Interview Windenergieanlagen in Industrie- und Gewerbegebieten

„Gefahrenquellen ausschließen“

Die Regierung setzt im „Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen“ darauf, dass Windenergieanlagen (WEA) auch dort gebaut werden sollen, wo Energie gebraucht wird. Damit werden auch WEA in Industrie- und Gewerbegebieten geplant. Was ist dabei die grundsätzliche Herausforderung?

Wolfgang von Borries: Wenn eine WEA beispielsweise auf einem Acker errichtet wird, fährt ab und an mal ein Traktor vorbei. Das Gefährdungspotenzial ist also eher gering. Wenn jedoch eine WEA in einem Industrie- oder Gewerbegebiet aufgestellt wird, gibt es öffentliche Verkehrswege, Arbeitsplätze inner- und außerhalb der Gebäude und auch gefährliche Stoffe, die in den Betriebsbereichen gemäß des Bundesimmis­sionsschutzgesetzes vorhanden sind. Toxische Stoffe können durch Schäden an der WEA (Trümmerwurf) freigesetzt werden, in Brand geraten oder explodieren. Das ist ein höheres Gefahrenpotenzial.

Wolfgang von Borries vom Fachbereich „Umwelttechnik und Anlagensicherheit für Gefahrstofflagerung und
-verladung“ beschäftigt sich im Rahmen der Beratung von Genehmigungs- und Überwachungsbehörden mit dem Spezialgebiet von Windenergieanlagen in oder in der Nähe zu Betriebsbereichen gemäß der Störfallverordnung. Foto: KNSY Photographie

Welche Gefahren können von den WEA ausgehen?

Im Winter kann sich Eis an den Rotorblättern ansetzen. Ist die WEA in Betrieb, werden die Eisbrocken weggeschleudert. Ist die WEA ausgeschaltet, können Eisbrocken bei Tauwetter runterfallen. Kommt die WEA in eine Überdrehzahl, kann die Festigkeit der Rotorblätter nicht ausreichend sein und Trümmer können weggeschleudert werden. Bei extrem hohen Windgeschwindigkeiten kann der Mast abknicken. Die Gondel kann in Brand geraten, wenn dort zum Beispiel ein Blitz einschlägt. Da die Feuerwehr die WEA wegen ihrer Höhe nicht löschen kann, lässt sie diese kontrolliert abbrennen. Sind gefährliche Stoffe in der Nähe, kann das zu Problemen führen.

Welche Aufgaben übernimmt das LANUV, wenn ein Unternehmen eine WEA auf seinem Betriebsgelände errichten will?

Die Genehmigungsbehörde muss entscheiden, ob ein Konflikt zwischen den unterschiedlichen Nutzungen des Geländes vorliegt. Gibt es dort gefährliche Stoffe, wird das LANUV mit einer Stellungnahme beauftragt, ob zusätzliche Gefahren für einen Betriebsbereich entstehen oder nicht. Falls ja, müssen die Betreiber Maßnahmen vorschlagen, um diese Gefahren­quellen auszuschließen.  

Was sind typische Lösungen?

Zum einen kann der Betreiber technisch nachrüsten. So kann er beispielsweise die Qualität der Abschaltsysteme in der WEA verbessern, indem er statt einem Sensor zur Messung der Windgeschwindigkeit zwei Sensoren einbaut. Das erhöht die Sicherheit der Anlage, da diese zuverlässiger bei zu hohen Drehzahlen abschaltet und Eisbesatz oder Brände besser erkannt werden. Zudem kann der Betreiber öfter prüfen lassen, ob Abschaltsysteme noch funktio­nieren oder Material­schäden vorliegen. Als Schutzmaßnahme gegen ein Umstürzen muss in der Regel ein Mindestabstand entsprechend der Gesamthöhe der WEA zu den vorhandenen gefährlichen Stoffen eingehalten werden. Das Fazit ist, dass WEAs grundsätzlich in oder in der Nähe zu Betriebsbereichen errichtet und betrieben werden können. Der Aufwand zur Gewähr­leistung des sicheren Betriebes ist aber höher als auf freiem Feld.

Titelfoto: W. von Borries

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