Klimawandel, Niedrigwasser, Hochwasserereignisse und Biodiversitätsverlust verändern die Anforderungen an Flüsse und Bäche in Nordrhein-Westfalen – das LANUK aktualisiert die Blaue Richtlinie als eine zentrale Grundlage für naturnahe Gewässerentwicklung
Flüsse und Bäche in Nordrhein-Westfalen müssen künftig stärker auf extreme Wasserstände vorbereitet werden: längere Niedrigwasserperioden, zeitweise trockenfallende Gewässerabschnitte und extreme Hochwasserereignisse verändern die Anforderungen an die Gewässerunterhaltung und den Gewässerausbau.
Um diesen und anderen aktuellen Herausforderungen zu begegnen, arbeitet das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) derzeit an der Aktualisierung der sogenannten Blauen Richtlinie. Sie ist seit vielen Jahren eine zentrale fachliche Grundlage für die naturnahe Entwicklung von Fließgewässern in Nordrhein-Westfalen.
Zum Start der zweitägigen Fachtagung „Lebendige Gewässer – Renaturieren. Wiederherstellen. Zukunft gestalten!“, die heute (Mittwoch, 1. Juli 2026) in Düsseldorf begonnen hat, erklärte die Präsidentin des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima: „Unsere Flüsse und Bäche sind Lebensadern unserer Landschaften. Sie prägen Ökosysteme, sichern Biodiversität und beeinflussen unser Klima. Aktuell sind aber nur rund zehn Prozent der Oberflächengewässer in NRW in einem guten ökologischen Zustand. Viele Gewässer sind über Jahrzehnte hinweg begradigt und verbaut worden. Sie haben dadurch ihre natürliche Dynamik verloren – und mit ihr wichtige ökologische Funktionen.“ Der Gewässerschutz müsse heute mehr denn je alle Informationen integral betrachten. Es brauche belastbare Daten und fachliche Instrumente, die vor Ort praktisch anwendbar sind, erklärte Elke Reichert. „Die gute Nachricht: Wir wissen heute sehr viel besser als noch vor einigen Jahren, wie Renaturierungsmaßnahmen nachhaltig gelingen können. Wandernde Fischarten, wie der Lachs oder der Maifisch, können inzwischen wieder in viele Laichgewässer in NRW aufsteigen, ohne an Querbauwerken aufgehalten zu werden“, führt Elke Reichert als einen Nachweis erfolgreichen Handelns an.
Für den nächsten Bewirtschaftungsplan nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie für die Jahre 2028 bis 2033 wertet das LANUK seine umfangreichen Daten aus: Betrachtet werden 1.684 Fließwasserkörper sowie 49 Seen und Talsperren. Die Bewertung der Wasserqualität basiert auf Messergebnissen aus den Jahren 2019 bis 2024. Insgesamt fließen rund 830.000 Einzelmesswerte in die Auswertung ein.
Die -Wasserrahmenrichtlinie hat als Ziel, die Gewässer in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu bringen. Dafür reicht es nicht aus, einzelne Messwerte zu betrachten. Entscheidend ist es, die unterschiedlichen Ergebnisse miteinander zu vernetzen. Dabei wird nach den Stoffen geschaut, die ein Gewässer belasten können. Ebenso wichtig sind die Struktur eines Gewässers und die möglichst naturnahe Entwicklung von Ufern, Sohlen und Auen. All das beeinflusst, welche Tier- und Pflanzenarten vorkommen und ob Fische und andere Organismen ohne Hindernisse im Gewässer wandern können. Das LANUK-Monitoring erfasst und beurteilt deshalb chemische, ökologische sowie hydromorphologische Qualitätskomponenten.
Auf der Grundlage dieser fachlichen Bewertungen können gezielte Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden. Strukturelle Maßnahmen leisten dabei einen entscheidenden Beitrag zur Erfüllung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie.
In Nordrhein-Westfalen gibt es seit über 40 Jahren die sogenannte Blaue Richtlinie. Sie beschreibt, wie naturnahe Fließgewässer geschützt und strukturell beeinträchtigte Fließgewässer möglichst naturnah weiterentwickelt werden können und unterstützt damit die Ziele der europäischen Richtlinie für nordrhein-westfälische Fließgewässer. Die derzeit gültige sechste Auflage der Blauen Richtlinie wurde im Jahr 2010 eingeführt. Seitdem haben sich rechtliche Anforderungen, fachliche Standards und der Kenntnisstand weiterentwickelt. Die Erfahrung aus der Praxis zeigt, dass es einen Bedarf gibt, die Blaue Richtlinie wieder auf den allgemein anerkannten Stand zu bringen, nicht nur, um Ihre Anwendung praktikabler zu machen, sondern auch um Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung der Fließgewässer in NRW effizient und zielgerichtet umsetzen zu können.
Die Aktualisierung verfolgt einen holistischen Ansatz: Fließgewässer und Auen werden als zusammenhängendes System betrachtet. Wasserwirtschaftliche, naturschutzfachliche, klima- und hochwasserbezogene Belange werden dabei integriert, um widerstandsfähige und klimaresiliente Gewässerlandschaften zu fördern. Ziel ist es, den Akteuren vor Ort zu helfen, ein modernes und praxisorientiertes Instrument für die nachhaltige und effiziente naturnahe Entwicklung von Fließgewässerlandschaften an die Hand zu geben.
Die Projektarbeiten zur Aktualisierung der Blauen Richtlinie haben im Oktober 2025 begonnen und sollen im Oktober 2027 abgeschlossen werden. Die Projektkoordination liegt im LANUK. Begleitet wird die Überarbeitung durch Arbeitsgruppen mit Fachleuten aus Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Natur- und Bodenschutz, Fischerei und Kommunen. Dadurch sollen Aktualität, Umsetzbarkeit und Akzeptanz der neuen Fassung gesichert werden.
Auf der Fachtagung „Lebendige Gewässer – Renaturieren. Wiederherstellen. Zukunft gestalten!“ stellt das LANUK den aktuellen Stand der Arbeiten, die Ziele und die geplanten Neuerungen der siebten Auflage der Blauen Richtlinie vor. Weitere Programmpunkte befassen sich mit frei fließenden Gewässern, ökologischer Aufwertung von Fließgewässerlandschaften, Niedrigwasser, Sedimentmanagement und konkreten Renaturierungsmaßnahmen wie zum Beispiel der Südlichen Düssel oder dem Murbach, einem Zufluss der Wupper. Die Veranstaltung zeigt damit, wie fachliche Daten, europäische Anforderungen und praktische Gewässerentwicklung zusammengeführt werden können.
Öffentlich verfügbare wasserwirtschaftliche Daten stellt das Land Nordrhein-Westfalen unter anderem über das Fachinformationssystem ELWAS-WEB und weitere Open-Data-Angebote bereit. Genutzt werden sie von Behörden, Wasserverbänden, Planungsbüros, Kommunen und der interessierten Öffentlichkeit bei der Einordnung des Gewässerzustands und der Planung von Maßnahmen.
Informationen zum Zustand der NRW-Gewässer:
https://www.flussgebiete.nrw.de/
Hintergrundinformationen zur Wasserrahmenrichtlinie:
https://www.lanuk.nrw.de/themen/wasser/wasserrahmenrichtlinie
Weitere Informationen zur Gewässermorphologie:
https://www.lanuk.nrw.de/themen/wasser/fluesse-baeche-und-seen/gewaessermorphologie
