Der Schutz der Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie deren Schutz vor Irreführung und Täuschung sind das oberste Ziel der Lebensmittelüberwachung. Dieses Ziel verfolgt das LANUV, indem es in vielfältiger Weise die Entnahme und Untersuchung von Proben koordiniert, die Ergebnisse auswertet und meldet. Um das gesundheitliche Risiko für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu minimieren, hat es das Konzept der risikoorientierten Probenplanung erarbeitet. Dies bedeutet: Je höher das Risikopotenzial eines Produktes ist, umso höher ist dessen Probenzahl. Insgesamt sollen in NRW pro Jahr rund 100.000 Proben genommen werden, davon 80 Prozent über einen Probeentnahmeplan, den das LANUV erarbeitet hat.
Fünf Proben von Lebensmitteln sowie 0,5 Proben von kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen, Mitteln zum Tätowieren und Tabakerzeugnissen pro 1.000 Einwohner muss jedes Bundesland nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung im Jahr entnehmen und untersuchen. Das LANUV hat dazu ein Konzept entwickelt, das landesweit einheitliche und nachvollziehbare Bewertungskriterien und Berechnungsgrundlagen für das Risikopotenzial von Lebensmitteln festlegt. „Die risikoorientierte Probenahme trägt wesentlich zur Sicherheit von Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen und so zum Schutz der Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher bei“, sagt Frank Hartmann vom Fachbereich „Fachübergreifende Angelegenheiten, Fachberufe“.
Landesweit entnehmen die Kreisordnungsbehörden jährlich rund 100.000 Proben aus den oben genannten Bereichen, die anschließend in den fünf Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern in NRW untersucht werden. 20 Prozent davon können die Kreisordnungsbehörden in freier Verantwortung nach eigenen Erfordernissen entnehmen, beispielsweise als Verdachts- oder Verfolgsproben. Die restlichen 80 Prozent koordiniert das LANUV mit den Kreisen und Untersuchungsämtern über das landesweite Probenplankonzept und die Software RioPP LM. „Wir planen und organisieren die Probenpläne unter Berücksichtigung der Wünsche der Kreisordnungsbehörden und der Untersuchungsämter. Die Kreise setzen dann die von der Software ermittelten optimierten Vorgaben um, ziehen die Proben und geben sie weiter an die Untersuchungsämter für die Laboranalyse“, sagt Frank Hartmann. Das LANUV meldet die Untersuchungsergebnisse anschließend an den Bund wie etwa an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Von dort gehen die Daten an das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) oder je nach Berichtserfordernis an die EU-Kommission. Die Befunde aus den Proben können beispielsweise dazu führen, dass gesundheitsgefährdende Lebensmittel aus den Supermärkten zurückgerufen werden oder Höchstgehalte in der EU angepasst oder neu erlassen werden.
Das LANUV koordiniert innerhalb der Probenplanung auch verschiedene EU- oder Bundesprogramme und führt eigene Untersuchungsprogramme durch. Dazu zählen etwa Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittelrückstände oder Kontaminanten wie Dioxine, PFAS, Schwermetalle und natürliche Toxine. In den Probenuntersuchungen wurden im Jahr 2023 über alle Produktkategorien hinweg 14,1 Prozent Beanstandungen festgestellt. Am häufigsten wurden Lebensmittel untersucht mit 13,5 Prozent Beanstandungen. Prozentual die häufigsten Verfehlungen gab es bei Tabakerzeugnissen mit 74,2 Prozent und bei kosmetischen Mitteln mit 32,9 Prozent. Bei den Beanstandungsquoten ist zu berücksichtigen, dass diese nicht für die am Markt befindlichen Erzeugnisse repräsentativ sind, da die Proben vielfach auf Grund eines begründeten Verdachts entnommen werden.
Titelfoto: Adobe Stock/industrieblick
Am 1. April 2025 wurden die dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz zugeordneten Bereiche aus dem LANUV herausgelöst und in ein neues Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE) überführt.
Den Bereich Gesundheitlicher Verbraucherschutz finden Sie ab sofort im neuen Webauftritt des LAVE.
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