Beim Vorliegen von leichtflüchtigen Schadstoffen im oberflächennahen Grundwasser kann unter Umständen ein Eintrag dieser Stoffe über die Bodenluft in die Innenraumluft von Gebäuden erfolgen (Expositionsszenario Grundwasser-Bodenluft-Innenraumluft).
Mit dem Erlass vom 16.06.2025 wird auf die vollzugsrelevanten Arbeitshilfe vom September 2024 hingewiesen. Diese Arbeitshilfe ermöglicht den Bodenschutzbehörden eine Einschätzung, bei welchen Schadstoffkonzentrationen eine Nutzung von Innenräumen in den betreffenden Gebäuden gefahrlos möglich ist.