Die Ersatzbaustoffverordnung als Teil der sogenannten Mantelverordnung (Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung) ist seit dem 1. August 2023 in Kraft.
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) hat in Zusammenarbeit mit dem LANUK ein Monitoringprogramm zur Ermittlung der Auswirkungen der Ersatzbaustoffverordnung auf die relevanten Stoffströme der mineralischen Abfälle und Nebenprodukte in Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Ziel des Monitorings war es, Kenntnisse zum Aufkommen, den Qualitäten, den regionalen Verfügbarkeiten und der tatsächlichen Verwendung mineralischer Ersatzbaustoffe in Nordrhein-Westfalen zu verbessern und die bundesweite Evaluierung zu unterstützen.
Diesem Abschlussbericht ging eine Bestandsaufnahme voraus, die im Jahr 2024 als Fachbericht 148 veröffentlicht wurde. Neben einer Fortschreibung dieser Daten enthält der hier vorliegende Fachbericht 148 (Teil 2) Erläuterungen zur diesbezüglichen Probenahme- und Untersuchungskampagne in NRW sowie zu regionalen Aspekten bei der Verfügbarkeit und Verwendung von Ersatzbaustoffen. Im Rahmen der Datensammlung und Erstellung des Berichts wurde konkreter Evaluierungsbedarf ermittelt und bisher erkennbare Auswirkungen der neuen Verordnung bewertet.
Externer Inhalt
Schutz Ihrer Daten
An dieser Stelle haben wir den Inhalt eines Drittanbieters, bspw. YouTube, X, Instagram etc., eingebunden. Bitte bestätigen Sie über den Button, dass Sie damit einverstanden sind, diese Inhalte zu sehen!
Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutz.