Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) verlangt zur Bewertung der von Verdachtsflächen oder altlastverdächtigen Flächen ausgehenden Gefahren für das Grundwasser die Erstellung einer Sickerwasserprognose. Für die Abschätzung der Sickerwasserkonzentrationen und -frachten sind nach Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) praxiserprobte Verfahren einzusetzen. Als Materialuntersuchung im Rahmen der Sickerwasserprognose sieht die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung für organische Schadstoffe den Säulenversuch vor. Auch sonstige Verfahren können geeignet sein, wenn deren Praxistauglichkeit nachgewiesen wurde.
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