Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor nicht rechtskonformen Produkten auf der einen Seite, die Stärkung eines fairen Wettbewerbs auf der anderen Seite – dies sind die beiden wesentlichen Ziele der Marktüberwachung. Um diese Ziele durchzusetzen, braucht es Marktkontrollen. Diese übernimmt das LANUV entweder in alleiniger Verantwortung oder gemeinsam mit den Kreisordnungsbehörden in vielen Bereichen. Diese reichen von Textilien und energieverbrauchsrelevanten Produkten über Saatgut, Dünge- und Futtermittel bis zu Öko-Produkten, regionalen Lebensmittelspezialitäten sowie Eiern, Obst, Gemüse, Fleisch oder Geflügelfleisch.
Der Fachbereich „Agrarmarkt“ kontrolliert seit 2022 beispielweise Bio-Futter- und Lebensmittel aus sogenannten Drittstaaten, also aus Nicht-EU-Staaten. Dabei zeigt sich, dass oft Pestizide in den Produkten nachgewiesen werden, die für den ökologischen Landbau nicht zulässig sind. Zudem überwacht das LANUV auf dem Obst- und Gemüsesektor den Großhandel und Abpackbetriebe, um die Einhaltung von EU-Qualitätsnormen zu überprüfen.
Zuständig ist das LANUV auch für die Überwachung von Eiern, Geflügelfleisch und Bruteiern sowie von Düngemitteln und Saatgut. Im Bereich der Düngemittel kontrolliert das LANUV jährlich rund 150 Unternehmen, die landesweit Düngemittel produzieren oder mit ihnen handeln. Beim Saatguthandel übernimmt das LANUV eine Systemkontrolle. Es überwacht, ob die Eigenkontrollsysteme der Saatgutwirtschaft funktionieren. Bei Schlachtbetrieben überprüft das LANUV beispielsweise, ob die gesetzlich vorgeschriebene Schnittführung und die korrekte Gewichtsfeststellung eingehalten werden, die sich auf den Auszahlungspreis der Tiere auswirken.
Bei den energieverbrauchsrelevanten Produkten ist das LANUV Vollzugsbehörde nicht nur bei der Energieverbrauchskennzeichnung, sondern auch beim Ökodesign. Unter Ökodesign ist zu verstehen, dass energieverbrauchsrelevante Produkte definierte Mindeststandards bei der Energieeffizienz erreichen müssen, um in der EU vermarktet werden zu dürfen. Produkte, die diese Vorgaben nicht erfüllen, müssen vom Markt genommen werden. Doch hier wird sich bald einiges ändern, denn die EU hat die seit 2009 geltende bisherige Ökodesign-Richtlinie durch die neue EU-Verordnung für das Ökodesign nachhaltiger Produkte (ESPR) ersetzt, die im Juli 2024 in Kraft getreten ist. Damit sollen in Zukunft möglichst viele Alltagsprodukte langlebiger, energiesparsamer und leicht reparierbar sein. Dazu zählen nicht nur Haushaltsgeräte und Textilien, sondern auch eine Vielzahl weiterer physischer Produkte. Die Novellierung der Rahmenverordnung wird neue Anforderungen an die Marktüberwachung und die Wirtschaft sowie mehr Möglichkeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher mit sich bringen. Wesentliches Element dafür ist der digitale Produktpass. Ziel ist unter anderem, die Rückverfolgbarkeit eines Produkts während seines gesamten Lebenszyklus zu verbessern. Zudem soll er Verbraucherinnen und Verbrauchern den Zugang zu produktbezogenen Informationen erleichtern und helfen, nachhaltig fundierte Kaufentscheidungen zu treffen.
Titelfoto: Adobe Stock/IRINA
Am 1. April 2025 wurden die dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz zugeordneten Bereiche aus dem LANUV herausgelöst und in ein neues Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE) überführt.
Den Bereich Marktüberwachung finden Sie ab sofort im neuen Webauftritt des LAVE.
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