Bei baulichen Veränderungen von Stallgebäuden für mehr Tierwohl in der Mastschweinhaltung, zum Beispiel mehr Fläche pro Tier, Außenklimakontakt oder dem Zubau eines Auslaufs, ergibt sich hinsichtlich bestehender immissionsschutzrechtlicher Anforderungen in der Praxis ein Prüf- und Beurteilungsbedarf, der mit Schwierigkeiten verbunden ist. Ursächlich ist hierfür unter anderem, dass es zur Beurteilung des Emissionsverhaltens – im Rahmen der bau- oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigung – für die meisten neuen tierwohlgerechten Haltungssysteme noch keine bundesweit einheitlichen Regelungen gibt.
Damit für aktuelle Stallbaumaßnahmen bereits jetzt eine Beurteilung seitens der Genehmigungsbehörden vorgenommen werden kann, hat das LANUK NRW die Vollzugshilfe „Emissionsfaktoren für Ammoniak und Geruch bei alternativen Haltungsverfahren in der Mastschweinehaltung“ erarbeitet, die nun übergangsweise für den Vollzug in NRW bereitgestellt wird, bis die einschlägige VDI-Richtlinie bundeseinheitlich fortgeschrieben wurde.
In der nun vorliegenden aktualisierten Fassung 2025 wurde das 2023 erstmals veröffentlichte Arbeitsblatt 56 um den Parameter „Geruch“ ergänzt. Die Umsetzung erfolgt in Kapitel 6. Des Weiteren wurden Empfehlungen/Vorgaben zur Modellierung der Emissionsquellen in Ausbreitungsrechnungen in Kapitel 2 ergänzt.
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