Digitalisierung bei der Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung

Nach den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind in NRW die Kommunen verpflichtet, alle fünf Jahre Lärm zu kartieren und anschließend Lärm­ak­tionspläne aufzustellen. Die Lärmkarten zeigen, wie laut es in der Umgebung von bestimmten Straßen, Schienen, Flughäfen und Industrieanlagen ist. Auf Grund­lage dieser Lärmkartierung mussten viele der 396 Kommunen in NRW Lärmaktionspläne aufstellen. Lärmkarten und die geltenden Lärmaktionspläne sind vom LANUV über das Umweltbundesamt an die EU-­Kommission zu über­mitteln. Dies erfolgt ausschließlich digital in festgeleg­ten Formaten.

Um im Jahr 2024 die Datenberichte zu den Lärm­aktionsplänen der Gemeinden zu erfassen, nutzt das LANUV einen Web-basierten Formularserver von IT.NRW. So ist sichergestellt, dass die Angaben vollständig sind und den EU-Anforderungen entsprechen. Um Eingabefehler zu vermeiden, werden bereits vorhandene Informationen aus einer Datenbank übernommen. Die Datenberichte der einzelnen Lärmak­tionspläne können automatisiert erstellt und an das Umweltbundesamt übermittelt werden. Zudem sind die Daten für eine landesweite Auswertung nutzbar. Dies ermöglicht einen schnellen Überblick über den Stand der Planungen von Lärmschutzmaßnahmen und deren Umsetzung.

Zum Umgebungslärmportal

Das LANUV hat die Kommunen während des Prozesses der Lärmaktionsplanung auch digital unterstützt. „Mit einem Web-Geoinformationssystem können die Kommunen in NRW selbständig beispielsweise die Auswirkungen unterschiedlicher Lärmschutz­maßnahmen berechnen und in einer Karte darstellen“, sagt Sascha Reichert vom Fachbereich „Physikalische Einwirkungen“. Außerdem sind Hot-Spot-Analysen möglich, also die Ermittlung der lautesten Bereiche, in denen die meisten Menschen durch Lärm belastetet werden. Damit können Prioritäten bei der Lärmaktions­planung gesetzt werden.

 

Zum Umweltindikator

Bei der Erstellung eines Lärmaktionsplans muss auch die Öffentlichkeit beteiligt werden. Hierzu hat IT.NRW über die Plattform „Beteiligung NRW“ ein Fachportal für Umgebungslärm erstellt, in dem entsprechende Vorlagen für die Beteiligung verfügbar sind. Auf dem Portal können rund um die Uhr und auch anonym Kommentare abgegeben werden. Zudem ermöglicht die Plattform eine digitale Auswertung der Eingaben. Über 150 Kommunen in NRW haben dieses Angebot genutzt. Insgesamt lassen sich durch die fortwährende Digitalisierung die Prozesse rund um die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung stetig optimieren.

Jahresbericht 2024

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