Die für Immissionsschutz und Anlagensicherheit zuständigen Behörden können den Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage oder einer Anlage innerhalb eines Betriebsbereiches per Anordnung verpflichten, bestimmte sicherheitstechnische Prüfungen sowie Prüfungen von sicherheitstechnischen Unterlagen von einer/m bekannt gegebenen Sachverständigen durchführen zu lassen. In NRW ist das LANUK für die Bekanntgabe von Sachverständigen zuständig.
Sowohl in der Planungs- und Genehmigungsphase als auch in der Betriebsphase genehmigungsbedürftiger Anlagen schlägt die Stunde der Sachverständigen. Sie führen sicherheitstechnische Prüfungen durch, ermitteln und bewerten Gefahren, beschreiben Mängel und deren Beseitigungsmöglichkeiten. Voraussetzung ist, dass sie die dafür erforderliche Fachkunde vorweisen können.
Die persönliche Bekanntgabe für diese Tätigkeit kann im LANUK-Fachbereich „Umwelttechnik und Anlagensicherheit für Chemie und Mineralölraffination“ beantragt werden. In 17 Fachgebieten sind unterschiedliche Themen enthalten, etwa die Auslegung und Errichtung von Anlagen und Anlagenteilen, die verfahrenstechnische Prozessführung, die betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrpläne oder der Brand- und Explosionsschutz. „Wer Sachverständige/r mit Geschäftssitz in NRW werden will, muss sich einer fachtechnischen Prüfung der Eignung in Bezug auf die beantragten Anlagenarten und Fachgebiete unterziehen“, sagt Dr. Elizabeth Heischkamp. Voraussetzung für eine Bekanntgabe sind beispielsweise ein Studienabschluss etwa in Ingenieurwesen, Chemie oder Physik, eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in den beantragten Fachgebieten sowie grundlegende Kenntnisse der Verfahrens- und Sicherheitstechnik und der systematischen Methoden der Gefahrenanalyse. Zudem braucht es Arbeitsproben und Referenzen. „Für die Erstbekanntgabe gibt es immer auch ein Fachgespräch, zu dem wir die antragstellende Person ins LANUK einladen“, sagt Tobias Plöger, der die Bekanntgaben durchführt. In diesem Gespräch werden die fachliche Expertise geprüft sowie Studiennachweise und Nachweise bisheriger beruflicher Tätigkeiten und technischer Ausstattungen gesichtet und vorgelegte Arbeitsproben durchgesprochen. Vor allem wird auf die beantragten Anlagenarten und Fachgebiete eingegangen. Die Ergebnisse der Unterlagenprüfung und des Fachgesprächs fassen Tobias Plöger und seine Kolleginnen und Kollegen in einem Bericht zusammen, der Basis des Bekanntgabebescheids ist. Die abschließende Veröffentlichung der Bekanntgabe erfolgt im bundesweiten Recherchesystem Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa). Sie gilt bundesweit für längstens acht Jahre und kann auf Antrag erneuert und/oder erweitert werden.
Im September 2025 fand das jährliche Treffen der für die Bundesländer zuständigen Bekanntgabestellen im LANUK in Duisburg statt. „Diese Treffen sind wichtig, weil wir uns für einen bundesweit einheitlichen Vollzug der Bekanntgabe von Sachverständigen stark machen“, sagt Tobias Plöger. Dabei tausche man Erfahrungen aus und kläre offene Fragen. Ein Ergebnis dieses Treffens ist, die Vorgehensweise mit dem neuen Fachgebiet „Informationstechnische Prüfung der Sicherheit von IT- und OT-Systemen“ abzustimmen. Das neue Fachgebiet ist wichtig, da sich die Relevanz der Cyber-Security in Anlagen der Industrie rasant entwickelt hat. Hierzu braucht es in Zukunft vermehrt Sachverständige mit entsprechender Fachkunde.
Titelbild: Adobe Stock/FlagMan
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