In Abstimmung zwischen dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV), den NRW-Bezirksregierungen und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) wurde im Rahmen von sogenannten Schwerpunkt-Inspektions-Programmen (SIP) auch die Thematik »Alarmmanagement« aufgegriffen, in das bestehende Überwachungsprogramm der Bezirksregierungen integriert und durchgeführt. Die Koordination des Schwerpunkt-Inspektions-Programmes »Alarmmanagement« lag beim LANUV.
Der vorliegende Leitfaden leitet aus den Ergebnissen der durchgeführten Inspektionen Empfehlungen für Betreiber und Überwachungsbehörden ab.
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