Resistenzen von Bakterien gegen Antibiotika haben weltweit zugenommen. Deswegen muss mit Antibiotika nicht nur beim Menschen, sondern auch bei Tieren sorgfältig umgegangen und der Einsatz reduziert werden. Das LANUV als Fachaufsichtsbehörde unterstützt dabei die Kreise.
Seit 2014 regelt das nationale Antibiotikaminimierungskonzept, wie in der landwirtschaftlichen Tierhaltung der Einsatz von Antibiotika gesenkt werden soll. Dafür müssen Tierhaltende in der HIT-(Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere)-Datenbank ab einer bestimmten Bestandsgröße und bei bestimmten Nutztierarten halbjährlich ihre Tierzahlen melden. Die für sie zuständigen Tierärztinnen und Tierärzte müssen angeben, wann sie welches Antibiotika-Präparat an wie viele Tieren verabreicht haben. Jene Betriebe, die zu viel Antibiotika geben und damit eine sehr hohe Therapiehäufigkeit erreichen, müssen den Kreisordnungsbehörden Maßnahmenpläne vorlegen, wie sie den Einsatz reduzieren werden. Dazu zählen etwa gezielte Impfungen der Tiere oder Anpassungen bei der Haltung der Tiere.
Die Tierarzneimittel-Regionalstelle NRW im Fachbereich „Tierarzneimittel“ war seit 2014 dafür verantwortlich, die schriftlichen Mitteilungen für die HIT-Datenbank entgegenzunehmen und einzutragen. Da die Tierhaltenden sowie die Tierärzteschaft seit Januar 2023 selbst die Angaben in die Datenbank online eintragen müssen, hat sich das Aufgabenfeld des LANUV etwas gewandelt. „Wir nehmen nur noch Nachtragungen entgegen, wenn Datenbanknutzende nicht mehr auf frühere Meldungen zugreifen können oder wenn Dritte die Meldungen im Auftrag von Tierhaltenden oder der Tierärzteschaft vornehmen sollen“, sagt Dr. Caroline Jongmans. An der generellen Aufgabe des LANUV hat sich aber nichts geändert. „Als Fachaufsichtsbehörde stehen wir den Kreisordnungsbehörden als Ansprechpersonen für Fragen zur Verfügung, bündeln Informationen und geben sie landesweit an die Kreise und über unsere Webseite weiter“, sagt sie. Zudem ist das LANUV das Verbindungsglied der Kreise zu den Betreibern der HIT-Datenbank, um beispielsweise Verbesserungsmöglichkeiten für die Datenbank anzustoßen.
Zehn Jahre nach Einführung des Antibiotikaminimierungskonzepts und der Einführung einer EU-Verordnung im Jahr 2023, die in einer ähnlichen Weise den Einsatz von Antibiotika erfasst, belegen die Zahlen des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, dass zum Beispiel die Antibiotika-Abgabemengen in der gesamten Tiermedizin bundesweit auf 529 Tonnen und damit den niedrigsten Wert seit Beginn der Erfassung im Jahr 2011 zurückgegangen sind. Auch die Therapiehäufigkeiten und Antibiotikaverbrauchsmengen bei einem Großteil der erfassten Nutztiere haben sich in den vergangenen Jahren laut Bundesamt für Risikobewertung reduziert. „Das Antibiotikaminimierungskonzept wirkt, die Sensibilisierung für das Thema ist gelungen“, sagt Caroline Jongmans. Aber natürlich gebe es auch Grenzen, da Tiere behandelt werden müssten, sollte zum Beispiel wirklich eine Infektionskrankheit vorliegen. Ziel müsse es deswegen unter anderem sein, die Haltungs- und Hygienebedingungen in den Tierställen so zu verbessern, dass die Tiere gar nicht erst erkrankten.
Am 1. April 2025 wurden die dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz zugeordneten Bereiche aus dem LANUV herausgelöst und in ein neues Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE) überführt.
Den Bereich Tiere finden Sie ab sofort im neuen Webauftritt des LAVE.
NRW bietet seit Oktober 2024 den Vorbereitungsdienst (Referendariat) für den tierärztlichen Dienst in der Veterinärverwaltung berufsbegleitend an. Tierärztinnen und Tierärzte, die bei den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte in NRW, den Untersuchungsämtern, dem NRW-Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz oder dem LANUV beschäftigt sind, können nun das Referendariat parallel zu ihrer Tätigkeit absolvieren.
Ziel der Umstellung ist, auch in Zukunft ausreichend viele gut ausgebildete Tierärztinnen und Tierärzte in den Ämtern beschäftigen zu können. Der zweijährige Vorbereitungsdienst kann nun grundsätzlich auch in Teilzeit erfolgen und in Ausnahmefällen verkürzt werden. Die Inhalte und die Voraussetzungen bleiben im Wesentlichen gleich: Weiterhin ist eine Approbation als Tierärztin oder Tierarzt sowie eine mindestens zwölfmonatige tierärztliche Tätigkeit in Vollzeit nachzuweisen.
Die Afrikanische Schweinpest (ASP) wurde mittlerweile auch in Hessen und Rheinland-Pfalz nachgewiesen – und damit nur noch etwas mehr als 100 Kilometer von NRW entfernt. Das für die ASP zuständige LANUV, das im Falle eines Seuchenausbruchs die Maßnahmen mit den Kreisen und dem NRW-Landwirtschaftsministerium koordiniert, sieht NRW für mögliche ASP-Fälle sehr gut vorbereitet und hat im Jahr 2024 zahlreiche Maßnahmen vorangetrieben. So bietet das LANUV eine Hotline an, über die tot aufgefundene Wildschweine gemeldet werden können. Die Amtstierärztinnen und -ärzte des Landes NRW wurden für den Seuchenfall fortgebildet. Zudem hatte das Land bereits zuvor die Jagdeinheit ASP gegründet, für die das LANUV Ansprechpartner ist. Sie besteht aus Landesangestellten der Forstämter, berät zu jagdlichen Maßnahmen und ist im Krisenfall sofort einsatzbereit. Im Rahmen der ASP-Prävention wurde die Jagdeinheit durch das LANUV im Jahr 2024 wie auch in den Jahren zuvor geschult. Außerdem hat sich die Anzahl der Kadaversuchhunde-Teams des Landesbetriebs Wald und Holz NRW, die eng mit der am LANUV angesiedelten Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung kooperieren und in einem möglichen Seuchenfall tote Wildschweine schnell finden sollen, deutlich erhöht – von 14 auf 30.
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