Informationssysteme und Datenbanken

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FFH-Bericht 2007 des Landes Nordrhein-Westfalen

Bericht über den Zustand von Arten und Lebensräumen nach der EU-Naturschutzrichtlinie (FFH-Richtlinie)

Derzeit läuft in der EU eine Bestandserhebung über den Zustand der Biologischen Vielfalt. Erfasst werden alle Arten und Lebensräume, die in der Naturschutzrichtlinie der EU (FFH-Richtlinie) aufgeführt sind. Die Mitgliedsstaaten erstellen dazu Berichte, in denen der Erhaltungszustand der jeweiligen Arten und Lebensräume bewertet wird. Auf europäischer Ebene werden diese Daten dann zu einem Gesamtbild vom Zustand der Natur in der EU zusammengefügt. Der deutsche Bericht wurde in den letzten Monaten gemeinsam aus den Bewertungen der einzelnen Bundesländer erarbeitet. Er wurde Anfang Dezember 2007 an die EU-Kommission übermittelt. Die Ergebnisse zur Situation in Deutschland liegen damit jetzt vor. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriuims für Umwelt unter www.bmu.de

Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen

Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu geschützten Arten in Nordrhein-Westfalen mit Kurzbeschreibungen, Schutzzielen und aktuellen Verbreitungskarten.

Der Erhalt der biologischen Vielfalt gehört zu den größten Herausforderungen des Naturschutzes. Ein wesentliches Ziel der Naturschutzpolitik des Landes Nordrhein-Westfalen besteht darin, bis zum Jahr 2010 eine Trendwende im Rückgang der biologischen Vielfalt herbeizuführen. Angesichts von über 43.000 Pflanzen-, Pilz- und Tierarten in unserem Land steht der Erhalt der Artenvielfalt im Zentrum unserer Schutzbemühungen. Dabei spielen die gesetzlich geschützten Arten eine besondere Rolle.

Dieses Fachinformationssystem (FIS) soll einen umfassenden Einblick in das Thema "Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen" bieten. Der gesetzliche Artenschutz hat durch die Kleine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes im Dezember 2007 und die aktuellen Änderungen in der Großen Novelle im Juli 2009 ein stärkeres Gewicht erlangt. So müssen die Artenschutzbelange bei allen genehmigungspflichtigen Planungs- und Zulassungsverfahren nach einem bundesweit einheitlichen Vorgehen berücksichtigt werden. In dem FIS werden alle Arten ausführlich vorgestellt, die bei einer artenschutzrechtlichen Prüfung nach § 44 BNatSchG im Sinne einer Art-für-Art-Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind. Diese Arten werden in Nordrhein-Westfalen „planungsrelevante Arten“ genannt.

Laubfrosch Artenschutzprogramm

Unter dem Motto "Ein König sucht sein Reich" wird seit 1990 in einer landesweiten Kooperation ein praxisorientiertes Artenhilfsprogramm für den Laubfrosch (Hyla arborea) durchgeführt.

Es führt kreis- und verbandsübergreifend den ehrenamtlich- und amtlichen Naturschutz zusammen.

Neobiota-Portal Nordrhein-Westfalen

Unter Neobiota versteht man diejenigen gebietsfremden Arten, die nach der Entdeckung Amerikas irgendwo eingeschleppt oder eingeführt wurden. Die Pflanzen unter ihnen heißen Neophyten, die Tiere Neozoen.

Unter den Neobiota gibt es einige wenige, die heimische Arten von ihrem Platz verdrängen und eine Gefahr für die Vielfalt in ihrem neuen Siedlungsgebiet darstellen oder die auf andere Weise problematisch für den Menschen sind, die sogenannten invasiven Arten. Als Krankheitsüberträger oder durch Massenverbreitung können sie wirtschaftliche Schäden anrichten oder die Gesundheit des Menschen gefährden.

Das Neobiota-Portal informiert über die invasiven und potentiell invasiven Arten Nordrhein-Westfalens, gibt Empfehlungen zur Bekämpfung und sammelt Fundortdaten, um einen aktuellen Überblick über die Verbreitung der Arten zu erhalten.

Rote Liste der gefährdeten Pflanzen, Pilze und Tiere in Nordrhein-Westfalen

Die Roten Listen der gefährdeten Pflanzen, Pilze und Tiere haben sich in den letzten Jahrzehnten zu einem bewährten, vielseitig nutzbaren Instrument in der Naturschutzarbeit entwickelt.

Als Fachgutachten stellen sie den Grad der Gefährdung von Tieren, Pflanzen und Pilzen im jeweiligen Bezugsraum dar. Sie dienen als Entscheidungshilfe und Beurteilungsgrundlage

  • für naturschutzfachliche Konzeptionen zum Arten-, Biotop- und Gebietsschutz,
  • bei umweltrelevanten Eingriffen und landschaftsbezogenen Planungen,
  • in rechtlichen Auseinandersetzungen, die den Naturschutz betreffen,
  • bei der Entwicklung von Leitbildern für die Landschaft
  • sowie in der Funktion eines Indikators im Zeitschnittvergleich zur Darstellung des Zustandes der Biodiversität in Umweltberichten.

Nach den Gesamtfassungen 1979, 1986, 1999 und 2011 werden die Roten Listen fortan als Einzelwerke herausgegeben. Diese werden nach Fertigstellung sukzessive veröffentlicht.

Biodiversitätsmonitoring Nordrhein-Westfalen

Fachinformationen aus dem Biodiversitätsmonitoring NRW

Das Biodiversitätsmonitoring des Landes Nordrhein-Westfalen beobachtet den Zustand und die Entwicklung der biologischen Vielfalt Nordrhein-Westfalens im Sinne der §§ 3 und 5 des Landesnaturschutzgesetzes. Es dokumentiert Veränderungen durch die Bereitstellung von Indikatoren und von Trendentwicklungen ausgewählter Arten und Lebensräume.

Alleen in Nordrhein-Westfalen

Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu Alleen in NRW.

Der Schutz von Alleen rückte mit dem Beitritt der neuen Bundesländer und dem dort z. B. in Brandenburg eingeführten gesetzlichen Schutz, auch im westlichen Deutschland verstärkt in das öffentliche Interesse.

Mit der Novelle des Landschaftsgesetzes im Jahr 2007 wurde auch in Nordrhein-Westfalen der gesetzliche Schutz von Alleen eingeführt (Landschaftsgesetz NRW, § 47a, Schutz der Alleen). Demnach führt das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) ein landesweites Kataster der gesetzlich geschützten Alleen. Seit dem 19.11.2016 wurde das Landschaftsgesetz abgelößt durch das Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW). In diesem hat der Schutz der Alleen mit dem §41 einen eigenen Paragrafen bekommen.

Der Schutz einer Allee ergibt sich allein aus § 41 des Landesnaturschutzgesetzes. Dies bedeutet, dass auch Alleen geschützt sind, die bislang nicht im Alleenkataster NRW geführt werden.

Das Kataster steht den Bürgerinnen und Bürgern zur freien Einsicht und zur Eingabe von weiteren Informationen oder Hinweisen zur Verfügung.

Artenreiche Wegraine in Nordrhein-Westfalen

Wie viele Kilometer es von ihnen gibt? Wer weiß das schon. Feld- und Wegraine sind ein so offensichtlicher Bestandteil der Kulturlandschaft, dass man ihnen nicht immer die Beachtung schenkt, die sie verdienen. Aber das ändert sich.

Wegränder rücken immer mehr in den Fokus von Naturfreunden, Imkern, Kommunalpolitikern, Landwirten, Jägern und anderen Gruppen. Das Interesse an Wegrainen hat weniger damit zu tun, dass sie mehr, besser oder schöner geworden sind. Ganz im Gegenteil. Beim Umgang mit ihnen liegt einiges im Argen. Nach Untersuchungen des Fachbereiches Monitoring, Effizienzkontrolle in Naturschutz und Landschaftspflege des LANUV haben Feld- und Wegränder in der Agrarlandschaft in Nordrhein-Westfalen von 2006 bis 2021 um ca. 20 % abgenommen (Rühl, J. et al 2023). In einer Landschaft, die einem immer höheren wirtschaftlichen Druck ausgesetzt ist, bieten Wegraine - ökonomisch betrachtet - keinen Nutzen. Aber gerade deshalb sind sie Inseln der Vielfalt: Heimat von Bienen, Schmetterlingen, Rebhühnern und anderen Vertretern einer reichhaltigen Pflanzen- und Tierwelt. Womit wir beim Thema sind: biologische Vielfalt oder Biodiversität. Sie ist weltweit auf dem Rückzug. Eine Renaissance blühender Wegraine allein kann dies nicht verhindern. Aber sie sind ein Beitrag dazu, Pflanzen und Tieren der Heimat ein Refugium zu bieten und damit dem Menschen Naturerlebnisse quasi vor der Haustür zu schenken.

Schutzwürdige Biotope in Nordrhein-Westfalen (Biotopkataster NRW)

Biotopkartierung

Die landesweite Biotopkartierung liefert seit 1978 wichtige Grundlageninformationen über schutzwürdige Biotope in Nordrhein-Westfalen. Diese Gebiete stellen wertvolle Lebensräume für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten dar und tragen damit zum Überleben bei. Schutzwürdige Biotope werden im Rahmen von Felderhebungen (Kartierungen) in der Landschaft erfasst und beschrieben. Die so ermittelten Abgrenzungen und weiteren Informationen werden digital im Biotopkataster gesammelt.

Das Biotopkataster ist eine über das Internet frei zugängliche Informationsquelle und dient beispielsweise als Entscheidungshilfe bei Planungen in der Landschaft. Aktuell sind ca. 29000 Flächen in einem Gesamtumfang von rund 18% der Landesfläche erfasst. Das Biotopkataster ist damit die umfangreichste Datensammlung über schutzwürdige Lebensräume in Nordrhein-Westfalen.

Gesetzlich geschützte Biotope in Nordrhein-Westfalen

(nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz bzw. nach § 42 Landesnaturschutzgesetz NRW)

Seit 1994 sind in Nordrhein-Westfalen bestimmte Biotope (Lebensräume von Tieren und Pflanzen) direkt gesetzlich geschützt. Der Gesetzgeber in NRW ist damit einer Vorgabe des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 20c BNatSchG bzw. § 30 der Neufassung) gefolgt, wertvolle Biotope unmittelbar unter einen gesetzlichen Schutz zu stellen. Dieser Schutz wird im § 42 des Landesnaturschutzgesetzes NRW (§ 62 in der alten Fassung) erläutert. Demnach sind Maßnahmen und Handlungen, die zu einer erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung oder zu einer Zerstörung der im Gesetz aufgeführten Biotope führen können verboten.

Der gesetzliche Schutz gilt direkt für Biotope, die zu den im Gesetz genannten Lebensräumen gehören. Das heißt, es sind keine weiteren Schutzausweisungen zum Beispiel über den Landschaftsplan oder über ordnungsbehördliche Verordnungen erforderlich. Es erfolgt lediglich eine nachrichtliche Übernahme.

Mahdgutübertragung in Nordrhein-Westfalen

Das Fachinformationssystem Mahdgutübertragung bietet Ihnen umfangreiche Informationen zur Entwicklung artenreicher Grünlandlebensgemeinschaften durch Mahdgutübertragung.

Darüber hinaus steht ein Instrument zur Suche nach hierfür geeigneten Spenderflächen zur Verfügung. Die Meldung weiterer geeigneter Spenderflächen nimmt das LANUK gerne entgegen.

Natura2000 - Netzwerk für den Naturschutz in Nordrhein-Westfalen

Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zum Naturschutz-Netzwerk NATURA 2000 mit vielen Bildbeispielen zu geschützten Lebensräumen, Gebieten und Arten.

Aktuelle Informationen, Meldedokumente und Karten zu den Natura 2000-Gebieten finden Sie unter natura2000-meldedok.naturschutzinformationen.nrw.de

Natura2000 Maßnahmen – Schutzgebietsmanagement in NRW

In den drei Fachinformationssystemen (FIS) des Portals „Schutzgebietsmanagement in NRW“ sind alle Informations-, Erfassungs- und Bearbeitungswerkzeuge zusammengestellt, die das Thema Management und Maßnahmen für Schutzgebiete in NRW bedienen.

Im Mittelpunkt stehen dabei die Planung, Umsetzung und Dokumentation von Maßnahmen sowie die Dokumentation von Veränderungen in Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Gebieten).

Stickstoffempfindliche Lebensräume in NRW

Ab 2020 steht die aktualisierte Version des Fachinformationssystems „Stickstoff-empfindliche Lebensräume in Nordrhein-Westfalen (N-FIS)“ den Nutzern zur Verfügung.

Die Neustrukturierung der sog. LINFOS-Datenbank des LANUK hat zur Folge, dass das N-FIS jetzt als Bestandteil des Landschaftsinformationssystems und in neuem “Outfit“ unter Beibehaltung der alt bewährten Informationsebenen, nämlich Lage und Benennung der stickstoffempfindlichen Lebensräume und Biotope sowie Zuordnung eines NRW-spezifischen Critical Loads auf der Internetseite des LANUK eingerichtet ist.

Vertragsnaturschutz in Nordrhein-Westfalen

Die in diesem Fachinformationssystem "Vertragsnaturschutz in Nordrhein-Westfalen" zusammen gestellten Informationen beantworten u.a. die Fragen 'Was wird gefördert?', 'Wo wird gefördert?', 'Wer ist zuständig?' und 'Wie hoch ist die Förderung?'

Das Fachinformationssystem richtet sich an Flächenbewirtschafter, Behörden und Biologische Stationen und vermittelt dem allgemein interessierten Bürger einen Überblick über das Förderinstrument Vertragsnaturschutz. Nicht alle Informationen sind gleichermaßen für alle Nutzergruppen interessant. So ist für die Bewilligungsbehörden eine Vielzahl von Dokumenten hinterlegt, die diese für ihr Verwaltungshandeln benötigen. Dabei handelt es sich z.B. um Checklisten zur Antragsprüfung oder um Vordrucke für Haushaltsüberwachungslisten. Diese Unterlagen sind der gesonderten Rubrik 'Erlasse, Formulare, Muster' zu entnehmen.

Kartieranleitungen in Nordrhein-Westfalen

Methoden für naturschutzrelevante Freilanduntersuchungen in Nordrhein-Westfalen

Biologische Bestandserhebungen sind die Grundlage sowohl für eine wissenschaftlich fundierte Schutzgebietsausweisung und -betreuung als auch für die Ermittlung der Verbreitung von Arten und Lebensräumen. Für die Untersuchung der Bestandsentwicklungen und ökologischen Zusammenhänge in größeren Bereichen ist es unumgänglich, dass die hierzu erhobenen Daten miteinander vergleichbar und gemeinsam auswertbar sind. Mit der zunehmenden Anzahl von untersuchenden Einzelpersonen bzw. Institutionen wächst die Notwendigkeit einer solchen methodischen Vereinheitlichung.

Biotopverbund in Nordrhein-Westfalen

Der Biotopverbund dient der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzensowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen.

Als ein Fachkonzept des Naturschutzes sichert der Biotopverbund Kernflächen (Flächen mit herausragender Bedeutung für das Biotopverbundsystem) und Verbindungsflächen (Flächen mit besonderer Bedeutung für das Biotopverbundsystem). Die Kernflächen enthalten die aktuell geschützten Flächen und die naturschutzwürdigen Flächen des Biotopkatasters als wesentliche Bestandteile. Die Verbindungsflächen sollen die Ausbreitung bzw. den Austausch von Individuen benachbarter Populationen ermöglichen. Der Biotopverbund trägt zur besseren Verknüpfung der Natura-2000-Gebiete bei und ist damit auch ein Kernstück für den Erhalt und die Entwicklung der Biodiversität im Rahmen der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt.

Die Sachdokumente zum Biotopverbund beinhalten fachspezifische Hinweise und Empfehlungen für den Schutz und die Entwicklung von geeigneten Lebensräumen, Lebensstätten und deren abiotische Standortverhältnisse, die Voraussetzung für ein intaktes Biotopverbundsystem sind.

Der Biotopverbund ist Bestandteil des Fachbeitrages des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Nordrhein-Westfalen

Das LANUV hat in NRW flächendeckend für alle Planungsregionen der Bezirksregierungen und des Regionalverbandes Ruhr Fachbeiträge des Naturschutzes und der Landschaftspflege erarbeitet.

Sie stehen jeder Person in diesem Fachinformationssystem zur Verfügung.

Landschaftsplanung in Nordrhein-Westfalen

Das Fachinformationssystem richtet sich an Behörden, Planungsbüros, Biologische Stationen und den allgemein interessierten Bürger.

Es vermittelt einen allgemeinen Überblick über die Landschaftsplanung und den Verfahrensstand bzw. die Finanzierung der kommunalen Landschaftspläne sowie den Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege als Grundlage für den Landschaftsrahmenplan und den Landschaftsplan. 

Nicht alle Informationen und Anwendungen des Systems sind gleichermaßen für alle Nutzergruppen interessant und von Bedeutung. So ist z.B. über den öffentlichen Bereich hinaus für die Behörden eine Vielzahl von Dokumenten und Datenbanken hinterlegt, unterschieden nach ihrem räumlichen und fachlichen Zuständigkeitsbereich, die diese für ihr Verwaltungshandeln benötigen.

Landschaftsräume in Nordrhein-Westfalen

Der Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege beinhaltet eine flächendeckende landschaftsräumliche Gliederung in Form von Landschaftsräumen.

Ihre Abgrenzung bezieht sich auf natürliche Gegebenheiten, wie sie der Naturräumlichen Gliederung zu Grunde liegen, und berücksichtigt darüber hinaus die aktuellen Nutzungsstrukturen – Infrastruktur, bauliche Nutzung, Forst und Landwirtschaft.

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