Im Jahr 2007 brach in Südengland die Maul- und Klauenseuche aus. Der Erreger entwich – das ergaben spätere Untersuchungen – aus einem Forschungslabor in der Region. Damit nicht ein ähnliches Szenario in NRW eintritt, gibt es im Fachbereich „Tiergesundheit, allgemeiner Tierschutz“ ein vierköpfiges Team bestehend aus Esther Efken, Laura Feldmann, Claudia Kohl und Christian Ogbuehi. Es soll die Ausbreitung von Tierseuchenerregern gemäß der Tierseuchenerregerverordnung verhindern.
Das Team tritt dann auf den Plan, wenn Labore in Unternehmen, Hochschulen oder Tierarztpraxen mit Tierseuchenerregern arbeiten möchten. Die Genehmigung dafür muss beim LANUV vorab beantragt werden. Die Anträge erreichen das Team, wenn mit tierpathogenen Bakterien, Pilzen, Viren oder Parasiten gearbeitet werden soll. Das Team wird federführend von Esther Efken gemeinsam mit Laura Feldmann geleitet. Schnell abgehandelt sind in der Regel eingereichte Anzeigen, zu denen Personen mit bestehender Erlaubnis gemäß Tierseuchenerregerverordnung und solche, die erlaubnisfrei arbeiten dürfen, verpflichtet sind. Dabei müssen die Erlaubnisinhaber einen personellen Wechsel in der Leitung eines Labors, eine wesentliche Änderung der Räumlichkeiten, in denen mit den Tierseuchenerregern gearbeitet wird, und jeden Wechsel eines Vertretungsberechtigten beim LANUV anzeigen. Eine der beiden Dezernentinnen bearbeitet die Anzeige und legt sie entweder dem Sachbearbeiter Christian Ogbuehi oder der Sachbearbeiterin Claudia Kohl zur Prüfung auf Vollständigkeit vor. „Wenn alles stimmt, führt die Anzeige zur Änderung der bestehenden Erlaubnis und wir verschicken den Gebührenbescheid“, erläutert Laura Feldmann, die seit 2019 am LANUV arbeitet. Dies dauere je nach Qualität der Anzeige nur einige Tage bis wenige Wochen.
Deutlich aufwendiger ist das Prozedere, wenn eine Erlaubnis neu beantragt werden muss. Dafür müssen die Antragstellenden zahlreiche Unterlagen wie Qualifikations- und Tätigkeitsnachweis, eine Übersicht der Tierseuchenerreger, mit denen gearbeitet werden soll, und eine Gefährdungsbeurteilung einreichen. Vorlegen müssen sie unter anderem auch einen Bauplan der Laborräume, ein Verzeichnis vorhandener Schutzvorrichtungen, Abfallkonzepte und Notfallpläne. „Wir prüfen die Unterlagen und bereiten alles für die Begehung des Labors vor Ort vor“, sagt Christian Ogbuehi, der seit zwei Jahren zum Team zählt. Das LANUV tritt dort in der Regel zu zweit auf, das Vieraugen-Prinzip trägt zur Rechtssicherheit des Verfahrens bei. Zum einen sehen zwei Personen mehr als nur eine, zum anderen standen die beiden LANUV-Beschäftigten in der Vergangenheit im Labor auch schon mal einer Entourage von Leuten gegenüber, vom Personalrat über den Betriebsarzt / die Betriebsärztin bis hin zum Rechtsanwalt.
„Es ist interessant, sich Forschungslabore anzuschauen, in denen über Arbeiten mit Tierseuchenerregern beispielsweise ein Abwehrstoff gegen Krebs entwickelt wird“, sagt Claudia Kohl, seit 2007 am LANUV angestellt. Besonders spannend ist für Laura Feldmann der Besuch von Laboren der biologischen Schutzstufe 3 – also von Laboren, in denen mit Krankheitserregern der Risikogruppe 3 geforscht wird, die bei Tieren und Menschen schwere Krankheiten auslösen können. „Solche Besuche sind selten, aber immer etwas Besonderes, weil die Sicherheitsmaßnahmen sehr viel strenger sind als in den Laboren der Schutzstufe 2, die den Hauptteil derer ausmachen, mit denen wir uns zu beschäftigen haben“, sagt sie.
16 Neuanträge für eine Erlaubnis erreichten den Fachbereich im Schnitt jährlich in den vergangenen beiden Jahren. Nicht jeder wird sofort positiv beschieden. So kommt es vor, dass Einrichtungen und Räume für das Arbeiten mit Tierseuchenerregern nicht geeignet oder dass Sicherheitsauflagen nicht vollständig erfüllt sind. „Häufig aber ist die fehlende Sachkunde das Problem“, erzählt Laura Feldmann. So dürfen neben approbierten Tierärztinnen und Tierärzten, Ärztinnen und Ärzten sowie Apothekerinnen und Apothekern nur Absolventinnen und Absolventen mit einem Hochschulabschluss in Biologie oder Lebensmittelchemie mit Tierseuchenerregern arbeiten, nicht aber jene zum Beispiel mit einem Biochemie-Abschluss. Erst wenn alle eventuell vorhandenen Mängel beseitigt sind, erteilt das Team die Erlaubnis. Die weitere Überwachung der Tätigkeiten liegt danach beim zuständigen Veterinäramt.
„Alles, was im Labor passiert, muss im Labor bleiben“ – das ist die Devise, nach der das Team erfolgreich und zuverlässig arbeitet. Damit hat es bisher dafür gesorgt, dass sich ein Unglück wie damals in England in NRW nicht ereignet hat.
Titelfoto: Oberhäuser
Am 1. April 2025 wurden die dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz zugeordneten Bereiche aus dem LANUV herausgelöst und in ein neues Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE) überführt.
Den Bereich Tiere finden Sie ab sofort im neuen Webauftritt des LAVE.
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