Die Emissionsansätze der Vergrämungsgeräte basieren auf dem Bericht Nr. 3053 "Schalltechnische Untersuchung von Schreckschussanlagen", der mit Datum vom 26.08.2003 vom Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht wurde, sowie auf dem "Messbericht zur Schallemissionsmessung eines Knallschreckgerätes des Typ ZON MARK 4 des Herstellers DAZON BV", der mit Datum vom 04.05.2007 vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW erstellt wurde.
In diesen Berichten sind für die untersuchten Vergrämungsgeräte folgende Emissionsansätze angegeben:
Gerätetyp | LAFmax(25 m) | LWAFmax | DI | hS |
---|---|---|---|---|
Razzo Triplex V | 92 dB | 128 dB | 0 dB | 1.3 m |
Triplex V | 105 dB | 141 dB | 0 dB | 0.55 m |
Karussell Triplex V | 110 dB | 146 dB | - 4 dB | 2 m |
Zon Mark 4 | 100 dB | 136 dB | 0 dB | 0.35 m |
Es ist geplant, die Liste der Gerätetypen zu erweitern, sofern dem LANUV Messberichte mit den entsprechenden Emissionsdaten zur Verfügung gestellt werden.
Basierend auf diesen Daten erfolgt durch das Programm eine Schallausbreitungsrechnung entsprechend dem alternativen Verfahren der DIN ISO 9613-2 (Lufttemperatur 10 o C, Luftfeuchte: 70%) unter Ansatz einer freien, ungehinderten Schallausbreitung. Die Immissionsorthöhe wurde zu 5 m. angesetzt.
Für die Aggregate, bei denen DI mit 0 dB berücksichtigt wird, wird bei der Berechnung davon ausgegangen, dass die Schussrichtung in Richtung Immissionsort zeigt.
Sofern der Tages-Immissionsrichtwert 50 dB(A) oder 55 dB(A) gewählt wird, wird der Ruhezeitenzuschlag (für Sonn- und Feiertage) der TA Lärm vom Programm bei der Berechnung der maximal zulässigen Anzahl von Schüssen automatisch berücksichtigt. Werden mehrere Schreckschussaggregate in Ansatz gebracht, erfolgt die Berechnung der maixmal zulässigen Schusszahl unter dem Ansatz, dass jeder Apparat gleich häufig pro Stunde schießt.
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