Eigentlich sind sie längst verboten, doch bei Messungen der Innenraumluft in öffentlichen Gebäuden wie etwa in Schulen und Kindergärten werden sie immer wieder entdeckt: Polychlorierte Biphenyle (PCB). Die derzeit geltenden Richtwerte in der Innenraumluft von Gebäuden wurden in den 1990er-Jahren festgelegt. Das LANUK hat nun über den am Umweltbundesamt (UBA) angesiedelten Ausschuss für Innenraumwerte (AIR) an neuen Richtwerten mitgearbeitet, die den aktuellen Wissensstand aufgreifen.
Die gesundheitlichen Folgen, die durch die Aufnahme von PCB in den Körper entstehen können, sind vielfältig: Bei Säuglingen und Kleinkindern stören PCB die motorische Entwicklung und beeinträchtigen die Immunabwehr. Sie können Schilddrüse, Haut und Leber schädigen, die männliche Zeugungsfähigkeit mindern und zahlreiche weitere Effekte auf die menschliche Gesundheit haben. In Deutschland sind sie seit 1989 generell verboten. In öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Forschungseinrichtungen, die vor allem in den 1960/70er-Jahren gebaut wurden, werden allerdings nach wie vor erhöhte PCB-Gehalte in der Innenraumluft festgestellt.
Immer wieder melden sich deshalb Gesundheitsämter aus NRW bei Dr. Martin Kraft, Leiter des Fachbereichs „Umweltmedizin, Toxikologie, Epidemiologie, Noxen-Informationssystem“. „Das Problem mit PCB in der Innenraumluft ist weiterhin aktuell“, konstatiert er. In Nordrhein-Westfalen regelt die PCB-Richtlinie aus dem Jahr 1996 die Beurteilung von PCB in Innenräumen. Neben Vorgaben zur Sanierung belasteter Gebäude wurden zur PCB-Bewertung in der Innenraumluft ein Vorsorge- und ein gefahrenbezogener Interventionswert festgelegt. Die wissenschaftliche Basis für die beiden Werte beruht auf einer Bewertung des ehemaligen Bundesgesundheitsamts aus dem Jahr 1983, die sich wiederum auf eine Studie aus dem Jahr 1973 bezieht. „Die Richtlinie entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand des Wissens“, sagt Martin Kraft.
Der AIR, der bereits für mehr als 60 Schadstoffe Innenraum-Richtwerte abgeleitet hat und dessen Vorsitzender Martin Kraft ist, hat sich deshalb mit den PCB-Werten genauer befasst. Das Gremium wertete wissenschaftliche Literatur aus und stieß auf aktuelle Studien aus Dänemark, für die Bewohnerinnen und Bewohner aus PCB-belasteten und nicht PCB-belasteten Gebäuden auf PCB untersucht wurden. „Diese Studien haben alles verändert, weil man anhand der Daten die inhalative Aufnahme von PCB aus der Innenraumluft beim Menschen erstmalig quantitativ und realitätsnah nachweisen konnte“, sagt er. Zusammen mit toxikologischen Daten konnte der AIR neue Richtwerte ableiten, die mit dem Faktor 3,75 deutlich unter den rechtlichen Regelungen der PCB-Richtlinie liegen. Demnach wurde ein Vorsorgewert von 80 ng/m3 (PCB-Richtlinie: 300 ng/m3) und ein gefahrenbezogener Wert von 800 ng/m3 (PCB-Richtlinie: 3.000 ng/m3) abgeleitet. „Wir empfehlen, die aktuelle Bewertung schon jetzt bei der Beurteilung und Sanierung PCB-belasteter Gebäude zu berücksichtigen, da sie den aktuellen Kenntnisstand zu den gesundheitlichen Wirkungen von PCB nach inhalativer Aufnahme berücksichtigt“, sagt er. Allerdings gelte formalrechtlich bislang immer noch die PCB-Richtlinie.
Diese sollte nun auf AIR-Initiative hin aktualisiert werden. Im Bundesgesundheitsblatt veröffentlichte der Ausschuss im Januar 2025 die Neubewertung zu PCB in der Innenraumluft, in die sehr viel Expertise aus dem LANUK-Fachbereich einfloss. Im Herbst 2025 fand beim Deutschen Institut für Bautechnik eine Anhörung zur Änderung der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen statt. Dieses Regelwerk liefert die Grundlage für die Änderung der PCB-Richtlinie. Die Neubewertung des AIR zu PCB wird in den neuen Regelungen voraussichtlich Berücksichtigung finden.
Titelbild: Adobe Stock/Anatoliy Gleb
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