Nordrhein-Westfalen hat seit 2013 ein Klimaschutzgesetz. Im dazugehörigen Klimaschutzplan wird konkretisiert, wie die Klimaschutzziele erreicht werden sollen. Außerdem enthält er auch Strategien und Maßnahmen für die Klimaanpassung. Zu diesen Klimaanpassungsmaßnahmen gehört auch die Berücksichtigung der Kühlleistung von Böden.
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