Bau und für weitere 18 laufen die Planungen. Von den 42 Kläranlagen ab 150.000 EW in NRW sind bereits fünf ausgebaut, sechs in der Planung und eine befindet sich im Bau.
Rechtlich unklarer ist die Frage, ob und in welchen Fällen Kläranlagen ab 10.000 EW eine 4. Reinigungsstufe benötigen. Für sie verlangt die EU einen risikobasierten Ansatz: Dies bedeutet, dass in einer Liste jene Gebiete aufzunehmen sind, in denen die Konzentration oder Akkumulation von Mikroschadstoffen aus den Kläranlagen ein Risiko für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit darstellt. Notwendig dafür ist eine Risikobewertung, deren Methodik seitens der EU noch vorzugeben ist. „Wir haben in NRW bereits für den Bewirtschaftungsplan eine Methodik entwickelt, wie sich solche Risikogebiete definieren lassen“, sagt Kerstin Menn. Sie sitzt als eine von zwei Vertreterinnen für NRW im Bund/Länder-Arbeitskreis, der die Methodenentwicklung begleitet. NRW wird dort seine Erfahrungen einbringen.
Für die Umsetzung der KARL ist NRW auch dank der am LANUK angesiedelten Kompetenzstelle „Mikroschadstoffe im Abwasser“ sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fachbereich „Kommunales und industrielles Abwasser“ gut vorbereitet. So veröffentlicht das LANUK im Jahr 2026 zwei Fachberichte: Der erste enthält eine Bestandsaufnahme zu den Kosten bestehender 4. Reinigungsstufen und zur Nachhaltigkeit dieser Anlagen. Der zweite Fachbericht beschreibt die Vor- und Nachteile verschiedener Verfahrenskombinationen. „Die Umsetzung der EU-Richtlinie ist machbar: Die Verfahrenstechnik ist vorhanden, sie ist beherrsch- und finanzierbar“, sagt Kerstin Menn.
Das LANUK hat zuvor im Jahr 2025 einen Fachbericht veröffentlicht, der Grundlagen für die Planung, den Betrieb und die Selbstüberwachung kommunaler Abwasserbehandlungsanlagen, die zur Mikroschadstoffreduktion ausgebaut werden sollen oder bereits sind, liefert. Der Fachbericht richtet sich an Behörden, Betreiber kommunaler Kläranlagen, Ingenieurbüros und die Fachöffentlichkeit. Er wurde zunächst als Entwurf herausgegeben, da bei der Umsetzung von KARL in nationales Recht noch viele Details zu klären sind. Damit können notwendige Änderungen oder Anpassungen noch eingearbeitet werden.
Titelbild: STEB Paderborn/Stadt Paderborn
Der Anschlussgrad an die öffentliche Kanalisation ist in NRW mit 98,2 Prozent der Bevölkerung sehr hoch. Dies bildet die Basis für eine flächendeckende und sichere Abwasserbeseitigung. Zahlreiche weitere Informationen zur Entwicklung und zum aktuellen Stand der Abwasserbeseitigung in NRW sind im Lagebericht dokumentiert, den das LANUK Anfang 2026 veröffentlicht hat.
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