Mikroplastik in der aquatischen Umwelt ist ein wachsendes Umweltproblem, dass zunehmend im Fokus von Öffentlichkeit und Forschung steht. Insbesondere primäres Mikroplastik in Form von Beads und Pellets ist in den letzten Jahren verstärkt in die Aufmerksamkeit gerückt. Einerseits durch seine auffällige Form und Sichtbarkeit, andererseits, weil Quellen und Eintragspfade besser zugeordnet und Gegenmaßnahmen dadurch konkreter geplant werden können.
Um einen Überblick über die Konzentrationen von Beads im Rhein zu bekommen und potentielle Eintragsquellen zu identifizieren haben das Ministerium für Umwelt, Natur und Verkehr NRW (MUNV) und das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima in Zusammenarbeit mit den Bezirksregierungen ein erstes Untersuchungsprogramm im Rhein sowie in einigen möglicherweise relevanten industriellen Abwassereinleitungen durchgeführt.
Dabei bestand die erste Herausforderung in der Weiterentwicklung eines geeigneten und repräsentativen Verfahrens für die Probenahme an technisch unterschiedlich ausgestalteten Abwassermessstellen. Während es für Oberflächenwasser und kommunale Kläranlagen bereits einige Studien und damit bereits erprobte Probenahmeverfahren gibt, ist dies eines der ersten Projekte zur Erfassung von Mikroplastik (hier Beads) in industriellen Einleitungen. Durch das Fehlen einer Standardisierung von Probenahme- und Analytikverfahren für Mikroplastik, sind die Ergebnisse im vorliegenden Bericht als Ergebnisse einer Pilotstudie zu verstehen und nicht mit einer amtlichen Abwasserüberwachung gleichzusetzen.
Trotz aller Vorsicht bei der Interpretation der Ergebnisse aus einmaligen Stichproben, lässt sich zusammenfassen, dass an allen Messstellen im Rhein zwischen Bad Godesberg und Duisburg Beads gefunden wurden – mit Konzentrationen zwischen 0,9 und 3,6 Beads/m² und einem tendenziellen (aber nicht kontinuierlichen) Konzentrationsanstieg im Flussverlauf.
Hinweis zur Korrektur 2026:
Eine Textpassage wurde 2026 in dem 2025 veröffentlichen Bericht korrigiert. Die Änderung betrifft eine Aufzählung von Anwendungsbeispielen für Mikroplastik-Beads, die unter anderem auch Kosmetikprodukte beinhaltet. Zum Zeitpunkt des Projektes waren Beads in diesen Produkten bereits über die REACH-Beschränkung für absichtlich zugesetztes Mikroplastik (EU 2023/2055) geregelt. Diese Verordnung wird in der neuen Berichtsversion berücksichtigt. Die vorgenommenen Änderungen beschränken sich auf den Textbaustein in der Einleitung auf Seite 6. Die eigenen Untersuchungsergebnisse und deren Interpretation bleiben unverändert.
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