Messcontainer, Luft
Messcontainer für Luftmessungen. Foto: Rupert Oberhäuser

Bilanz zur Luftqualität 2025 in Nordrhein-Westfalen

| Grenzwerte weiterhin landesweit eingehalten, Belastung durch Feinstaub und Stickstoffdioxid geringfügig gestiegen

Die Luftqualitätsgrenzwerte wurden in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr – wie auch im Vorjahr – an allen Probenahmestellen eingehalten, es gab weiterhin keine Grenzwertüberschreitungen. Die Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub (PM10 und PM2,5) befanden sich im Vergleich zum Vorjahr auf einem ähnlichen, geringfügig höheren Niveau.

Der Zielwert für Ozon wurde 2025 ebenfalls an keiner Probenahmestelle überschritten. Allerdings wurde an einer industrienahen Messstation in Stolberg der Zielwert für Arsen als Staubinhaltsstoff erneut überschritten.

Die Luftqualitätsbilanz 2025 im Einzelnen:

Stickstoffdioxid (NO2)

Der Grenzwert für die mittlere Jahresbelastung mit Stickstoffdioxid beträgt 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) Luft. Er dient dem Schutz der menschlichen Gesundheit. Stickstoffdioxid wurde 2025 an 133 Probenahmestellen gemessen. Dabei kamen an 56 Standorten automatische Messverfahren und an 77 Standorten Passivsammler zum Einsatz. Nachdem im Jahr 2024 erstmalig an allen Stationen der NO2-Jahresmittelgrenzwert eingehalten wurde, gab es auch im Jahr 2025 keine Überschreitungen.

Feinstaub PM10

Beim Feinstaub werden zwei verschiedene Korngrößen gemessen, Partikel mit einem maximalen Durchmesser von zehn Mikrometern (PM10) und die noch kleinere Feinstaubfraktion mit maximal 2,5 Mikrometern Durchmesser (PM2,5).

An allen Probenahmestellen in Nordrhein-Westfalen wurden die Grenzwerte, wie bereits in den Jahren zuvor, deutlich unterschritten.

Der EU-Grenzwert für den Jahresmittelwert beträgt 40 µg/m³. Dieser Grenzwert wird seit vielen Jahren eingehalten. Im Jahr 2025 lag die Belastung leicht über dem Niveau der beiden verhältnismäßig niedrig belasteten Vorjahre. Neben dem Grenzwert von 40 µg/m³ für das Jahresmittel wurde an allen 67 Probenahmestellen auch der Tagesmittel-Grenzwert eingehalten. Danach dürfen an einer Probenahmestelle maximal 35 Tage pro Kalenderjahr mit einer mittleren Belastung von mehr als 50 µg/m³ auftreten.

Feinstaub PM2,5

Die noch kleineren Partikel der Feinstaubfraktion PM2,5 wurden 2025 an 56 Orten in Nordrhein-Westfalen gemessen. Der Grenzwert von 25 µg/m³ wurde an allen NRW-Messstationen mit Jahresmittelwerten zwischen 5 und 13 µg/m³ sicher eingehalten.

Metallische Staubinhaltsstoffe und Benzo[a]pyren

Für die Bewertung der Luftqualität analysiert das LANUK Feinstäube auch auf gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe. An 16 Probenahmestellen wurde der Feinstaub auf Schwermetalle und ihre Verbindungen untersucht. Die europaweiten Grenz- und Zielwerte für Verbindungen von Blei, Arsen, Cadmium und Nickel im Feinstaub PM10 wurden, außer in Stolberg, landesweit eingehalten. In Stolberg wurde der höchste Jahresmittelwert für Metalle im PM10 für Arsen mit 6,6 Nanogramm pro Kubikmeter (ng/m3) im Umfeld einer Anlage zur Bleiproduktion gemessen. In Stolberg wird im dritten Jahr in Folge der Zielwert von 6 ng/m³ überschritten.

Die Konzentration von Benzo[a]pyren (BaP) im Feinstaub wurde an 22 Probenahmestellen analysiert. Der Zielwert von 1 ng/m³ für den PM10-Inhaltsstoff Benzo[a]pyren (BaP), der als Leitkomponente für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) dient, wurde landesweit eingehalten.

Schwefeldioxid, Benzol und Ozon

Die EU-Grenzwerte für Schwefeldioxid (SO2) und Benzol wurden landesweit eingehalten.

Die Ozonwerte überschritten an sieben Tagen im Jahr 2025 den Informationsschwellenwert von 180 µg/m³. Das bedeutet, dass an mindestens einer der insgesamt 31 Messstationen ein 1-Stunden-Mittelwert über diesem Schwellenwert gemessen wurde. Der Alarmwert für bodennahes Ozon für den Stundenmittelwert von 240 µg/m³wurde 2025 an keinem Tag überschritten.

Für Ozon gilt zusätzlich ein Zielwert für einen Zeitraum von drei Jahren. Im Mittel über drei Jahre dürfen danach an maximal 25 Tagen pro Jahr die Acht-Stunden-Mittelwerte den Wert von 120 Mikrogramm pro Kubikmeter überschreiten. Der Zielwert wurde 2025 landesweit eingehalten.

Ausblick

Die EU hat im Jahr 2024 die novellierte Luftqualitätsrichtlinie in Kraft gesetzt. Neue, deutlich ambitioniertere Grenzwerte müssen damit bis zum Jahr 2030 eingehalten werden. Die Richtlinie ist noch nicht in deutsches Recht umgesetzt. In NRW wird aktuell geprüft, welche Änderungen zur Erfüllung der zukünftig geltenden Anforderungen notwendig sind. An der Anpassung des Messnetzes wird im LANUK bereits gearbeitet.

Jahreskenngrößen zur Luftqualität 2025 und der Vorjahre: https://luftqualitaet.nrw.de/bilanzkarten.php

Die Vorgaben und Herausforderungen der neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie sind im LANUK-Jahresbericht 2025 beschrieben:

Weitere Hintergrundinformationen:

https://www.lanuk.nrw.de/themen/luft/luftqualitaet

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