Digitalisierung bei der Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung

Nach den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind in NRW die Kommunen verpflichtet, alle fünf Jahre Lärm zu kartieren und anschließend Lärm­ak­tionspläne aufzustellen. Die Lärmkarten zeigen, wie laut es in der Umgebung von bestimmten Straßen, Schienen, Flughäfen und Industrieanlagen ist. Auf Grund­lage dieser Lärmkartierung mussten viele der 396 Kommunen in NRW Lärmaktionspläne aufstellen. Lärmkarten und die geltenden Lärmaktionspläne sind vom LANUV über das Umweltbundesamt an die EU-­Kommission zu über­mitteln. Dies erfolgt ausschließlich digital in festgeleg­ten Formaten.

Um im Jahr 2024 die Datenberichte zu den Lärm­aktionsplänen der Gemeinden zu erfassen, nutzt das LANUV einen Web-basierten Formularserver von IT.NRW. So ist sichergestellt, dass die Angaben vollständig sind und den EU-Anforderungen entsprechen. Um Eingabefehler zu vermeiden, werden bereits vorhandene Informationen aus einer Datenbank übernommen. Die Datenberichte der einzelnen Lärmak­tionspläne können automatisiert erstellt und an das Umweltbundesamt übermittelt werden. Zudem sind die Daten für eine landesweite Auswertung nutzbar. Dies ermöglicht einen schnellen Überblick über den Stand der Planungen von Lärmschutzmaßnahmen und deren Umsetzung.

Zum Umgebungslärmportal

Das LANUV hat die Kommunen während des Prozesses der Lärmaktionsplanung auch digital unterstützt. „Mit einem Web-Geoinformationssystem können die Kommunen in NRW selbständig beispielsweise die Auswirkungen unterschiedlicher Lärmschutz­maßnahmen berechnen und in einer Karte darstellen“, sagt Sascha Reichert vom Fachbereich „Physikalische Einwirkungen“. Außerdem sind Hot-Spot-Analysen möglich, also die Ermittlung der lautesten Bereiche, in denen die meisten Menschen durch Lärm belastetet werden. Damit können Prioritäten bei der Lärmaktions­planung gesetzt werden.

 

Zum Umweltindikator

Bei der Erstellung eines Lärmaktionsplans muss auch die Öffentlichkeit beteiligt werden. Hierzu hat IT.NRW über die Plattform „Beteiligung NRW“ ein Fachportal für Umgebungslärm erstellt, in dem entsprechende Vorlagen für die Beteiligung verfügbar sind. Auf dem Portal können rund um die Uhr und auch anonym Kommentare abgegeben werden. Zudem ermöglicht die Plattform eine digitale Auswertung der Eingaben. Über 150 Kommunen in NRW haben dieses Angebot genutzt. Insgesamt lassen sich durch die fortwährende Digitalisierung die Prozesse rund um die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung stetig optimieren.

Lärmschutz bei Gaststätten und Biergärten

So schön es im Sommer auch ist, im Biergarten in Gesellschaft zu sitzen, zu reden und zu trinken – immer wieder gibt es Anwohnerin­nen und Anwohner, die sich vor allem abends über zu viel Lärm beschweren. Das LANUV hat nun ein Infoblatt veröffentlicht, das die wichtigsten Fakten zum Lärmschutz zusammenträgt. Generell gilt: In Wohngebieten muss es ruhiger sein als in Innenstädten und Dorfkernen. Die Nachtruhe beginnt für die Außengastronomie erst um 24 Uhr, dann allerdings ohne Musik und Fernsehübertragungen. Zum Schutz der Nachbarschaft kann die Nachtruhe auf 22 Uhr vorverlegt werden.

Sollte sich die Nachbarschaft gestört fühlen und keine Einigung mit dem Betreiber möglich sein, können sich Anwohnerinnen und Anwohner in einer Gemeinde entweder an das Ordnungsamt oder in Kreisen und kreisfreien Städten an die Immissionsschutzbehörde wenden. Die Behörden überprüfen, ob die Lärmrichtwerte eingehalten werden. Werden diese überschritten, muss der Betrei­ber beispielsweise Pegelbegrenzer an den Musik­anlagen nutzen, einen Windfang mit zwei hintereinander angeord­ne­ten Türen im Eingangsbereich der Gast­stätte ein­bau­en oder dafür sor­gen, dass die Musik wirklich um 22 Uhr abgeschaltet wird.

Info 68 | Umwelt und Gesundheit

Lärmschutz in Gaststätten und Biergärten

Gaststätten und Biergärten sind Orte der Geselligkeit, an denen es auch mal lauter werden kann. Doch was ist wann und wo zulässig, wie kann die Nachbarschaft vor Lärm geschützt und die Nachtruhe gewährleistet werden? Welche Ausnahmen gelten beim…

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